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   BFH, 26.08.2010 - III R 80/07   

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https://dejure.org/2010,7412
BFH, 26.08.2010 - III R 80/07 (https://dejure.org/2010,7412)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - III R 80/07 (https://dejure.org/2010,7412)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - III R 80/07 (https://dejure.org/2010,7412)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • openjur.de

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung; Sachliche Billigkeit

  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, AO § 238, InvZulG § 8, FGO § 101 S 1, FGO § 102
    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 238 AO, § 8 InvZulG 1991, § 101 S 1 FGO, § 102 FGO
    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • rewis.io

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter zeitlicher Zuordnung - Sachliche Billigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Zinsen bei fehlendem Vorteil des Steuerpflichtigen durch eine zurückgeforderte Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Zinsen wegen der Rückforderung von Investitionszulage bei bloßer geänderter zeitlicher Zuordnung der Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Nebenleistungen wie Zinsen als Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis; Erlass von Zinsen bei fehlendem Vorteil des Steuerpflichtigen durch eine zurückgeforderte Investitionszulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 401
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 2005 X R 28/04, BFH/NV 2006, 697; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, m.w.N.).

    a) Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

    Andererseits darf sich eine Billigkeitsprüfung nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen (BFH-Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

  • FG Sachsen, 15.12.2005 - 3 K 474/04

    Verzinsung einer auf einer geänderten zeitlichen Zuordnung einer Investition

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Verpflichtungsklage auf Erlass der Rückforderungszinsen in Höhe von ... DM mit Urteil vom 15. Dezember 2005  3 K 474/04 ab.
  • BFH, 28.07.2009 - I B 42/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen überhöhter Steueranmeldung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    d) Ein Erlass der Zinsen i.S. des § 8 InvZulG 1991 ist geboten, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige durch die zurückgeforderte Investitionszulage keinen Vorteil erlangt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2009 I B 42/09, BFH/NV 2010, 5, zu § 233a AO).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    cc) Bei der Prüfung, ob ein Erlass mangels Liquiditätsvorteils geboten ist, sind nach dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03 (BFH/NV 2005, 1220) grundsätzlich keine fiktiven Sachverhalte zu berücksichtigen.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    Denn die Zinsregelung in § 8 Satz 1 InvZulG 1991 hat keinen Strafcharakter, sondern dient der Abschöpfung eines typischerweise entstandenen wirtschaftlichen Vorteils aus der Nutzung des Kapitals, das zu Unrecht als Zulage ausgezahlt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 131/07, BFH/NV 2009, 133; Rosarius in Jasper/Sönksen/Rosarius, Handbuch der Investitionsförderung, § 7 InvZulG 1999 Rz 2; Martin in Heß/Martin, Investitionszulagengesetz, § 12 InvZulG 2010 Rz 1, Rz 13).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 28/04

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. November 2005 X R 28/04, BFH/NV 2006, 697; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401, Rz 17, m.w.N.).

    Andererseits darf sich eine Billigkeitsprüfung nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 401, Rz 17, m.w.N.).

  • BFH, 31.05.2017 - I R 77/15

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (z.B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; vom 8. Oktober 2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5, jeweils m.w.N.).

    Die Billigkeitsprüfung darf die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes nicht unterlaufen (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 401), sich andererseits auch nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nach § 227 AO niemals möglich wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen, auf die die Kläger ihren Erlassantrag alleine stützen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.08.2010 - III R 80/07, BFH/NV 2011, 401, und vom 08.10.2013 - X R 3/10, BFH/NV 2014, 5, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 66/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    c) Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, unter II.2.b; vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401, unter II.2.a; in BFH/NV 2014, 5, unter II.2.a, jeweils m.w.N.).

    Die Billigkeitsprüfung darf die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes nicht unterlaufen (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 401, unter II.2.a), sich andererseits auch nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nach § 227 AO niemals möglich wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, unter II.2.b; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 336, unter II.1.a).

  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; vom 16. November 2005 X R 28/04, BFH/NV 2006, 697; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

    c) Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 401).

  • FG Münster, 14.02.2017 - 15 K 2862/14

    Voraussetzungen für den Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; vom 01.06.2016 X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668).

    Die Billigkeitsprüfung darf die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes nicht unterlaufen (BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401), sich andererseits auch nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nach § 227 AO niemals möglich wäre (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; BFH-Beschluss vom 29.10.2014 X B 32/14, BFH/NV 2015, 336).

  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18

    Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit

    Sachliche Unbilligkeit wird vom BFH angenommen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH, Urteile vom 26.8.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401 und vom 8.10.2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5).
  • FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12

    Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit

    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zur abweichenden Steuerfestsetzung aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum so eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung ermessensgerecht sein kann (sog. Ermessensreduzierung auf null; BFH-Urteile vom 21.08.2012 IX R 39/10, BFH/NV 2013, 11; vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/12

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.07.2014 III R 53/12 - Erlass von

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; vom 16. November 2005 X R 28/04, BFH/NV 2006, 697; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

    c) Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 401).

  • FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15

    Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an

    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zur abweichenden Steuerfestsetzung aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum so eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung ermessensgerecht ist (sog. Ermessensreduzierung auf null; BFH-Urteile vom 21.08.2012 IX R 39/10, BFH/NV 2013, 11; vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2014 - 9 K 55/12

    Voraussetzungen für den Erlass von Abgabenrückständen aus sachlichen

  • FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit

  • BFH, 07.02.2013 - II B 109/12

    Kein Grundsteuererlass wegen Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung

  • FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 1726/10

    Vermeidung von Nachzahlungszinsen

  • FG Köln, 25.03.2011 - 9 K 2386/10

    Durch einen Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus

  • FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15

    Verfahren - Keine Verrechnungsstundung bei bestrittenem Anspruch gegen andere

  • FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11

    Investitionszulagenrechtliche Anschaffung einer Maschine Anschaffung noch im

  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 266/17

    Grunderwerbsteuer: Keine abweichende Festsetzung der Grunderwerbsteuer aus

  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen

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