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   BFH, 05.07.2012 - V R 58/10   

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https://dejure.org/2012,30823
BFH, 05.07.2012 - V R 58/10 (https://dejure.org/2012,30823)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2012 - V R 58/10 (https://dejure.org/2012,30823)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - V R 58/10 (https://dejure.org/2012,30823)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Sprungklage - Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • openjur.de

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG; Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen; Sprungklage; Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 1 Halbs 2, FGO § 44 Abs 1, FGO § 45 Abs 1, FGO § 46 Abs 1 S 1, AO § 155 Abs 4, AO § 171 Abs 3, AO § 347 Abs 1 S 2, EStG § 63
    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Sprungklage - Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Sprungklage - Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 Halbs 2 FGO, § 44 Abs 1 FGO, § 45 Abs 1 FGO, § 46 Abs 1 S 1 FGO, § 155 Abs 4 AO
    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Sprungklage - Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • rewis.io

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG - Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen - Sprungklage - Verpflichtungsklage wegen Unterlassen eines Verwaltungsakts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 45; FGO § 46
    Unzulässigkeit der Klage gegen die Ablehnung der Zahlung von Kindergeld während eines Au-Pair-Aufenthalts, da noch kein ablehnender Bescheid für den betreffenden Zeitraum vorliegt

  • datenbank.nwb.de

    Bindung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides; Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1953
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    c) Bringt der Berechtigte --wie im Streitfall-- im finanzgerichtlichen Verfahren zum Ausdruck, auch Kindergeld für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum erhalten zu wollen, ist zur Wahrung der Rechte des Kindergeldberechtigten ausnahmsweise davon auszugehen, dass ein --außerhalb des Klageverfahrens liegender-- Antrag auf Kindergeld vorliegt (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144).

    Es greift eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO ein, da der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren zum Ausdruck gebracht hat, Kindergeld auch für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum erhalten zu wollen (BFH-Urteil in BFHE 236, 144 Rz 48).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 36/02

    Veranlagungswahlrecht; Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    Eine zulässige Sprungklage setzt voraus, dass die Familienkasse zuvor einen Antrag auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes mindestens durch einen Verwaltungsakt abgelehnt hat (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 36/02, BFH/NV 2004, 1655, m.w.N.).

    Ist --wie im Streitfall-- der Einspruch als Rechtsbehelf nicht nach § 348 AO ausgeschlossen, so ist eine Verpflichtungsklage wegen Unterlassens eines beantragten Verwaltungsaktes grundsätzlich erst nach erfolglosem Untätigkeitseinspruch zulässig (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1655; vom 3. August 2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19).

  • BFH, 15.03.2012 - III R 58/08

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    Bei der Entscheidung über den Kindergeldantrag wird die Familienkasse unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 15. März 2012 III R 58/08 (BFH/NV 2012, 1224) zu prüfen haben, ob im Streitfall der Sprachaufenthalt der F im Rahmen des Au-Pair Verhältnisses als Berufsausbildung i.S. von § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.
  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bindet die Ablehnung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265, m.w.N.; BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 71/10, BFHE 235, 203, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bindet die Ablehnung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265, m.w.N.; BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 71/10, BFHE 235, 203, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2008 - III B 163/07

    Zeitliche Bindungswirkung einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    Daraus ergibt sich zugleich, dass sich eine gegen einen Aufhebungsbescheid gerichtete Klage in der Hauptsache erledigt, wenn während des finanzgerichtlichen Verfahrens der Aufhebungsbescheid aufgehoben und Kindergeld bis zu dem Monat der Einspruchsentscheidung bewilligt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2008 III B 163/07, BFH/NV 2009, 578).
  • BFH, 10.01.2007 - I R 75/05

    Beschwer; Klage auf höhere Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    Die Revision ist deshalb insgesamt gemäß § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Klage unzulässig war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 2007 I R 75/05, BFH/NV 2007, 1506, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 74/02

    Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 58/10
    Ist --wie im Streitfall-- der Einspruch als Rechtsbehelf nicht nach § 348 AO ausgeschlossen, so ist eine Verpflichtungsklage wegen Unterlassens eines beantragten Verwaltungsaktes grundsätzlich erst nach erfolglosem Untätigkeitseinspruch zulässig (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1655; vom 3. August 2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19).
  • BFH, 02.10.2014 - III S 2/14

    Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer

    Dieser Rechtsprechung haben sich die anderen (ebenfalls) für Kindergeld zuständigen Senate des BFH angeschlossen (BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, betreffend Aufhebungsbescheid; vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920, betreffend Ablehnungsbescheid; BFH-Beschluss vom 12. November 2013 VI B 94/13, BFH/NV 2014, 176, betreffend Ablehnungsbescheid).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 36/12

    Kindergeld - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO - Entscheidung des FG über

    Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angegriffener Aufhebungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung bzw. Ablehnung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40 ff.; vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, Rz 14 ff.; vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920, Rz 18 ff.).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Der Kläger selbst weist zu Recht auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hin, wonach eine Sprungklage in einer Verpflichtungssituation voraussetzt, dass die Behörde zuvor einen Antrag auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts durch Verwaltungsakt abgelehnt hat (BFH-Urteil vom 05.07.2012 - V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, Rz 18, m.w.N.).
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