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   BFH, 15.03.2012 - III R 51/08   

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https://dejure.org/2012,25883
BFH, 15.03.2012 - III R 51/08 (https://dejure.org/2012,25883)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 51/08 (https://dejure.org/2012,25883)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 51/08 (https://dejure.org/2012,25883)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • openjur.de

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § ... 32 Abs 4 S 2, EStG §§ 62 ff, EStG § 62, EWGV 1408/71 Art 14 Nr 1 Buchst a, EWGV 1408/71 Art 14 Nr 1 Buchst b, EWGV 574/72 Art 11, EWGV 574/72 Art 4 Abs 10, EWGV 574/72 Anh 10
    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, §§ 62 ff EStG 2002, § 62 EStG 2002, Art 14 Nr 1 Buchst a EWGV 1408/71
    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • rewis.io

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines in Polen sozialversicherten, in einen deutschen Betrieb entsandten polnischen Staatsangehörigen auf Zahlung von Kindergeld; Aufhebung und Zurückverweisung zur weiteren Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Entsendebescheinigung nach dem Formular E 101 für die Familienkasse und das Finanzgericht bindend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1765
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    a) Auf den Streitfall sind noch diese Verordnungen anzuwenden, da die streitigen Kindergeldansprüche sich noch auf Zeiträume vor dem am 1. Mai 2010 erfolgten Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit --VO Nr. 883/2004-- (ABlEU 2004 Nr. L 166, S. 1) beziehen (s. hierzu Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316).

    a) Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 234, 316 ausgeführt hat, ist für die im Rahmen der Anwendung der Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 zu klärenden Frage, in welchem Mitgliedstaat die abhängige Beschäftigung bzw. die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, entgegen der Auffassung der Familienkasse grundsätzlich nicht darauf abzustellen, in welchem Land die Versicherung besteht, sondern darauf, in welchem Mitgliedstaat die Person abhängig beschäftigt ist bzw. eine selbständige Tätigkeit ausübt.

    Soweit ein solcher Anspruch bestand, wäre die dann gegebene Anspruchskumulierung nach den Antikumulierungsvorschriften des Art. 10 der VO Nr. 574/72 aufzulösen, soweit dessen Anwendbarkeit nicht aufgrund der für Deutschland geltenden Einschränkungen des Anhangs I Teil I Buchst. D der VO Nr. 1408/71 ausgeschlossen ist (s. hierzu Senatsurteil in BFHE 234, 316).

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Wegen des Grundsatzes, dass die Arbeitnehmer einem einzigen System der sozialen Sicherheit angeschlossen sein sollen, hat diese Bescheinigung damit notwendig zur Folge, dass das System der sozialen Sicherheit des anderen Mitgliedstaats nicht angewandt werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Januar 2006 C-2/05, Herbosch Kiere, Slg. 2006, I-1079 Rdnr. 21, m.w.N.).

    Insoweit ist auch ein nationales Gericht des Gaststaats nicht befugt, die Gültigkeit einer vom zuständigen Träger des Entsendestaats erteilten Bescheinigung E 101 im Hinblick auf die Bestätigung der Tatsachen, auf deren Grundlage eine solche Bescheinigung ausgestellt wurde, zu überprüfen (vgl. EuGH-Urteil Herbosch Kiere in Slg. 2006, I-1079 Rdnrn. 24 ff., m.w.N.).

    Können die betroffenen Träger im Einzelfall zu keiner Übereinstimmung über das anwendbare Recht gelangen, haben diese über die Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer oder über ein von einem Mitgliedstaat eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren die Möglichkeit, die Richtigkeit der bescheinigten Angaben überprüfen zu lassen (vgl. EuGH-Urteil Herbosch Kiere in Slg. 2006, I-1079 Rdnrn. 28 f., m.w.N.).

  • FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 3077/07

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers einer

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Diese Feststellungen seien aus den Gründen erheblich, die das FG in dem für den übrigen streitigen Zeitraum ergangenen Urteil vom selben Tag (Az. 2 K 3077/07) dargelegt habe.

    b) Soweit das FG hinsichtlich des Kindes P für den Zeitraum ab Juli 2007 die Sache an die Familienkasse zurückverwiesen hat, tragen die von dem FG --unter Verweis auf das am selben Tag in der Parallelsache 2 K 3077/07 ergangene Urteil-- getroffenen Feststellungen nicht die ausgesprochene Rechtsfolge, dass weder durch Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und b der VO Nr. 1408/71 noch durch Art. 17 der VO Nr. 1408/71 die durch Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 bewirkte Anwendbarkeit des Rechts des Beschäftigungsstaats Deutschland verdrängt werde.

  • BFH, 18.02.1997 - IX R 63/95

    § 100 Abs. 3 FGO (Kassation ohne Sachentscheidung) im zweiten Rechtsgang nicht

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine (erneute) Anwendung des § 100 Abs. 3 FGO im zweiten Rechtsgang nicht in Betracht kommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 100 FGO Rz 105, 121), so dass dahinstehen kann, ob diese Bestimmung auf den hier gegebenen Fall der Verpflichtungsklage überhaupt anwendbar ist (ablehnend z.B. Lange in HHSp, § 101 FGO Rz 36, m.w.N.; für eine analoge Anwendung z.B. Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 101 Rz 20 ff.).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Da der entscheidungserhebliche Sachverhalt so vollständig wie möglich und unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel aufzuklären ist (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1999 X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097), darf sich das FG nicht allein auf die Würdigung der Bescheinigung des polnischen Arbeitgebers beschränken, insbesondere wenn das FG --wie offensichtlich im Streitfall-- Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat und deshalb entgegen dem Wortlaut der Bescheinigung von dem Fehlen der Eigenschaft "entsendeter Arbeitnehmer" mit "Versicherungspflicht in Polen" ausgeht.
  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem bei diesem anhängigen Verfahren C-612/10 in Betracht kommen könnte.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Nachdem im Rahmen der Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2007 eine sachliche Prüfung des Kindergeldanspruchs stattgefunden hat, beschränkt sich der Streitgegenstand der Klage hinsichtlich des Kindes P auf das Kindergeld für den Zeitraum von Juni bis Oktober 2007 (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2012 III R 41/07, BFHE 236, 144, unter II.2.
  • FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Behörde - Aufhebung von

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Ferner trennte das FG das --den Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens bildende-- Verfahren hinsichtlich des Kindergelds für P ab Juni 2007 unter dem Az. 2 K 1166/08 ab.
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    Ferner wäre bei Eingreifen des Art. 10 der VO Nr. 574/72 im Hinblick auf die dort in Abs. 1 Buchst. a und b geregelte Anspruchsreihenfolge zu klären, ob der andere Elternteil (hier die Mutter) im Wohnsitzmitgliedstaat des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausübte (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 54 ff., und vom 7. Juli 2005 C-153/03, Weide, Slg. 2005, I-6017 Rdnrn. 32 ff.).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
    b) Als Familienleistung i.S. des Art. 1 Buchst. u Ziff. i der VO Nr. 1408/71 unterfällt das Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung ihrem sachlichen Geltungsbereich (z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht 2011, 86 Rdnr. 33).
  • EuGH, 14.02.2011 - C-612/10

    Wawrzyniak - Verbindung

  • EuGH, 07.07.2005 - C-153/03

    Weide - Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

    Es reicht deshalb zur Begründung eines Kindergeldanspruchs aus, dass an einem Tag des Monats die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 i.V.m. § 32 EStG erfüllt sind; eine Kürzung ist nur dann erlaubt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tag des Monats vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 337, BStBl II 2010, 827; zum Monatsprinzip siehe auch BFH-Urteile vom 15. März 2012 III R 51/08, BFH/NV 2012, 1765; vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 4/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig Tätigen für die im EU-Ausland

    NV: Bescheinigungen ausländischer Behörden, die für die Gewährung von Kindergeld nach deutschem Recht von Bedeutung sein können, dürfen nicht deshalb unbeachtet bleiben, weil sie in ausländischer Sprache vorgelegt wurden (BFH-Urteil vom 15.3.2012 III R 51/08, BFH/NV 2012, 1765).

    Gegebenenfalls ist eine Übersetzung zu veranlassen (s. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 51/08, BFH/NV 2012, 1765).

  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer

    Im Schreiben vom 6. Oktober 2008 verweist der Kläger nochmals auf die rechtlichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung im Fall B. Ebenso habe der BFH auf Nichtzulassungsbeschwerden hin in 3 Verfahren mit identischen Sachverhalten Revision zugelassen (Az.: III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08).

    Auch den beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08) liegen andere Sachverhalte als dem Streitfall, nämlich unbefristete, länger als 12 Monate andauernde oder keine Entsendungen, zugrunde.

  • FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder;

    Im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren zur Frage des Kindergeldanspruchs im Anwendungsbereich der VO 1408/71 (III R 51/08, III R 52/08, III R 55/08) wird die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen.
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Bezeichnenderweise habe der BFH in drei vergleichbaren Verfahren (III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08) die Revision zugelassen.
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