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   BFH, 14.12.2010 - X B 103/10   

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https://dejure.org/2010,24796
BFH, 14.12.2010 - X B 103/10 (https://dejure.org/2010,24796)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2010 - X B 103/10 (https://dejure.org/2010,24796)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - X B 103/10 (https://dejure.org/2010,24796)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • openjur.de

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 79 Abs 1 S 2 Nr 5 Halbs 2, FGO § 80 Abs 1, FGO § 82, FGO § 155, ZPO § 227 Abs 1, ZPO § 227 Abs 2, ZPO § 380 Abs 1 S 2
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • Bundesfinanzhof

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 79 Abs 1 S 2 Nr 5 Halbs 2 FGO, § 80 Abs 1 FGO, § 82 FGO, § 155 FGO
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • rewis.io

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • ra.de
  • rewis.io

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens zu einer unter Anordnung des persönlichen Erscheinens angesetzten mündlichen Verhandlung; Auswirkung einer Ablehnung einer Erteilung von Auskünften in einer mündlichen Verhandlung auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des persönlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung persönlichen Erscheinens im Falle notwendiger Sachaufklärung sachdienlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 618
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.09.2007 - VIII B 52/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fernbleiben eines Beteiligten, dessen

    Auszug aus BFH, 14.12.2010 - X B 103/10
    Der Senat kann daher offenlassen, ob der --zur Verletzung der Mitwirkungspflicht ergangene-- Beschluss des VIII. Senats vom 19. September 2007 VIII B 52/07 (BFH/NV 2008, 84), wonach ein schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten noch nicht beim erstmaligen Ausbleiben anzunehmen sei, auf die Festsetzung von Ordnungsgeld wegen des Ausbleibens zu übertragen ist.
  • BFH, 17.09.2012 - V B 77/12

    Ordnungsgeld nach Klagerücknahme

    Als ergänzende Vorschrift zu § 76 Abs. 1 FGO dient die Vorschrift der Aufklärung des Sachverhalts durch Mitwirkung der Beteiligten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2010 X B 103/10, BFH/NV 2011, 618 II.1.a; Stöcker in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 80 FGO Rz 1 und 2; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 80 FGO Rz 11) sowie der Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens (Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 80 Rz 1; Thürmer in HHSp, § 80 FGO Rz 12).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 1 K 1891/20

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes aufgrund schuldhaften Ausbleibens eines

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist im Falle einer notwendigen Sachaufklärung sachdienlich und Ausfluss der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 FGO (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 X B 103/10, BFH/NV 2011, 618 Rn. 9).

    Soweit vertreten wird, dass ein schuldhaftes Ausbleiben eines Beteiligten nicht schon bei dessen erstmaligem Ausbleiben, sondern erst dann vorliegen könne, wenn der Beteiligte nach erneuter Anordnung des persönlichen Erscheinens ohne ausreichende Entschuldigung einem weiteren Termin fernbleibe (Schwarz/Pahlke, AO/FGO, Stand Dezember 2014, § 80 Rn. 11, Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand Oktober 2020, § 80 Rn. 104; Herbert in Gräber, FGO, 9. Aufl., 2019, § 80 Rn. 11; a.A. Stiepel in Gosch, AO/FGO, Stand Januar 2013, § 30 Rn. 35; offengelassen in BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 X B 103/10, BFH/NV 2011, 618 Rn. 14), kann dem nicht gefolgt werden.

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