Rechtsprechung
BFH, 10.04.2012 - III B 131/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde - Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung - Keine "einvernehmliche" Abzweigung
- openjur.de
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde; Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung; Keine "einvernehmliche" Abzweigung
- Bundesfinanzhof
EStG § 74 Abs 1, EStG § 70 Abs 2
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde - Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung - Keine "einvernehmliche" Abzweigung
- Bundesfinanzhof
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde - Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung - Keine "einvernehmliche" Abzweigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 EStG 2009, § 70 Abs 2 EStG 2009
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde - Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung - Keine "einvernehmliche" Abzweigung - rewis.io
Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde - Keine Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung - Keine "einvernehmliche" Abzweigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 74 Abs. 1; FGO § 115; FGO § 116
Grundsätze zur Rückforderung von Kindergeld nach der Überweisung auf das Konto des Kindes; Hinweispflicht der Familienkasse bei fehlender Möglichkeit der Abzweigung bzw. zur Stellung eines Abzweigungsantrags; Anforderungen an die Möglichkeit einer sog. einvernehmlichen ... - datenbank.nwb.de
Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld an das Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 07.06.2011 - 8 K 8467/10
- BFH, 10.04.2012 - III B 131/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 1129
Wird zitiert von ...
- BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom …
Nach der Rechtsprechung des BFH sei eine solche allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Abzweigung nach den Verhältnissen des Einzelfalls geboten sei (BFH-Beschluss vom 10. April 2012 III B 131/11, BFH/NV 2012, 1129).Schon aus diesem Grund besteht daher auch keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht der Familienkasse über die Möglichkeiten einer Abzweigung (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1129, Rz 9).