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   BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10   

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https://dejure.org/2012,12193
BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10 (https://dejure.org/2012,12193)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2012 - IX R 69/10 (https://dejure.org/2012,12193)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - IX R 69/10 (https://dejure.org/2012,12193)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • openjur.de

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39, AO § 41, EStG § 17
    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • Bundesfinanzhof

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 AO, § 41 AO, § 17 EStG 2002
    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 39; EStG § 17
    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • rewis.io

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 1
    Einordnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Formunwirksamkeit der Übertragung eines GmbH-Anteils steht der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an dem GmbH-Anteil nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Anteilsübertragung, Beurkundung, Beurkundungsmängel, Gesellschaftsrecht, herrschendes Unternehmen, Mehrheitsgesellschafter, Notar, Steuerrecht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1099
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Eine Veräußerung i.S. von § 17 EStG wird mit der entgeltlichen Übertragung des (zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums durch den Veräußerer auf den Erwerber verwirklicht (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.2.).

    (3) Risiko und Chance von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.2., und vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte   und das   tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Zurechnung einer (veräußerten) Beteiligung i.S. des § 17 EStG ist das (zumindest) wirtschaftliche Eigentum (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004; vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, m.w.N.).

    Auch bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen führt aber die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertragsabschlusses nicht ausnahmslos zum Ausschluss der steuerlichen Anerkennung des Vertragsverhältnisses (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    (3) Risiko und Chance von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.2., und vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte   und das   tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Zurechnung einer (veräußerten) Beteiligung i.S. des § 17 EStG ist das (zumindest) wirtschaftliche Eigentum (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004; vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, m.w.N.).

    Soweit der BFH für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Anteil vor dessen formwirksamer Übertragung bereits mit Abschluss einer formunwirksamen Verpflichtung vorausgesetzt hat, dass die getroffenen Vereinbarungen und die (folgende) formwirksame Abtretung in der Folgezeit tatsächlich vollzogen werden (BFH-Urteil in BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651), betrifft dies die Frage der Vorverlagerung des Veräußerungszeitpunkts vor den Zeitpunkt einer zivilrechtlich wirksamen Abtretung, definiert aber nicht etwa die Einordnung der formunwirksamen Einlage im --insoweit anders gelagerten-- Streitfall.

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Auch dann, wenn ein Mitunternehmeranteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert wird, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 23/10

    Wirtschaftliches Eigentum an einer Beteiligung in qualifizierter Höhe

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Ihm muss etwa auch der wirtschaftliche Erfolg aus einer (Weiter-)Veräußerung gebühren (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2011 IX R 23/10, BFHE 234, 55, BStBl II 2012, 3, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Maßgeblich ist das von den Parteien wirtschaftlich Gewollte und als solches Durchgeführte, d.h. tatsächlich Bewirkte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Selbst wenn man die Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen zugrunde legen wollte, kann im Streitfall nicht von einer verstärkten Indizwirkung des Mangels der zivilrechtlichen Form (dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823) ausgegangen werden, weil das FG keinerlei sonstige Anhaltspunkte festgestellt hat, die gegen den Bindungswillen der Parteien sprechen würden.
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
    Veräußerungspreis ist alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2019 - I R 44/17

    Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

    Geht es --wie im Streitfall-- um den Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; vom 24.01.2012 - IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099, jeweils m.w.N.) jedenfalls dann wirtschaftliches Eigentum des Käufers der Anteile an, wenn dieser aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und darüber hinaus die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind.
  • FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 1482/16

    Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen Rechtsträger (Gosch in Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8b Rz. 181 und 182; Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b KStG Rz. 120; Rengers in Blümich, EStG/KStG, § 8b KStG Rz. 220; BFH-Urteile vom 21.10.1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424; vom 24.1.2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099, Rz. 26, jeweils zu § 17 EStG, dem derselbe Veräußerungsbegriff zugrunde liegt wie § 8b KStG).

    Dementsprechend ist ein an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligter nach der Rechtsprechung des BFH nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 18.5.2005 VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, Rz. 27; vom 8.11.2005 VIII R 11/02, BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253, Rz. 40; vom 22.7.2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004, Rz. 14; vom 24.1.2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099, Rz. 28).

    Auf eine eventuelle zivilrechtliche Formunwirksamkeit kommt es nicht an, solange die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 24.1.2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).

  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

    Danach erlangt wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil, wer nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte, insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (z.B. BFH-Urteile vom 24.01.2012 - IX R 69/10, Rz 27, und vom 04.07.2007 - VIII R 68/05, BFHE 218, 299, BStBl II 2007, 937, Rz 28 ff.; jeweils m.w.N.).

    Der in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordneten Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Rechtsgeschäfts ist dabei auch bei der Konkretisierung des § 39 Abs. 2 AO Rechnung zu tragen, wenn ein solches --so es denn wirksam gewesen wäre-- entweder zivilrechtliches oder zumindest wirtschaftliches Eigentum bei dem Steuerpflichtigen begründen würde (s. BFH-Urteile vom 17.02.2004 - VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, und vom 24.01.2012 - IX R 69/10).

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des (zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. zu § 23 Abs. 1 EStG: BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491; zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG: BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 18/21

    Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation)

    Ihm muss etwa auch der wirtschaftliche Erfolg aus einer (Weiter-)Veräußerung gebühren (vgl. BFH-Urteile vom 25.05.2011 - IX R 23/10, BFHE 234, 55, BStBl II 2012, 3; vom 24.01.2012 - IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).

    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 55, BStBl II 2012, 3, und in BFH/NV 2012, 1099, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.2013 - I B 159/12

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099; vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041, 1044, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 307/19

    Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung

    Der wirtschaftliche Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers mit Bezug auf das Recht an Gesellschaftsanteilen führe zu der komplementären Feststellung, dass wirtschaftliches Eigentum erlange, wer nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte, insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen könne (BFH, Urteil vom 24.1.2012, IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).
  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13

    Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete

    Demgemäß ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (vgl. dazu nur BFH-Beschluss vom 15.10.2013 I B 159/12, BFH/NV 2014, 291 und BFH-Urteil vom 24.01.2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung;

    So kann selbst dann, wenn das Kausalgeschäft - etwa weil die Formvorschriften der § 15 Abs. 4 GmbHG (s. § 125 BGB) nicht beachtet wurden - formunwirksam ist, wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen erworben werden, wenn einander nicht nahestehende Vertragsparteien die im formunwirksamen schuldrechtlichen Vertrag getroffenen Vereinbarungen tatsächlich durchführen (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 2022 - IX R 18/21 Rn. 27; vom 24. Januar 2012 - IX R 69/10 Rn. 29, 34; vom 22. Juli 2008 - IX R 61/05 Rn. 24 und vom 17. Februar 2004 - VIII R 26/01 Rn. 33, BFHE 205, 204 unter II. 4. c. bb.; jeweils mwN).
  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

    - Chancen und Risiko von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (unten cc; vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099 m. w. N.; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296).
  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - 6 K 6085/12

    Körperschaftsteuer einschließlich Zinsen, Gewerbesteuermessbetrags 1995 sowie

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