Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.07.2012

Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2012 - I B 131/11   

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https://dejure.org/2012,25905
BFH, 12.07.2012 - I B 131/11 (https://dejure.org/2012,25905)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2012 - I B 131/11 (https://dejure.org/2012,25905)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - I B 131/11 (https://dejure.org/2012,25905)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • openjur.de

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • Bundesfinanzhof

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • rewis.io

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine unzulässige Überraschungsentscheidung bei Einräumung einer Schriftsatzfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1815
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris; Lange, Deutsche Steuerzeitung 2002, 782, 784).

    Damit sind keine objektiven Kriterien dargelegt worden, die den Schluss zuließen, das FG habe sich nicht eingehend mit der Rechtslage auseinandergesetzt und seine Auffassung entbehre jedes sachlichen Grundes (BFH-Beschluss in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    bb) Auch ein besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision ermöglichen würde (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25), ist von der Klägerin nicht schlüssig dargelegt worden.
  • BFH, 28.01.2004 - I B 5/03

    Umfang des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Auch der Hinweis der Klägerin, das FG habe seine Entscheidung auf die Annahme einer "auflösenden Bedingung" gestützt, nachdem im Vorfeld der mündlichen Verhandlung über sechs Jahre allein die Frage des "wirtschaftlichen Eigentums" im Vordergrund gestanden habe, bleibt insoweit unbeachtlich (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2004 - I B 186/03

    Pensionszusage - Schriftform

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Substantiierte Ausführungen dazu gehören indes zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920).
  • BFH, 31.01.2007 - I B 44/06

    NZB: Ausschüttungsbelastung

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    aa) Dazu wäre es erforderlich gewesen, einen das FG-Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz aus einem anderen Gerichtsurteil in der Weise gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 42, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 [PKH], BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Substantiierte Ausführungen dazu gehören indes zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920).
  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris; Lange, Deutsche Steuerzeitung 2002, 782, 784).
  • BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Substantiierte Ausführungen dazu gehören indes zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920).
  • BFH, 29.01.2010 - IX S 3/10

    Zu den Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - I B 131/11
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180, m.w.N.; vom 29. Januar 2010 IX S 3/10 [PKH], BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 01.12.2011 - I B 80/11

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    bb) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG auch nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und diese mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die Beteiligten auf für sie günstige in Betracht kommende tatsächliche Umstände aufmerksam zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    bb) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG auch nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit ihnen umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815) oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die

    bb) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG auch nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und diese mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 139/12

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2012 - X B 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26776
BFH, 11.07.2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • openjur.de

    Postulationsfähigkeit; Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62, AO § 88
    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • Bundesfinanzhof

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FGO, § 88 AO
    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • rewis.io

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vorbringen eines nicht selbst postulationsfähigen Klägers unbeachtlich; Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1815
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn die Beantwortung dieser Frage hängt allein davon ab, ob im konkreten Einzelfall ein erklärter Vorbehalt im Wege der Auslegung aus der Sicht des Empfängerhorizonts so zu verstehen ist, dass der diesen Vorbehalt Erklärende dadurch zum Ausdruck bringen will, er betrachte die getroffene Absprache als noch nicht verbindlich oder ob der Vorbehalt lediglich die an sich verbindliche Verständigung lediglich mit einer aufschiebenden Bedingung versehen will (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, unter II.2.b, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121).
  • BFH, 10.10.2002 - VII B 15/02

    Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Dieses Vorbringen des Klägers hat sich der Klägervertreter auch nicht zu eigen gemacht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII B 15/02, BFH/NV 2003, 321, zur Vorgängervorschrift des § 62a FGO).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn es ist höchstrichterlich entschieden, dass eine tatsächliche Verständigung nur dann nicht bindet, wenn die Verständigung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (Senatsurteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Unter welchen Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung zu einem solchen offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn die Beantwortung dieser Frage hängt allein davon ab, ob im konkreten Einzelfall ein erklärter Vorbehalt im Wege der Auslegung aus der Sicht des Empfängerhorizonts so zu verstehen ist, dass der diesen Vorbehalt Erklärende dadurch zum Ausdruck bringen will, er betrachte die getroffene Absprache als noch nicht verbindlich oder ob der Vorbehalt lediglich die an sich verbindliche Verständigung lediglich mit einer aufschiebenden Bedingung versehen will (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, unter II.2.b, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121).
  • BFH, 28.04.2011 - III B 78/10

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Maßgeblich sind somit die Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall (BFH-Beschluss vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes

    Sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815; vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828).
  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz -

    aa) Die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

    Deshalb muss auch nicht entschieden werden, ob die tatsächliche Verständigung der Beteiligten darüber, dass die Söhne während der Streitjahre im Souterrain gewohnt hätten, wirksam und bindend ist oder nicht (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung bei einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung BFH-Beschluss vom 11.07.2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815, m. w. N., und bei Zurückhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen durch den Steuerpflichtigen BGH-Urteil vom 26.10.1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578; FG Münster, Urteil vom 20.04.2012 14 K 4222/11 AO, EFG 2012, 1516; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 118 AO Rz. 30).
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