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   BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09   

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https://dejure.org/2011,10318
BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09 (https://dejure.org/2011,10318)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2011 - VIII B 246/09 (https://dejure.org/2011,10318)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - VIII B 246/09 (https://dejure.org/2011,10318)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • openjur.de

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • Bundesfinanzhof

    AO § 193 Abs 1, AO § 193 Abs 2 Nr 2, AO § 194 Abs 1 S 2, AO § 196, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, BpO 2000 § 4 Abs 2 S 1, BpO 2000 § 4 Abs 3 S 1, BpO 2000 § 4 Abs 3 S 2, BpO 2000 § 4 Abs 3 S 3
    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • Bundesfinanzhof

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 193 Abs 1 AO, § 193 Abs 2 Nr 2 AO, § 194 Abs 1 S 2 AO, § 196 AO, § 102 FGO
    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • IWW
  • rewis.io

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Außenprüfung eines freiberuflich tätigen Arztes nach lediglich einem prüfungsfreien Jahr

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer weiteren Betriebsprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr bei einem Betrieb, der kein Großbetrieb ist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer weiteren BP nach prüfungsfreiem Jahr bei Freiberuflern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 804
  • BFH/NV 2011, 748
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.09.1988 - III R 280/84

    Außenprüfung - Auswahl - Besonderer Anlaß

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    Die Finanzbehörden dürfen ferner die prophylaktische Wirkung nutzen, die in der Unberechenbarkeit eines prüfungsfreien Zeitraums zwischen den turnusmäßigen Prüfungen liegt (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 280/84, BFHE 154, 425, BStBl II 1989, 4, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1993 - XI R 69/92

    Anschlußprüfung bei Großbetrieben ohne Dreijahresbegrenzung

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    Den Umfang der Außenprüfung bestimmt die Finanzverwaltung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1993 XI R 69/92, BFH/NV 1994, 500, m.w.N.; vom 19. August 2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5).
  • BFH, 03.02.2009 - VIII B 114/08

    Anordnung einer Außenprüfung, Ermessen

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 2009 VIII B 114/08, BFH/NV 2009, 887).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    Den Umfang der Außenprüfung bestimmt die Finanzverwaltung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1993 XI R 69/92, BFH/NV 1994, 500, m.w.N.; vom 19. August 2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5).
  • BFH, 11.08.2005 - XI B 207/04

    Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    Die tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung in § 193 Abs. 1 AO unterstellt damit grundsätzlich die Prüfungsbedürftigkeit u.a. der freiberuflich Tätigen; sie erklärt sich daraus, dass sich die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmers im Allgemeinen erst durch Einsicht in die Buchführung und die sonstigen betrieblichen Aufzeichnungen kontrollieren lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 2005 XI B 207/04, BFH/NV 2006, 9).
  • BFH, 16.11.1989 - IV R 29/89

    - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung bei der Prüfung einer GbR - Zur Ausübung

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    Der Kläger zitiert selbst die einschlägige Rechtsprechung, wonach die Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf eine berechenbare Prüfungspause haben (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1989 IV R 29/89, BFHE 159, 28, BStBl II 1990, 272).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren grundsätzlich unabhängig und gleichrangig nebeneinanderstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    Betriebe i.S. dieser Vorschrift unterliegen kraft Gesetzes der Außenprüfung und sind daher verpflichtet, die damit verbundenen Eingriffe zu dulden (BFH-Urteil in BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220; BFH-Beschluss vom 16. Februar 2011 VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1880, Rz 12).
  • BFH, 15.10.2021 - VIII B 130/20

    Zur Zulässigkeit einer dritten Anschlussprüfung

    Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Mittelbetriebe (s. hierzu BFH-Urteil in BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25) sowie Klein- und Kleinstbetriebe (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748; vom 14.03.2006 - IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253, und vom 14.07.2014 - III B 8/14, BFH/NV 2014, 1880, m.w.N.; vgl. auch Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 194 Rz 30, m.w.N.).

    Daher lassen sich für den Erlass einer Prüfungsanordnung auch keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 748).

    Für den Erlass einer Prüfungsanordnung lassen sich keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 748).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

    Die zu Außenprüfungen gemäß § 193 Abs. 1 AO ergangene Rechtsprechung stellt insoweit in der Regel zwar keine besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Außenprüfung und hat diese im Regelfall bejaht (BFH, Urteil vom 29.10.1992 - IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149; Beschlüsse vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich die Prüfungsbedürftigkeit u.a. der freiberuflich Tätigen unterstellt, weil sich die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmers im Allgemeinen erst durch Einsicht in die Buchführung und die sonstigen betrieblichen Aufzeichnungen kontrollieren lassen (BFH, Beschluss vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).

  • BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21

    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen

    Die Frage, ob Ermessensfehler vorliegen, ist allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich und kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 2 V 22/17

    Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung der aufgrund der Günstigerprüfung

    Die tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung in § 193 Abs. 1 AO unterstellt damit grundsätzlich die Prüfungsbedürftigkeit; sie erklärt sich daraus, dass sich die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmers im Allgemeinen erst durch Einsicht in die Buchführung und die sonstigen betrieblichen Aufzeichnungen kontrollieren lassen (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2011 VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748 und vom 11. August 2005 XI B 207/04, BFH/NV 2006, 9 zur Prüfungserweiterung).
  • FG Nürnberg, 07.07.2022 - 6 K 1075/21

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

    Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Mittelbetriebe (s. hierzu BFH-Urteil in BStBl II 2017, 25) sowie Klein- und Kleinstbetriebe (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.02.2011 VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748; vom 14.03.2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253, und vom 14.07.2014 III B 8/14, BFH/NV 2014, 1880, m.w.N.; vgl. auch Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 194 Rz 30, m.w.N.).
  • FG Köln, 09.10.2020 - 3 K 2390/18

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Prüfungsansordnung bei Wirtschaftsprüfer und

    Da eine umfassende Prüfung der unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Steuerpflichtigen nicht realisierbar ist, kann sich die Finanzbehörde aber zumindest die prophylaktische Wirkung nutzbar machen, die in der Unberechenbarkeit eines prüfungsfreien Zeitraums zwischen den turnusmäßigen Prüfungen liegt (vgl. BFH-Beschluss vom 16.02.2011 VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).
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