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   BFH, 11.11.2010 - X B 159/09   

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https://dejure.org/2010,19165
BFH, 11.11.2010 - X B 159/09 (https://dejure.org/2010,19165)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2010 - X B 159/09 (https://dejure.org/2010,19165)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2010 - X B 159/09 (https://dejure.org/2010,19165)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe; Sachaufklärungspflicht des FG; Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 6, FGO § 76, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 FGO, § 76 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 6; FGO § 76; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zulassung einer Revision gegen ein den Zugang eines Einspruchs abweisendes Urteil des Finanzgerichts; Festsetzung einer Einkommensteuer im Wege einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage und mit einem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid

  • datenbank.nwb.de

    Formlose Bekanntgabe zur Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO ausreichend; Sachaufklärungspflicht des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 610
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
    Zur Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO genügt die formlose Bekanntgabe (Beschlüsse des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 10. August 1994 II R 29/94, BFHE 175, 16, BStBl II 1994, 862; vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242, und vom 14. Juni 2006 V B 193/05, BFH/NV 2006, 1854).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/94

    Anforderungen an eine Besetzungsrüge i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO bei

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
    Zur Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO genügt die formlose Bekanntgabe (Beschlüsse des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 10. August 1994 II R 29/94, BFHE 175, 16, BStBl II 1994, 862; vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242, und vom 14. Juni 2006 V B 193/05, BFH/NV 2006, 1854).
  • BFH, 14.06.2006 - V B 193/05

    Einzelrichter bleibt zuständiger Spruchkörper bei Änderung der Zuständigkeit des

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
    Zur Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO genügt die formlose Bekanntgabe (Beschlüsse des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 10. August 1994 II R 29/94, BFHE 175, 16, BStBl II 1994, 862; vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242, und vom 14. Juni 2006 V B 193/05, BFH/NV 2006, 1854).
  • BFH, 29.01.2016 - X B 93/15

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Ein solcher Verstoß --und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO-- ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 78/16

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 28.04.2014 - X B 12/14

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

    aa) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

    b) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 224/10

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen

    Ein solcher Verfahrensmangel ist u.a. gegeben, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 114/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2012 - X B 138/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
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