Rechtsprechung
BFH, 02.11.2010 - VII R 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- openjur.de
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- Bundesfinanzhof
EGV 1255/96, EGV 1897/2006
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- Bundesfinanzhof
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- rechtsprechung-im-internet.de
EGV 1255/96, EGV 1897/2006
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren - rewis.io
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- ra.de
- rewis.io
Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anmeldung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren zur Überführung in den freien Verkehr unter gleichzeitiger Gewährung einer Zollaussetzung unter besonderer Verwendung; Heranziehung des gemessenen Maximalwerts als entscheidendes Messverfahren i.R.d. Prüfung der ...
- datenbank.nwb.de
Zollaussetzung für Lithium-Ionen-Akkumulatoren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anmeldung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren zur Überführung in den freien Verkehr unter gleichzeitiger Gewährung einer Zollaussetzung unter besonderer Verwendung; Heranziehung des gemessenen Maximalwerts als entscheidendes Messverfahren i.R.d. Prüfung der ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 18.12.2009 - 4 K 202/08
- BFH, 02.11.2010 - VII R 7/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 464
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 01.06.1995 - C-467/93
Hauptzollamt München-West / Analog Devices
Auszug aus BFH, 02.11.2010 - VII R 7/10
Der Senat geht vielmehr --ebenso wie der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 1. Juni 1995 C-467/93 --Analog Devices--, Slg. 1995, I-1403, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 549)-- davon aus, dass die nach den Zollvorschriften unter Umständen nicht eindeutig zu beantwortende Frage, inwieweit eine Ware mit den in einer Zollaussetzungsvorschrift beschriebenen Beschaffenheitsmerkmalen übereinstimmen muss, um in den Genuss der Zollaussetzung zu kommen, nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Aussetzungsvorschrift zu beantworten und deshalb zu prüfen ist, ob eine festgestellte Abweichung Einfluss auf die Funktion der Ware hat, die Gegenstand eines besonderen Schutzes im Hinblick auf die Gemeinschaftsproduktion sein soll.
- BFH, 13.12.2022 - VII R 41/19
Zollaussetzung betreffend Vorderradgabeln für die Fahrradherstellung
Ausweislich der Rechtsprechung des angerufenen Senats (Senatsurteile vom 02.11.2010 - VII R 7/10, BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80, …und vom 31.05.2016 - VII R 47/14, BFH/NV 2016, 1759, ZfZ 2017, 10) sei die Frage, inwieweit eine Ware mit den in einer Zollaussetzungsvorschrift beschriebenen Beschaffenheitsmerkmalen übereinstimmen müsse, u.a. auch nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Aussetzungsvorschrift zu beantworten.bb) Aus der seitens der Klägerin zur Stütze ihrer Argumentation herangezogenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteile in BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80, und in BFH/NV 2016, 1759, ZfZ 2017, 10) ergibt sich für den hiesigen Streitfall nichts anderes.
Allenfalls in diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob eine etwaige Abweichung von der Warenbeschreibung Einfluss auf die Funktion der Ware hat, die Gegenstand einer besonderen Vergünstigung im Hinblick auf die Gemeinschaftsproduktion sein soll (Senatsurteile in BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80, Rz 8, und in BFH/NV 2016, 1759, ZfZ 2017, 10, Rz 14, jeweils m.w.N.).
- BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14
Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften
Deshalb ist zu prüfen, ob eine festgestellte Abweichung Einfluss auf die Funktion der Ware hat, die Gegenstand einer besonderen Vergünstigung im Hinblick auf die Gemeinschaftsproduktion sein soll (Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 7/10, BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80; EuGH-Urteil Analog Devices vom 1. Juni 1995 C-467/93, EU:C:1995:161, ZfZ 1995, 245).Gerade der Zweck der Aussetzungsvorschrift spricht daher für eine Beschränkung der Zollaussetzung auf die von ihrem Wortlaut erfassten Waren, zumal weitere Bedienelemente wie der Touchscreen und die Dreh- und Drücksteller die Bedienfunktionen der Ware erheblich erweitern (vgl. dazu Senatsurteil in BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80).