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   BFH, 14.08.2012 - III B 58/12   

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https://dejure.org/2012,29916
BFH, 14.08.2012 - III B 58/12 (https://dejure.org/2012,29916)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2012 - III B 58/12 (https://dejure.org/2012,29916)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2012 - III B 58/12 (https://dejure.org/2012,29916)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 1 Abs 2, EStG § 1 Abs 3, EStG § 63 Abs 1 S 3, GG Art 3 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 1 Abs 2 EStG 2009, § 1 Abs 3 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG
    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelungen gegen den Gleichheitssatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 63 Abs. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung von Kindergeld für ein in Kenia lebendes Kind mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Verstoß der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldregelung gegen den Gleichheitssatz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1977
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Hierzu hätte Anlass bestanden, weil das einkommensteuerrechtliche Kindergeld zwei unterschiedlichen Sachbereichen --zum einen der steuerlich gebotenen Verschonung des Familienexistenzminimums (Entlastungsfunktion), zum anderen der Förderung der Familie (Förderfunktion)-- zuzuordnen ist und je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, unterschiedliche Maßstäbe für die Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.2.).

    Allerdings ist dem Gesetzgeber bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten nicht gestattet, sachwidrig zu differenzieren (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 112, 164).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Hierzu hätte Anlass bestanden, weil das einkommensteuerrechtliche Kindergeld zwei unterschiedlichen Sachbereichen --zum einen der steuerlich gebotenen Verschonung des Familienexistenzminimums (Entlastungsfunktion), zum anderen der Förderung der Familie (Förderfunktion)-- zuzuordnen ist und je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, unterschiedliche Maßstäbe für die Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.2.).
  • BFH, 12.07.2011 - III B 111/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behauptetem Gleichheitsverstoß - Kein

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Nach Auffassung des BFH ist die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG als weitere Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips nicht sachwidrig (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, unter II.1.e, m.w.N; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2011 III B 111/10, BFH/NV 2011, 1897, unter II.1.b cc (2), m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Nach Auffassung des BFH ist die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG als weitere Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips nicht sachwidrig (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, unter II.1.e, m.w.N; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2011 III B 111/10, BFH/NV 2011, 1897, unter II.1.b cc (2), m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    a) Hierzu bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Macht ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Die Beschwerde muss sich insbesondere mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie ggf. mit veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46).
  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Auszug aus BFH, 14.08.2012 - III B 58/12
    Es fehlt aber jegliche Auseinandersetzung mit der Frage, warum der mit § 1 Abs. 2 EStG verfolgte Zweck --einerseits die Nachteile der beschränkten Steuerpflicht, andererseits das Entstehen unbesteuerter Einkünfte zu vermeiden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 2006 I R 60/05, BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106, unter B.I.2.c cc)-- nicht auch die erfolgte Abgrenzung der Leistungsberechtigten rechtfertigen kann.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

    Es dient gemäß § 31 Satz 1 EStG der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung und Ausbildung und, soweit das Kindergeld hierfür nicht erforderlich ist, nach § 31 Satz 2 EStG der sozialrechtlichen Förderung der Familie (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BGBl I 2004, 2570, unter C.II.1. am Ende; Senatsbeschluss vom 14.08.2012 - III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977, Rz 9).
  • BFH, 13.07.2016 - XI R 8/15

    Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller

    aa) Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG a.F. als weitere Ausprägung des Territorialitätsprinzips nicht sachwidrig ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, unter II.2., Rz 12 ff.; vom 26. Februar 2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912, unter 2., Rz 11 ff.; jeweils m.w.N.), und bis in die jüngste Vergangenheit daran festgehalten, dass die in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG a.F. enthaltene Differenzierung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, Rz 18; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2011 III B 111/10, BFH/NV 2011, 1897, Rz 14; vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977, Rz 14; vom 4. Juli 2013 III B 24/13, BFH/NV 2013, 1568, Rz 6; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2013 - III B 24/13

    Kindergeld für ein in der Türkei lebendes Kind

    Der BFH hat daher bis in die jüngste Vergangenheit daran festgehalten, dass die in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG enthaltene Differenzierung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (z.B. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2011 III B 111/10, BFH/NV 2011, 1897; vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977).

    Soweit er behauptet, der ihm zustehende Kinderfreibetrag (vgl. § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG) würde das Kinderexistenzminimum steuerlich nicht freistellen, ist dies unzutreffend (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1897, und in BFH/NV 2012, 1977).

    Denn der BFH hat auch bisher schon in Rechnung gestellt, dass das einkommensteuerrechtliche Kindergeld zwei unterschiedlichen Sachbereichen --zum einen der steuerlich gebotenen Verschonung des Familienexistenzminimums (Entlastungsfunktion), zum anderen der Förderung der Familie (Förderfunktion)-- zuzuordnen ist und je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, unterschiedliche Maßstäbe für die Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1897, und in BFH/NV 2012, 1977).

  • BFH, 09.04.2014 - III B 143/13

    Berücksichtigung einer Halbwaisenrente als kindergeldschädliche Einkünfte und

    Hierzu hätte Anlass bestanden, weil das einkommensteuerrechtliche Kindergeld zwei unterschiedlichen Sachbereichen --zum einen der steuerlich gebotenen Verschonung des Familienexistenzminimums (Entlastungsfunktion), zum anderen der Förderung der Familie (Förderfunktion)-- zuzuordnen ist und je nachdem, welcher der beiden Bereiche betroffen ist, unterschiedliche Maßstäbe für die Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60; vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, unter B.I.2.; BFH-Beschluss vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977).
  • BFH, 10.01.2013 - III B 103/12

    Kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der vollen Sätze des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG

    Danach ist bei der Rüge von Gleichheitsverstößen im Einzelnen auszuführen, ob und aus welchen spezifischen Gründen das Kindergeld hinsichtlich seiner Funktion, die steuerlich gebotene Verschonung des Familienexistenzminimums sicherzustellen, und/oder in seiner Funktion, eine soziale Förderung der Familie zu bewirken, als gleichheitswidrig angesehen wird (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2011 III B 111/10, BFH/NV 2011, 1897, und vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977, m.w.N.).
  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

    b) Die Anknüpfung des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG bzw. Satz 3 EStG a.F. an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, für das Kindergeld begehrt wird, in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, ist als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips, das das Einkommensteuerrecht prägt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ), nicht sachwidrig (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977 , [...] Rz 14 m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 14 f.).
  • FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16

    Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in

    Die Anknüpfung des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG bzw. Satz 3 EStG a.F. an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, ist als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips, das das Einkommensteuerrecht prägt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ), nicht sachwidrig (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977, [...] Rz 14 m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 14 f.).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Aus den vom Kläger überzeugend dargelegten Gründen ist das Ziel des Gesetzes, Betreuung und Erziehung des Kindes zu sichern sowie darüber hinaus gehend die Familie zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 14.08.2012 III B 58/12, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 1977), hier uneingeschränkt und endgültig erreicht worden.
  • FG Sachsen, 24.01.2018 - 5 K 1711/17

    Anrechnung der gezahlten polnischen Familienleistung "500+" auf das in

    Das Kindergeld nach deutschem Recht dient der steuerlich gebotenen Verschonung des Familienexistenzminimums und der Förderung der Familie (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2012, II B 58/12, BFH/NV 2012, 1977 , m w. N.), wobei das Existenzminimum auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes umfasst (§ 31 Satz 1 EStG ).
  • FG Nürnberg, 30.04.2014 - 5 K 531/13

    Kindergeld: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei von vornherein nur

    Dieses Ergebnis wird auch von dem gesetzlichen Sinn und Zweck des Kindergeldrechts getragen, nämlich zur Förderung der Familie und insbesondere zur Deckung des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder, jedenfalls soweit die kindergeldberechtigten Eltern und ihre Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten (vgl. BFH-Beschluss vom 14.08.2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1783/16

    Vergleichbarkeit der Schweizer kantonalen Kinderzulage und des Schweizer

  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2023 - 13 K 254/23

    Kindergeldanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Stiefkindern im Rahmen des §

  • FG Bremen, 07.03.2023 - 2 K 27/21

    Klage gegen die Ablehnung eines Antrag auf Festsetzung von Kindergeld

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