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   BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09   

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https://dejure.org/2012,18866
BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09 (https://dejure.org/2012,18866)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2012 - IV R 32/09 (https://dejure.org/2012,18866)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - IV R 32/09 (https://dejure.org/2012,18866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • openjur.de

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2, AO § 179, AO § 180, BGB § 133, EStG § 24 Nr 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15
    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 179 AO, § 180 AO, § 133 BGB
    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • rewis.io

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. Isolierte Anfechtung des Veräußerungsgewinns bei Gewinnfeststellungsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; AO § 179; AO § 180
    Erledigung des Rechtsstreits über den geänderten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch wirksam ergangenen Änderungsbescheid in der Hauptsache; Auslegung einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Übergang zur Feststellungsklage; Auslegung des Klagebegehrens; isolierte Anfechtung der Höhe des laufenden Gewinns und des Veräußerungsgewinns bei einem einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1479
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779; vom 30. Juli 1997 I R 8/95, BFH/NV 1998, 187, mit umfangreichen Nachweisen).

    Über den ursprünglichen Antrag kann grundsätzlich nicht mehr entschieden werden, es sei denn, er wurde, wie im Streitfall, hilfsweise aufrechterhalten (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Hilfsantrags: BFH-Urteile in BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779, und in BFH/NV 1998, 187).

  • BFH, 30.07.1997 - I R 8/95

    Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779; vom 30. Juli 1997 I R 8/95, BFH/NV 1998, 187, mit umfangreichen Nachweisen).

    Über den ursprünglichen Antrag kann grundsätzlich nicht mehr entschieden werden, es sei denn, er wurde, wie im Streitfall, hilfsweise aufrechterhalten (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Hilfsantrags: BFH-Urteile in BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779, und in BFH/NV 1998, 187).

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    Die Selbständigkeit und damit die Möglichkeit der Teilanfechtung einer gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlage hat der BFH ausnahmsweise nur dann verneint, wenn die Änderung der angefochtenen Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auf eine andere Besteuerungsgrundlage hat (BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89).

    In dem BFH-Urteil in BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89 ging es um eine Versicherungsleistung, die als Teil eines Aufgabegewinns erfasst worden war.

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    Das gilt z.B. für Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, zur Qualifikation der Einkünfte, zum Vorliegen einer Mitunternehmerschaft, zur Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns, eines Veräußerungsgewinns oder eines Sondergewinns (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 15/08, BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764, m.w.N.).

    Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gemacht hat, ist in erster Linie durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (BFH-Urteil in BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764).

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    Dabei sind zur Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO) alle dem FG und dem FA bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    cc) Der BFH kann die Klageschrift ohne Bindung an die Feststellungen des FG selbst auslegen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    b) Ein vor dem FG geführter Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Eintritt der Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Verfahren streitige --nach Maßgabe des Klageantrags zu bestimmende-- Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (BFH-Urteile vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99, und vom 16. Dezember 2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
    b) Ein vor dem FG geführter Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Eintritt der Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Verfahren streitige --nach Maßgabe des Klageantrags zu bestimmende-- Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (BFH-Urteile vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99, und vom 16. Dezember 2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539).
  • BFH, 16.04.2015 - IV R 44/12

    Betriebliche Veranlassung der Kosten einer Anteilsübertragung - Gewährung

    Dabei sind zur Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO) alle bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 9/18

    Zahlungsverjährung vor Klageerhebung

    Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 12.10.1988 - I R 212/84, BFHE 154, 491, BStBl II 1989, 106; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2012 - IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479).
  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    c) Wird eine gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlage nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen, so steht das ihrer Prüfung nur dann nicht entgegen, wenn die Änderung einer anderen --ausdrücklich angefochtenen-- Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 - IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, unter 2.b, zur alternativen Qualifizierung einer Entschädigung als Aufgabegewinn oder laufender Gewinn; vom 23. Februar 2012 - IV R 32/09, Rz 31, zur Erforderlichkeit der zwangsläufigen Auswirkung im selben Jahr; vom 8. Juni 2017 - IV R 6/14, BFHE 258, 387, BStBl II 2017, 1053, Rz 21, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder alternativ laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb; s.a. BFH-Beschluss vom 19. September 2017 - IV B 85/16, Rz 5).
  • BFH, 23.02.2012 - IV R 31/09

    Teilanfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheides; Gewinnermittlung nach § 4

    Über die dagegen unter dem Aktenzeichen IV R 32/09 anhängige Revision hat der erkennende Senat mit Urteil vom 23. Februar 2012 ebenfalls entschieden.

    b) Wie der Senat in dem Revisionsverfahren IV R 32/09 mit Urteil vom 23. Februar 2012 entschieden hat, hat die Klägerin den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999 vom 15. März 2004 in dem vor dem FG Köln unter dem Aktenzeichen 6 K 1864/04 anhängigen Klageverfahren nur hinsichtlich des Veräußerungsgewinns angefochten.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen in dem Urteil IV R 32/09 vom 23. Februar 2012 Bezug.

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 76, 77/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    Zu dieser eigenständigen Auslegung des Klagebegehrens ist der Senat befugt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479).
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Dabei kann der BFH im Revisionsverfahren die Klageschrift ohne Bindung an die Feststellungen des FG selbst auslegen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1992 I R 9/92, BFH/NV 1994, 579; vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479; vom 20. August 2015 IV R 12/12, BFH/NV 2016, 412).

    Dabei sind zur Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO) alle bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1479, sowie in BFH/NV 2016, 412).

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Hierzu ist der Senat befugt (BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479).
  • BFH, 20.08.2015 - IV R 41/12

    Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) kann die Klageschrift ohne Bindung an die Feststellungen des FG selbst auslegen (BFH-Urteile vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479, und vom 20. November 2014 IV R 47/11, BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

    Dabei sind zur Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO) alle bekannten und vernünftiger Weise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1479).

  • FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 30/14

    Klagebefugnis und Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen

    Der Feststellungsbescheid stellt sich daher als eine Zusammenfassung einzelner Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen dar, die - soweit sie eine rechtlich selbständige Würdigung enthalten - auch als selbständiger Gegenstand eines Klageverfahrens in Betracht kommen und demgemäß einem eigenständigen prozessualen Schicksal unterliegen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23.02.2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479).

    Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gemacht hat, ist in erster Linie durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (BFH-Urteil vom 23.02.2012 IV R 32/09, a. a. O.).

    Dabei sind zur Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens (vgl. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO) alle dem Finanzgericht und dem Finanzamt bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 23.02.2012 IV R 32/09, a. a. O., mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 27.06.1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m. w. N.).

  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

  • BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 12/12

    Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Bestimmung des Gegenstands einer

  • BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14

    Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 03.09.2020 - IV R 29/19

    Quotale Auflösung von Wertkorrekturposten in Ergänzungsbilanz bei Veräußerung

  • BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines

  • BFH, 02.07.2015 - IV R 21/14

    Buchwertabspaltung bei Einschlag in stehendes Holz - Eigenständige Auslegung der

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 6 K 19/13

    Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer

  • BFH, 16.07.2015 - IV B 72/14

    Einbeziehung eines Richtigstellungsbescheides in ein anhängiges Klageverfahren

  • BFH, 27.03.2013 - IV B 81/11

    Geänderter Gewinnfeststellungsbescheid während des Verfahrens der

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