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   BFH, 05.05.2010 - I R 60/09   

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https://dejure.org/2010,5308
BFH, 05.05.2010 - I R 60/09 (https://dejure.org/2010,5308)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2010 - I R 60/09 (https://dejure.org/2010,5308)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - I R 60/09 (https://dejure.org/2010,5308)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • openjur.de

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • Bundesfinanzhof

    UmwStG § 12 Abs 3 S 2
    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • Bundesfinanzhof

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 S 2 UmwStG 1995 vom 29.10.1997
    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 S 2 UmwStG 1995 vom 29.10.1997
    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • rewis.io

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 12 Abs. 3 S. 2; EStG § 10d
    Übergang eines verbleibenden Verlustvortrags bei einer Verschmelzung einer GmbH trotz fehlender Fortführung des Betriebs in genügendem Umfang; Fortführung eines Betriebs in einem genügenden Umfang trotz eines Umsatzrückgangs auf Null und fehlender Aussicht auf Akquise ...

  • datenbank.nwb.de

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.2009 - I R 4/09

    Übergang von Verlustabzügen bei "Abwärtsverschmelzung

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - I R 60/09
    Diese Regelung ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar (Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFHE 228, 21).

    Vielmehr geht, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 12 Abs. 3 Satz UmwStG 1995 n.F. nicht erfüllt sind, ein bei der übertragenden Gesellschaft entstandener Verlustabzug unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der Verschmelzung nicht auf die Übernehmerin über (Senatsurteil in BFHE 228, 21).

  • BFH, 25.08.2009 - I R 95/08

    Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - I R 60/09
    Das danach maßgebliche "Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse" wird u.a. durch Umsatzzahlen, Vermögenswerte, Auftragsvolumen und Anzahl der Arbeitnehmer bestimmt, für deren Ermittlung stets auf die Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall abzustellen ist (Senatsurteil vom 25. August 2009 I R 95/08, BFHE 226, 246, m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. April 1999, BStBl I 1999, 455 Tz. 38 i.V.m. Tz. 16).

    Bei dem sonach erforderlichen Vergleich ist nach der Rechtsprechung des Senats an die am steuerlichen Übertragungsstichtag vorhandenen Verhältnisse anzuknüpfen (Senatsurteil in BFHE 226, 246; a.M. BMF-Schreiben in BStBl I 1999, 455 Tz. 38 i.V.m. Tz. 15, das auf die Durchschnittswerte während der Verlustphase abstellt).

  • FG Baden-Württemberg, 29.06.2009 - 6 K 4824/08

    Verlustabzug nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995: keine Fortführung bei bloßer

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - I R 60/09
    Die deswegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat sie mit Urteil vom 29. Juni 2009  6 K 4824/08 abgewiesen.
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 55/06

    Anwendung des § 173 Abs 1 AO bei Personengesellschaften - Änderung einer

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - I R 60/09
    Jedoch lagen die Voraussetzungen einer Änderung nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vor, weil es sich bei der Einstellung des Geschäftsbetriebs im Sommer 2002 um eine dem FA nachträglich --d.h. nach dem Erlass des Änderungsbescheids vom 27. August 2003-- bekannt gewordene Tatsache gehandelt hat, die zu einer die Klägerin belastenden Verminderung des verbleibenden Verlustabzugs führt (s. insoweit allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Juni 2009 IV R 55/06, BFHE 226, 14, BStBl II 2009, 950).
  • BFH, 18.12.2013 - I R 25/12

    Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) -

    Eine solche Annahme liegt insbesondere fern, bedenkt man, dass die Verschmelzungsrichtung von der Verlustgesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft in § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 ausdrücklich als gestaltungsmissbräuchlicher Fall behandelt wird (zum Charakter des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 als spezieller Missbrauchsvorschrift s. Senatsurteile vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFHE 228, 21, BStBl II 2011, 315, und vom 5. Mai 2010 I R 60/09, BFH/NV 2011, 71).
  • BFH, 23.10.2013 - I R 79/12

    Einstellung des Geschäftsbetriebs und Sanierungsklausel i. S. des § 8 Abs. 4 Satz

    Dazu ist auf ein Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen, das sich auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen Würdigung von Betriebsmerkmalen (z.B. Umsatz, Auftragsvolumen, Aktivvermögen, Anzahl der Arbeitnehmer) ergibt (s. in einem vergleichbaren Zusammenhang die Senatsurteile vom 25. August 2009 I R 95/08, BFHE 226, 246, BStBl II 2010, 940 --unter Bestätigung des BMF-Schreibens in BStBl I 1999, 455, Rz 17--, und vom 5. Mai 2010 I R 60/09, BFH/NV 2011, 71).
  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

    Vielmehr geht, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform nicht erfüllt sind, ein bei der übertragenden Gesellschaft entstandener Verlustabzug unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund des konkreten Umwandlungsvorgangs nicht auf die Übernehmerin über (BFH-Urteile vom 5. Mai 2010 I R 60/09, BFH/NV 2011, 71; vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFH/NV 2010, 1041).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 6 K 6245/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) der Körperschaftsteuer

    Bei dem Vergleich ist an die am steuerlichen Übertragungsstichtag vorhandenen Verhältnisse anzuknüpfen (vgl. BFH, Urteil vom 05. Mai 2010, I R 60/09, BFH/NV 2011, 71).
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