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   BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09   

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BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09 (https://dejure.org/2010,2972)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 38/09 (https://dejure.org/2010,2972)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 38/09 (https://dejure.org/2010,2972)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • openjur.de

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums; Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1 S 1, EStG § 17 Abs 1 S 4, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Alt 3
    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 17 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Alt 3 AO
    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 17 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 Alt 3 AO
    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rewis.io

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1
    Berücksichtigung des wirtschaftlich Gewollten und des tatsächlich Bewirkten statt des formal Erklärten bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums i.R.d. Einkommenssteuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung i.S. von § 17 EStG mit Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Wirtschaftlicher Eigentumsübergang bei Anteilsübertragung - Gesellschafter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall i.R.d. Einkommenssteuererklärung; Berücksichtigung des wirtschaftlich Gewollten und des tatsächlich Bewirkten statt des formal Erklärten bei ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    Eine Veräußerung i.S. von § 17 EStG wird mit der Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf den Erwerber verwirklicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, m.w.N.).

    (1) aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140) und.

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteile vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041, unter II. 1. b; in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    (2) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht, vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640) sowie     (3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer     Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom     10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832;     vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007,     296).

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteile vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041, unter II. 1. b; in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140).

  • BFH, 29.10.1986 - II R 229/81

    Einheitswertbestimmung einerseits für ein Grundstücks und andererseits für das

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    Ein   besitzloses   wirtschaftliches Eigentum setzt weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; vom 20. November 2003 III R 4/02, BFHE 203, 564, BStBl II 2004, 305).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    (2) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht, vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640) sowie     (3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer     Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom     10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832;     vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007,     296).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 4/02

    Wirtschaftliches Eigentum bei Mietereinbauten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    Ein   besitzloses   wirtschaftliches Eigentum setzt weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; vom 20. November 2003 III R 4/02, BFHE 203, 564, BStBl II 2004, 305).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    (2) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht, vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640) sowie     (3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer     Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom     10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832;     vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007,     296).
  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    Auf die von den Klägern in ihrer Revisionsschrift hervorgehobenen weiteren Fragen, ob die im Streitfall maßgebliche Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG von Verfassungs wegen einer korrigierenden Auslegung bedarf und ob ein Erwerber von Kapitalgesellschaftsanteilen auch schon vor Erteilung einer kartellrechtlichen Genehmigung wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile werden kann (s. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182), kommt es danach nicht mehr an.
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09
    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteile vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041, unter II. 1. b; in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile -

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 307/19

    Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formalrechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH, Urteil vom 20. Juli 2010, IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, m.w.N.).

    So wird etwa für den Fall des besitzlosen wirtschaftlichen Eigentums, der dem hier zu entscheidenden Fall ähnelt, vorausgesetzt, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe, das heißt die Übertragung des Eigentums an sich, verlangen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juli 2010, IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41; Fu in Gosch, AO/FGO, § 39 AO, Rn. 39, Stand November 2020).

  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer

    - das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 38/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH, BFH/NV 2011, 41; BFH vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296; BFH vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937).

    Nach der Entscheidung des BFH vom 20.07.2010 (IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41) setzt ein besitzloses, wirtschaftliches Eigentum weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann.

    Nach der Entscheidung des BFH vom 20.07.2010 (IV R 38/09, BFH/NV 2011, 41) setzt ein besitzloses, wirtschaftliches Eigentum weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des Anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (ebenso: BFH vom 29.10.1986, II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; vom 20.11.2003, III R 4/02, BStBl II 2004, 305; vgl. auch BFH vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; vom 09.09.1986, VIII R 318/83, BFH/NV 1987, 158; vom 16.05.1995, VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714; vom 15.07.1997, VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152; vom 20.01.1999, I R 69/97, BFH/NV 1999, 1261; vom 24.11.2009, I R 12/09, BStBl II 2010, 590 zur Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe bei der Treuhand).

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz

    Maßgeblich ist das von den Parteien wirtschaftlich Gewollte und als solches Durchgeführte, d.h. tatsächlich Bewirkte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 14/10

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Unentgeltliche Übertragung -

    Insbesondere ergibt sich aus dem Besitz nicht zwangsläufig auch wirtschaftliches Eigentum (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2011 - IX R 2/10

    Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG - Entstehung von

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11

    Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur

    Besitzloses wirtschaftliches Eigentum setzt voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe - d.h. die Übertragung des Eigentums an sich - verlangen kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10

    Einkommensteuer eines britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Großbritannien

    Die Situation des Klägers ist insoweit mit der Fallgruppe des "besitzlosen wirtschaftlichen Eigentums" vergleichbar, die voraussetzt, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (vgl. etwa BFH-Urteile vom 20.7.2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41; vom 29.10.1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 K 7341/02

    Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Einkommensteuerrechtliche Auswirkung beim

    Ein besitzloses wirtschaftliches Eigentum setzt nach Ansicht des BFH weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41 m. w. N.).

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH in BFH/NV 2011, 41 m. w. N.).

  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

  • BFH, 10.11.2010 - IX B 54/10

    Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG

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