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   BFH, 01.09.2010 - V R 6/10   

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https://dejure.org/2010,4180
BFH, 01.09.2010 - V R 6/10 (https://dejure.org/2010,4180)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2010 - V R 6/10 (https://dejure.org/2010,4180)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2010 - V R 6/10 (https://dejure.org/2010,4180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei; Vorliegen einer entgeltlichen Leistung; Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1
    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • IWW
  • rewis.io

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei - Vorliegen einer entgeltlichen Leistung - Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Privatnutzung von gesellschaftseigenen Pkw gegen Entrichtung eines Entgeltes

  • datenbank.nwb.de

    Zurverfügungstellung eines Pkws an die Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnort und Kanzlei als Leistungsaustausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermietung von im Gesellschaftsvermögen einer Steuerberatungssozietät befindlichen Pkw an ihre Gesellschafter; Berechtigung zur Privatnutzung von gesellschaftseigenen Pkw gegen Entrichtung eines Entgeltes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pkw-Überlassung durch eine Personengesellschaft
    Überlassung durch eine Personengesellschaft an einen Gesellschafter
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Unentgeltliche Überlassung an Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.09.2007 - V R 16/06

    Vorsteuerabzug für Miteigentümergemeinschaften

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    b) Ohne dass der Senat darüber zu entscheiden braucht, ob Fahrten zwischen Wohn- und Unternehmensort beim Einzelunternehmer zu einer Besteuerung einer sog. Nutzungsentnahme nach § 3 Abs. 9a UStG führen, ergibt sich das Vorliegen unterschiedlicher Sachverhalte bereits daraus, dass der Einzelunternehmer an sich selbst keine entgeltliche Leistung erbringen kann, während Gesellschaft und Gesellschafter nicht identisch sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1988 X R 48/81, BFHE 152, 556, BStBl II 1988, 557, unter II.3.f; vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347, unter II.1.c, und vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, unter 3.) und daher entgeltliche Leistungsvorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter der Umsatzsteuer unterliegen.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999 steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften; seit 1. Dezember 2009: Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 73/07

    Differenzbesteuerung - Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft -

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    b) Danach ergibt sich die Leistung der Klägerin an ihre Gesellschafter aus der diesen eingeräumten Gestattung, die PKW auch für die jeweilige Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Unternehmensort zu nutzen und das Entgelt in der Belastung des Privatkontos für die entsprechende Nutzungsüberlassung (vgl. z.B. für den umgekehrten Fall der Leistungserbringung durch den Gesellschafter an die Gesellschaft mit Gutschrift auf dem Gesellschafterkapitalkonto BFH-Urteil vom 18. Dezember 2007 V R 73/07, BFHE 223, 546, BStBl II 2009, 612, unter II.4.).
  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    b) Ohne dass der Senat darüber zu entscheiden braucht, ob Fahrten zwischen Wohn- und Unternehmensort beim Einzelunternehmer zu einer Besteuerung einer sog. Nutzungsentnahme nach § 3 Abs. 9a UStG führen, ergibt sich das Vorliegen unterschiedlicher Sachverhalte bereits daraus, dass der Einzelunternehmer an sich selbst keine entgeltliche Leistung erbringen kann, während Gesellschaft und Gesellschafter nicht identisch sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1988 X R 48/81, BFHE 152, 556, BStBl II 1988, 557, unter II.3.f; vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347, unter II.1.c, und vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, unter 3.) und daher entgeltliche Leistungsvorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter der Umsatzsteuer unterliegen.
  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    b) Ohne dass der Senat darüber zu entscheiden braucht, ob Fahrten zwischen Wohn- und Unternehmensort beim Einzelunternehmer zu einer Besteuerung einer sog. Nutzungsentnahme nach § 3 Abs. 9a UStG führen, ergibt sich das Vorliegen unterschiedlicher Sachverhalte bereits daraus, dass der Einzelunternehmer an sich selbst keine entgeltliche Leistung erbringen kann, während Gesellschaft und Gesellschafter nicht identisch sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1988 X R 48/81, BFHE 152, 556, BStBl II 1988, 557, unter II.3.f; vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347, unter II.1.c, und vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, unter 3.) und daher entgeltliche Leistungsvorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter der Umsatzsteuer unterliegen.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 -

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 6/10
    a) Ein Verstoß gegen den allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich durch den Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (EuGH-Urteil vom 23. April 2009 C-460/07, Puffer, BFH/NV 2009, 1056 Rdnr. 53) setzt voraus, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (EuGH-Urteil Puffer in BFH/NV 2009, 1056 Rdnr. 52).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 36/12

    PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und

    Vielmehr sind diese Fahrten als unternehmerisch veranlasste Fahrten einzustufen (ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Mai 2000 IV D 1-S 7303b-4/00, BStBl I 2000, 819, Rz 22; vom 5. Juni 2014 IV D 2-S 7300/07/10002:001, 2014/0492152, BStBl I 2014, 896, unter Tz I.2.; Abschn. 15.6. Abs. 1 Satz 4 und Abschn. 15.23. Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; Huschens, Steuerrecht kurzgefasst --SteuK-- 2013, 127; Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, MwStSystRL Art. 24 bis 29 Rz 17; Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 349; Obermair, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 7, 6867, 6875; Rothenberger, Der Umsatz-Steuer-Berater --UStB-- 2013, 7, 8; Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 15 Rz 333 und 987; ders., UR 2011, 256; offen lassend BFH-Urteil vom 1. September 2010 V R 6/10, BFH/NV 2011, 80, Rz 18).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Außerdem verweist der Beklagte auf die BFH-Urteile vom 31. Juli 2008 (V R 74/05, BFH/NV 2009, 226) und vom 01. September 2010 (V R 6/10, BFH/NV 2011, 80).

    Dies gilt auch heute noch (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2010 - V R 6/10, BFH/NV 2011, 80).

    Der Wille der Beteiligten, insoweit nicht von einer entgeltlichen Überlassung auszugehen, ist jedoch unbeachtlich (vgl. BFH Urteil V R 6/10, a.a.O.).

    Soweit sich der Beklagte auf die BFH-Urteile vom 31. Juli 2008 (V R 74/05, a.a.O.) und vom 01. September 2010 (V R 6/10, a.a.O.) beruft, ist für den Senat nicht erkennbar, inwiefern diese Entscheidungen dem im Streitfall gefundenen Ergebnis entgegenstehen sollten.

  • BFH, 18.02.2016 - V R 23/15

    Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)

    Demgegenüber kann eine juristische Person (Unternehmerin) --anders als eine natürliche Person, die keine Verträge mit sich schließen kann-- einen ihr gehörenden Gegenstand (z.B. Gebäude) einem ihrer Gesellschafter oder einem Vertretungsorgan auf vertraglicher Grundlage entgeltlich oder unentgeltlich überlassen (BFH-Urteile vom 1. September 2010 V R 6/10, BFH/NV 2011, 80, unter II.3.b, m.w.N., und vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 17 f., Rz 25).
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