Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.07.2012

Rechtsprechung
   BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12   

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https://dejure.org/2012,27970
BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12 (https://dejure.org/2012,27970)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2012 - VIII S 15/12 (https://dejure.org/2012,27970)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2012 - VIII S 15/12 (https://dejure.org/2012,27970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • openjur.de

    Streitwerterhöhung wegen Zinsen; Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • Bundesfinanzhof

    GKG § 43 Abs 1, GKG § 69a, FGO § 128
    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • Bundesfinanzhof

    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 GKG, § 69a GKG, § 128 FGO
    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • rewis.io

    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 69a; GKG § 43 Abs. 1
    Erhöhung des Streitwerts durch Berücksichtigung von Zinsforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhung des Streitwerts wegen Zinsen; keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFH über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhöhung des Streitwerts durch Berücksichtigung von Zinsforderungen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1822
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12
    Gerichtsgebühren fallen nicht an (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Januar 2006 IV S 17/05, BFH/NV 2006, 956); Kosten werden nicht erstattet (§ 69a Abs. 6 GKG).
  • BFH, 23.07.2009 - IX B 134/09

    Keine Beschwerde gegen Entscheidung des BFH über Erinnerung im

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12
    Gegen eine Entscheidung des BFH über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren ist die Beschwerde nicht gegeben (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2009 IX B 134/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 968) und auch kein anderes Rechtsmittel.
  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 136/11

    Kein Vertrauensschutz bei offenbarer Unrichtigkeit - Verzinsung von

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12
    Durch Beschluss vom 31. Mai 2012 VIII E 4/12 hat der Senat die Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 25. Januar 2012 KostL .../12 (VIII B 136/11) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (VIII B 136/11) hätten die Zinsen zu Recht den Streitwert erhöht.
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 12 K 2945/19

    Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen - Zeitpunkt des

    Sie hat eine eigenständige Rechtsverletzung durch die Zinsfestsetzung vorgetragen und das Finanzgericht hierüber entschieden (BFH-Beschluss vom 17. August 2012 VIII S 15/12, BeckRS 2012, 96072; Gräber/Ratschow, FGO, 9. Aufl. 2019, Vor § 135 Rn. 106).
  • BFH, 28.02.2018 - X S 1/18

    Anhörungsrüge im Erinnerungsverfahren

    Eine Kostenentscheidung ergeht nicht, da das Verfahren über die Erinnerung und damit auch die darauf folgende Anhörungsrüge gerichtsgebührenfrei sind (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 2012 VIII S 15/12, BFH/NV 2012, 1822).
  • FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18

    Verzinsung von Erstattungsansprüchen für den Zeitraum zwischen Zahlung von

    Die Klägerinnen meinen offenbar den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. August 2012 (VIII S 15/12; BeckRS 2012, 96072); zumindest decken sich die darin enthaltenen Ausführungen mit denen, auf die die Klägerinnen Bezug nehmen und Teile des angegebenen Datums, des angegebenen Geschäftszeichens und der angegeben Fundstelle sind übereinstimmend.

    Der Bundesfinanzhof hat in dem vorstehend genannten Beschluss vom 17. August 2012 ( VIII S 15/12) zutreffend ausgeführt, dass Zinsen dann im Rahmen der Streitwertberechnung streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht als Nebenforderung, sondern als Hauptforderung betroffen sind.

  • FG Hamburg, 20.03.2015 - 3 K 218/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Das ist im Verfahren vor den Finanzgerichten der Fall, wenn der Kläger die Zinsfestsetzung mit eigenständigen Angriffsmitteln in Frage gestellt und das FG darüber in der Hauptsache entschieden hat (BFH-Urteil vom 17.08.2012 VIII S 15/12, BFH/NV 2012, 1822).
  • FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 276/13

    Investitionszulage: Unternehmen, die Erdwärmesonden herstellen bzw. verlegen,

    Das ist im Verfahren vor den Finanzgerichten der Fall, wenn der Kläger die Zinsfestsetzung mit eigenständigen Angriffsmitteln in Frage gestellt und wenn das Gericht darüber in der Hauptsache entschieden hat (BFH-Beschluss vom 17.08.2012, VIII S 15/12, BFH/NV 2012, 1822).
  • FG Hamburg, 19.03.2015 - 3 K 157/14

    Bemessung des Streitwerts bei Anfechtung von Gewerbesteuermessbescheiden für

    Das ist im Verfahren vor den Finanzgerichten der Fall, wenn der Kläger die Zinsfestsetzung mit eigenständigen Angriffsmitteln in Frage gestellt und das FG darüber in der Hauptsache entschieden hat (BFH-Urteil vom 17.08.2012 VIII S 15/12, BFH/NV 2012, 1822).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2020 - 12 OA 31/20

    Fahrlehrerlaubnis; Kostenbescheid; Streitwert; Widerruf, Fahrlehrerlaubnis

    Denn dieser Kostenbescheid bleibt gemäß § 43 Abs. 1 GKG bei der Streitwertbemessung unberücksichtigt, weil er sich auf eine Nebenforderung bezieht, die nicht mit eigenen Angriffsmitteln in Frage gestellt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2016 - 12 LB 130/15 -, und BFH, Beschl. v. 17.8.2012 - VIII S 15/12 -, BFH/NV 2012, 1822 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8 f.).
  • OVG Sachsen, 03.06.2020 - 5 E 6/20

    Streitwertbeschwerde; Einstellung der Zwangsvollstreckung gegenüber Erben;

    6 In einem solchen Fall sind die steuerlichen Nebenleistungen, um deren Zahlungsverjährung gestritten wird, nicht nur als Nebenforderung i. S. v. § 43 GKG betroffen, sondern ebenso zu behandeln wie steuerliche Nebenleistungen, die neben dem Steueranspruch mit eigenständigen Angriffsmitteln so in Frage gestellt werden, dass darüber in der Hauptsache zu entscheiden ist (vgl. BFH, Beschl. v. 17. August 2012 - VIII S 15/12 -, juris Rn. 8).
  • FG Hamburg, 22.03.2017 - 5 K 137/16

    Kostengesetze: Keine Berücksichtigung von "Folgesteuern" desselben Streitjahrs

    Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Zinsen und "Folgesteuern" nur dann bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigen, wenn sie mit eigenständigen Angriffsmitteln in Frage gestellt werden und das Finanzgericht in der Hauptsache darüber entschieden hat (BFH-Beschluss vom 17.08.2012 VIII S 15/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1822; BFH-Beschluss vom 18.01.2017 X S 22/16, ECLI:DE:BFH:2017:B.180117.XS22.16.0, juris, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. - Brandis, in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Oktober 2015, Vor § 135 FGO Randnummer - Rn. - 111 und 184 m. w. N. zu sonstigen "Folgesteuern"; anderer Ansicht - a. A. - wohl Just, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 2481 [2483]).
  • FG Düsseldorf, 15.01.2015 - 4 K 450/14

    Berücksichtigung von Zuschlagsteuern bei der Streitwertfestsetzung einer Klage

    Gleiches gilt für die Zinsen zur Einkommensteuer (BFH, Beschluss vom 17. August 2012 VIII S 15/12, BFH/NV 2012, 1822).
  • OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zustellung, GbR in Liquidation,

  • VG Düsseldorf, 05.12.2012 - 13 K 3741/11

    Streitwert Zinsen Nebenforderung

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Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2012 - X S 18/12 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27972
BFH, 26.07.2012 - X S 18/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27972)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2012 - X S 18/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27972)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - X S 18/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen - Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • openjur.de

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer; Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen; Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198, AO § 347 Abs 1 S 2, FGO § 46
    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen - Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen - Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 GVG, § 347 Abs 1 S 2 AO, § 46 FGO
    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen - Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • IWW
  • rewis.io

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr nicht unangemessen - Keine Einbeziehung der Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Finanzamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 S. 1
    Sachlicher Geltungsbereich und Voraussetzungen einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de

    Laufzeit eines finanzgerichtlichen Verfahrens bis zu einem Jahr nicht unangemessen; keine Entschädigungsklage nach § 198 GVG wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachlicher Geltungsbereich und Voraussetzungen einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei Laufzeit (1 Jahr)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1822
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Entschädigungsklagen nach §§ 198 ff. GVG erfassen diese Vorschriften die überlange Dauer behördlicher Verfahren nicht, weil insoweit seit jeher hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten (Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO und Untätigkeitsklage nach § 46 FGO) bestehen (Senatsentscheidungen vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822, und vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, Rz 28; vgl. auch den Regierungsentwurf zum ÜberlVfRSchG vom 17. November 2010, BTDrucks 17/3802, S. 17).
  • BFH, 26.10.2016 - X K 2/15

    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH) --BFH/NV 2012, 1822-- erkannt habe, sei bei einem FG-Verfahren allein eine Dauer von weniger als einem Jahr noch als angemessen anzusehen.

    aa) In seinem Beschluss in BFH/NV 2012, 1822 (unter 1.) hat der Senat ausgeführt, es sei nicht ersichtlich, dass bei finanzgerichtlichen Verfahren, die nicht Eilverfahren sind, bereits eine Laufzeit von weniger als einem Jahr unangemessen lang sein könnte.

  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

    So betrachte es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der BFH in seinem Beschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH) (BFH/NV 2012, 1822) und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 25. Juli 2012  7 KE 1/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 1637) hätten es so gesehen.
  • EGMR, 05.12.2013 - 46344/06

    RUMPF ET 70 AUTRES AFFAIRES CONTRE L'ALLEMAGNE

    The rulings of the Federal Courts which have already been handed down since the new law came into force relate to the admissibility of other remedies (Federal Court of Justice, order of 29 November 2012, VIII ZB 49/12), granting legal aid in connection with damage actions (Federal Court of Justice: orders of 20 December 2012; III ZA 33/12; of 8 November 2012, III ZA 27/12; of 25 October 2012 - III ZB 64/12; of 27 June 2012, III ZB 45/12; Federal Finance Court: orders of 12 March 2013, X S 12/13 (PKH)); of 26 July 2012, X S 18/12 (PKH); obligation to have counsel in damage actions (Federal Finance Court, judgment of 6 February 2013, X K 11/12), the impact of the unreasonable length of proceedings in disciplinary proceedings (Federal Administrative Court, orders of 22 January 2013 - 2 B 89.11; of 30 August 2012 - 2 B 21.12; of 1 June 2012, 2 B 123.11; of 16 May 2012 - 2 B 3.12; judgment of 29 March 2012 - Federal Administrative Court 2 A 11.10), as well as the questions concerning the degree to which the excessive length of a set of proceedings can constitute grounds for the admission of an appeal on points of law only (Federal Finance Court, order of 9 January 2013, X B 114/12), and when a delay in proceedings in breach of the rule of law applies in criminal proceedings (Federal Court of Justice, order of 5 December 2012, 1 StR 531/12).
  • BFH, 19.03.2014 - X K 3/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 -

    (3) Die Dauer des dem finanzgerichtlichen Ausgangsverfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahrens kann im Entschädigungsklageverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (zur Begründung vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 10 SF 14/12
    Die EMRK fordert im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht notwendig einen einheitlichen Rechtsbehelf, sondern lässt bei entsprechender Wirksamkeit auch eine Kombination von Rechtsbehelfen genügen (vgl. zum Vorstehenden auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013, 5 C 23/12 D, BVerwGE 147, 146 ff. m.w.N., vgl. auch schon BFH, Beschluss vom 26. Juli 2012, X S 18/12 (PKH) zitiert nach juris und seitdem in ständiger Rechtsprechung, zuletzt etwa Urteil vom 19. März 2014, X K 3/13 zitiert ebenfalls nach juris).
  • BFH, 23.01.2014 - X S 40/13

    Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Entschädigungsklageverfahren

    Für eine Entschädigungsklage fehlt daher die hinreichende Erfolgsaussicht, weshalb auch aus diesem Grund PKH nicht gewährt werden kann (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822).
  • BFH, 27.06.2018 - X K 3/17

    Überlange Verfahrensdauer bei komplexem Sachverhalt und miteinander verwobenen

    Zudem hat die Dauer des Verwaltungsverfahrens ohnehin keinen Einfluss auf die Beurteilung der Angemessenheit der Dauer des gerichtlichen Verfahrens (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1822, Rz 4 f.).
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