Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2012 - III R 82/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11346
BFH, 15.03.2012 - III R 82/09 (https://dejure.org/2012,11346)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 82/09 (https://dejure.org/2012,11346)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 82/09 (https://dejure.org/2012,11346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung - Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes - Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • openjur.de

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung; Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes; Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31, EStG § 32, EStG § 36 Abs 2 S 1, FVG § 21 Abs 4, FVG § 5 Abs 1 Nr 11 S 2, AO § 6 Abs 2 Nr 6
    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung - Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes - Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • Bundesfinanzhof

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung - Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes - Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 EStG 2002 vom 15.12.2003, § 32 EStG 2002 vom 15.12.2003, § 36 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 21 Abs 4 FVG, § 5 Abs 1 Nr 11 S 2 FVG
    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung - Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes - Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung – Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes – Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • rewis.io

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung - Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes - Verhältnis der Finanzämter zu den Familienkassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab im Rahmen der sog. Günstigerprüfung für den Steuerpflichtigen beim Abzug der Kinderfreibeträge bzw. der Zahlung des Kindergeldes; Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes in Steuersachen in Form des Kindergeld-Ablehnungsbescheides; Verhältnis der Finanzämter zu ...

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhung der tariflichen ESt um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuertarif und bestandskräftig abgelehnte Kindergeldansprüche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstab im Rahmen der sog. Günstigerprüfung für den Steuerpflichtigen beim Abzug der Kinderfreibeträge bzw. der Zahlung des Kindergeldes; Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes in Steuersachen in Form des Kindergeld-Ablehnungsbescheides; Verhältnis der Finanzämter zu ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung der tariflichen Steuer um Kindergeldanspruch

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 539
  • NJW 2012, 2991
  • FamRZ 2012, 1052
  • DB 2012, 1608
  • BStBl II 2013, 226
  • BFH/NV 2012, 1228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 82/09
    Die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes führt dazu, dass dieser in einem ressortfremden Verwaltungsverfahren als gegeben hinzunehmen und nicht etwa darauf hin zu überprüfen ist, ob er dem materiellen Recht entspricht (s. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 82/09
    Der Bescheid der Familienkasse über die Festsetzung von Kindergeld oder die Ablehnung einer Kindergeldgewährung entfaltet für die Steuerfestsetzung keine Tatbestandswirkung mit der Folge, dass das FA die negative Entscheidung über einen Kindergeldanspruch durch die Familienkasse im Besteuerungsverfahren zu übernehmen hätte (s. Senatsurteil vom 27. Januar 2007 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 31 EStG Rz 33; a.A. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 31 EStG Rz 246).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 K 4733/08

    Anrechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 31 EStG auch bei

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 82/09
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 501 veröffentlicht.
  • BFH, 26.05.2021 - III R 50/19

    Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim

    dd) Einfachrechtliche Konsequenz dieser gesetzlichen Änderung ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass für die Hinzurechnung von Kindergeld nach § 31 Satz 4 EStG der ursprüngliche, vor Erlöschen (z.B. durch Erfüllung) bestehende materiell-rechtliche Kindergeldanspruch maßgebend ist (Senatsurteile vom 15.03.2012 - III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, Rz 12, und vom 20.12.2012 - III R 29/12, BFH/NV 2013, 723, Rz 13; BFH-Urteil vom 13.09.2012 - V R 59/10, BFHE 239, 59, BStBl II 2013, 228, Rz 17).

    Der Kindergeldanspruch ist seit dem Veranlagungszeitraum 2004 unabhängig von der kindergeldrechtlichen Beurteilung durch die Familienkasse hinzuzurechnen, wenn die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG rechnerisch günstiger ist als der Kindergeldanspruch (Senatsurteil in BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, Rz 12).

    Da die Familienkasse im Verhältnis zum FA keine ressortfremde Behörde ist, hat der Senat eine Tatbestandswirkung des Kindergeldbescheids für die Steuerfestsetzung verneint (Senatsurteile in BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, Rz 13, und in BFH/NV 2013, 723, Rz 14).

  • BFH, 13.09.2012 - V R 59/10

    Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 31 Satz 4

    Der Kindergeldanspruch ist daher seit dem Veranlagungszeitraum 2004 unabhängig von der kindergeldrechtlichen Beurteilung durch die Familienkasse hinzuzurechnen, wenn die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG rechnerisch günstiger ist als der Kindergeldanspruch (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2012 III R 82/09, BFH/NV 2012, 1228 II.2.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908 II.3.).
  • FG Hessen, 17.09.2019 - 6 K 174/19

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld

    Hinzuzurechnen sei stets der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld, ohne dass es darauf ankomme, inwieweit es aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu einer tatsächlichen Auszahlung des Kindergeldes gekommen sei (Verweis auf BFH vom 15.03.2012 - III R 82/09, BStBl. II 2013, 226).

    Der Kindergeldanspruch ist der tariflichen Einkommensteuer deshalb grundsätzlich auch dann hinzuzurechnen, wenn die Festsetzung des Kindergeldes von der Familienkasse bestandskräftig abgelehnt worden ist (BFH vom 15.03.2012 - III R 82/09, BStBl. II 2013, 226).

    Entsprechend dem zutreffenden Verständnis der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH vom 15.03.2012 - IIIR 82/09, BStBl. II 2013, 226; BFH vom 20.12.2012 - III R 29/12, BFH/NV 2013, 723) ist vielmehr davon auszugehen, dass grundsätzlich der gesetzliche Anspruch des Steuerpflichtigen i.S.d. §§ 62, 63 EStG für das gesamte Kalenderjahr hinzuzurechnen ist.

  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    c) Lediglich der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass in Fällen, in denen --anders als hier-- eine wirksam bekanntgegebene Einstellungsverfügung vorliegt, sich die Frage nach der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsakts stellt (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, unter II.3.; Steinhauff, Der AO-Steuer-Berater 2010, 271).
  • BFH, 20.12.2012 - III R 29/12

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG - Keine

    Wegen der vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollten Abkoppelung der Steuer- von der Kindergeldfestsetzung ist nicht entscheidend, ob der Anspruch tatsächlich durch Zahlung erfüllt worden ist (Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539; BFH-Urteil vom 13. September 2012 V R 59/10, BFH/NV 2012, 2073).

    Zur Begründung wird auf das Senatsurteil in BFHE 236, 539 verwiesen.

  • BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den

    Dies ergibt sich schon daraus, dass es sich bei der Messbetragsfestsetzung und der Verlustfeststellung nicht um ressortfremde Verwaltungsverfahren handelt (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, Rz 13).
  • BFH, 10.04.2014 - III R 37/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Danach ist es zwar unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Tatbestandswirkung ressortfremder Verwaltungsakte möglich, dass die Arbeitsuchendmeldung bei einer wirksam bekannt gegebenen Einstellungsverfügung selbst dann erlischt, wenn die AA die Vermittlung zu Unrecht eingestellt hat (zur Tatbestandswirkung vgl. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226, unter II.3.; Steinhauff, Der AO-Steuer-Berater 2010, 271).
  • FG Münster, 16.06.2020 - 4 V 1584/20

    Keine einstweilige Anordnung auf Freigabe einer gepfändeten Corona-Soforthilfe

    Mit der Frage, ob eine "Tatbestandswirkung" des (ressortfremden) Bewilligungsbescheides hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen im konkreten Fall besteht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 15.03.2012 III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226), hat das im Rahmen des Anordnungsgrundes nichts zu tun.
  • FG Köln, 05.02.2020 - 14 K 1612/19

    Einkommensteuer: Im Veranlagungszeitraum abstrakt bestehender Kindergeldanspruch

    Unerheblich ist, ob der Anspruch tatsächlich durch Zahlung erfüllt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2012 III R 82/09, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 226; vom 13.09.2012 V R 59/10, BStBl II 2013, 228; vom 20.12.2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723).
  • BFH, 11.07.2013 - VI R 67/11

    Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen

    Eine solche Tatbestandswirkung, derentwegen die Familienkasse die Entscheidung über das Bestehen eines Kindergeldanspruchs zu übernehmen hätte, setzt jedenfalls die Entscheidung der für kindergeldähnliche Leistungen zuständigen Behörde voraus, dass für das Kind ein anderweitiger Anspruch besteht (Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 65 EStG Rz 6; Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 65 Rz A 22, jeweils m.w.N.; zur Tatbestandswirkung allgemein vgl. etwa BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539, BStBl II 2013, 226).
  • FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11

    Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld nach § 68 Abs. 3 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 4 K 2249/16

    Wechsel der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 72 EStG

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - 5 K 1082/09

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG ab dem

  • FG München, 03.11.2014 - 7 K 1464/13

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht