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   BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09   

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https://dejure.org/2012,11899
BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09 (https://dejure.org/2012,11899)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2012 - IV R 6/09 (https://dejure.org/2012,11899)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2012 - IV R 6/09 (https://dejure.org/2012,11899)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • openjur.de

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6b Abs 3 S 1, EStG § 6b Abs 3 S 2, EStG § 6b Abs 3 S 3, EStG § 6b Abs 3 S 5, EStG § 6b Abs 7
    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6b Abs 3 S 1 EStG 1997, § 6b Abs 3 S 2 EStG 1997, § 6b Abs 3 S 3 EStG 1997, § 6b Abs 3 S 5 EStG 1997, § 6b Abs 7 EStG 1997 vom 23.10.2000
    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Herstellungsbeginn zur Verlängerung der Reinvestitionsfrist durch Bauantrag für anderes Grundstück

  • rewis.io

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b Abs. 3 S. 1, 2, 3; AO § 164 Abs. 2
    Pflicht zur Auflösung einer gewinnmindernden Rücklage bei nicht rechtzeitigem Beginn mit der Herstellung eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Stellung eines Bauantrags als Beginn der Herstellung des Gebäudes i.S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Herstellungsbeginn durch Bauantrag für ein anderes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Bauvorhaben auf anderem Grundstück: Keine verlängerte 6b-Frist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81

    Bauantrag kann Beginn der Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 6b Abs. 3 Satz 3

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    b) § 6b EStG dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge freiwerdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (vgl. BTDrucks IV/2400, S. 62 ff.; BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Der Steuerpflichtige kann die Verlängerung der Reinvestitionsfrist nicht mit der Behauptung erreichen, er beabsichtige, die Rücklage auf ein Gebäude zu übertragen; vielmehr muss er diese Absicht durch den Beginn der Herstellung dokumentieren (BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Vielmehr ist die vorausgehende Einreichung des Bauantrags jedenfalls dann maßgebend, wenn das Bauvorhaben aufgrund des Bauantrags später tatsächlich innerhalb der Sechsjahresfrist durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Die Ernsthaftigkeit der Reinvestitionsabsicht wird deshalb auch dadurch in einer objektiv nachprüfbaren Weise kenntlich gemacht, dass der Steuerpflichtige die erforderlichen Planungsarbeiten durchführt und einen Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen stellt, soweit das Bauwerk alsdann auch innerhalb der verlängerten Reinvestitionsfrist fertiggestellt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    d) Der BFH hat zwar im Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63 insoweit anerkannt, dass die Planungsarbeiten und das Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall erhebliche Zeit beanspruchen können und es nicht in der Absicht des Gesetzes liege, in einem solchen Fall trotz rechtzeitiger Anbringung des Bauantrags die Auflösung der Rücklage zu verlangen, weil mit den Bauarbeiten erst nach Ablauf der regulären vierjährigen (damals zweijährigen) Reinvestitionsfrist begonnen wurde.

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Die Frage, welches Ziel eine Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid hat, richtet sich insoweit nach dem Klagevorbringen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 15/08, BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764).
  • BFH, 02.03.2006 - I B 154/05

    NZB: § 6b-Rücklage - Beginn der Gebäudeherstellung

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Wird allerdings stattdessen ein von den Konkretisierungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abweichendes Gebäude errichtet, so entfällt die Übertragungsmöglichkeit, denn der Gesetzeswortlaut verlangt, dass mit der Herstellung des später tatsächlich errichteten Gebäudes bereits vor dem Ende des vierten auf das Veräußerungsjahr folgenden Wirtschaftsjahres begonnen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277; Marchal in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6b EStG Rz 102; Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 6b Rz D 8; Blümich/Schlenker, § 6b EStG Rz 252).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    In diesem Fall ist sie in eine Sonderbilanz des betroffenen Gesellschafters einzustellen, die solange fortzuführen ist, bis die Rücklage aufzulösen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88

    1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2.

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Die Verlängerung der Reinvestitionsfrist ist allerdings von der weiteren Voraussetzung abhängig, dass innerhalb der allgemein geltenden Vierjahresfrist bereits mit der Herstellung des Reinvestitionsobjekts begonnen worden ist, also das konkrete Investitionsvorhaben ins Werk gesetzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 83/88, BFHE 159, 133, BStBl II 1990, 290).
  • BFH, 07.03.1980 - III R 45/78

    Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S.

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Diese führt nicht wie ein Bauantrag zu einer Baugenehmigung (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1980 III R 45/78, BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411) und ihr liegen regelmäßig aus Kostengründen auch keine Detailplanungen zugrunde.
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 20/75

    Zur Aktivierung fertigungsbezogener Vorbereitungskosten als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Als Beginn der Herstellung kann deshalb auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Bauarbeiten abgestellt werden, weil die Planung und die Errichtung eines Bauwerks einen einheitlichen Vorgang bilden (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72

    Planungskosten für ein Betrievbsgebäude als Teil der Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    Als Beginn der Herstellung kann deshalb auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Bauarbeiten abgestellt werden, weil die Planung und die Errichtung eines Bauwerks einen einheitlichen Vorgang bilden (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143).
  • BFH, 06.12.1972 - I R 182/70

    Keine Anwendung des § 6b EStG auf Gewinne aus dem Liquidationserlös einer

    Auszug aus BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09
    b) § 6b EStG dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge freiwerdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (vgl. BTDrucks IV/2400, S. 62 ff.; BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 7/17

    Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des

    a) § 6b EStG dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge freiwerdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2012 - IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122, Rz 18, m.w.N.).

    aa) Ein sicheres Indiz für einen Herstellungsbeginn ist die Stellung des Bauantrags, es sei denn, das hergestellte Gebäude stimmt nicht mit dem genehmigten Gebäude überein, was sich schon aus dem Wortlaut des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ergibt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1122, Rz 21).

  • BFH, 30.01.2017 - X B 83/16

    Gewinnzuschlag bei Reinvestitionsrücklage

    Das FG weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, nach der die Hinzurechnung nach § 6b Abs. 7 EStG 1999 bei Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG 1999 vorzunehmen sei (BFH-Urteile vom 14. März 2012 IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122; vom 6. Februar 2014 IV R 41/10, BFH/NV 2014, 847, und vom 10. März 2016 IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984).

    a) Die gerügte Abweichung von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2012, 1122, in BFH/NV 2014, 847 und in BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984 besteht nicht.

  • FG München, 14.02.2017 - 6 K 2143/16

    Stundung, Rücklagenübertragung, Rechtsprechung des BFH, Land- und

    Hat der Steuerpflichtige ein Objekt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert, später aber ein abweichendes Objekt gebaut, entfällt die Übertragungsmöglichkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 I B 154/05, BFH/NV 2006, 1277 für den Fall der Planung von Lagerhallen und dem späteren Bau von LKW-Hallen; ebenso BFH-Urteil vom 14. März 2012 IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122 bei der Planung auf einem Grundstück und späterem Bau an einem anderen Ort).
  • BFH, 19.11.2015 - IV B 103/14

    Keine Verlängerung der Reinvestitionsfrist für Anschaffungsvorgänge

    Dieser besteht, anders als die Klägerin offenbar meint, nicht in der Förderung der Bauwirtschaft, sondern darin, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge frei werdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (z.B. BFH-Urteil vom 14. März 2012 IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 6 K 6071/18

    Auflösung einer Rücklage gem. § 6b EStG bei der übertragenden Gesellschaft, nicht

    Vielmehr ist die vorausgehende Einreichung des Bauantrags jedenfalls dann maßgebend, wenn das Bauvorhaben aufgrund des Bauantrags später tatsächlich innerhalb der Sechsjahresfrist durchgeführt wird (BFH, Urteil vom 14. März 2012 - IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122 Rn. 18 f.).
  • FG München, 26.11.2014 - 9 K 2594/13

    Keine verlängerte Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei nicht vom

    Mit der in § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG vorgesehenen Verlängerung der grundsätzlich vierjährigen Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre wird berücksichtigt, dass die Herstellung von Gebäuden erfahrungsgemäß eine längere Planungs- und Bauzeit erfordert (vgl. BTDrucks IV/2617, S. 5; BFH-Urteil vom 14. März 2012 IV R 6/09, BFH/NV 2012, 1122).
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