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   BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12   

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https://dejure.org/2012,30827
BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12 (https://dejure.org/2012,30827)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2012 - IX B 57/12 (https://dejure.org/2012,30827)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2012 - IX B 57/12 (https://dejure.org/2012,30827)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • openjur.de

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1, FGO § 74, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • Bundesfinanzhof

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009, § 21 Abs 1 EStG 2009, § 74 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • rewis.io

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einkommensteuer: Keine Anerkennung einer Vorfalligkeitsentschaedigung als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Hinweis auf vom FG-Urteil abweichende Literaturmeinung zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht ausreichend; Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der Veräußerung des Vermietungsobjekts keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Divergenzfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 2014
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Überdies wurden zum einen die angeblich "zahlreichen anderen noch offenen Verfahren" nach Ergehen des BFH-Urteils vom 16. März 2010 VIII R 20/08 (BFHE 229, 151, BStBl II 2010, 787) nicht näher bezeichnet, so dass deren Vorgreiflichkeit nicht beurteilt werden kann; insoweit ist auch das Verfahren IX R 67/10 zur Frage nachträglicher Schuldzinsen nicht vorgreiflich.
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Zum anderen wurden mit BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 16/11 (BFH/NV 2012, 1108) die Aufwendungen für den Ausbau eines Öltanks wegen gegebener Veranlassung durch die nicht steuerbare Veräußerung des Vermietungsobjekts nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften angesehen.
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BFH, 26.05.2011 - VIII B 187/10

    Revisionszulassung bei kumulativer Begründung eines Urteils - Keine

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Es fehlt auch an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Literaturmeinungen und insbesondere mit der zur Problematik vorhandenen ständigen BFH-Rechtsprechung (vgl. nur Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 19. Februar 2002 IX R 36/98, BFHE 198, 198, BStBl II 2003, 126; vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57; s.a. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2005 VIII R 34/04, BFHE 212, 122, BStBl II 2006, 265, und BFH-Beschluss vom 26. Mai 2011 VIII B 187/10, BFH/NV 2011, 1518).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 139/10

    Empfangsvollmacht bei einheitlichen Feststellungen in Form einer

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Dieser bloße Hinweis reicht aber nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. November 2003 III B 37/03, BFH/NV 2004, 370, unter 1.2. Abs.; vom 7. September 2007 VII B 180/06, BFH/NV 2008, 16, unter II.2.a; vom 5. Mai 2011 X B 139/10, BFH/NV 2011, 1291, unter II.1.b a.E.).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Überdies wurden zum einen die angeblich "zahlreichen anderen noch offenen Verfahren" nach Ergehen des BFH-Urteils vom 16. März 2010 VIII R 20/08 (BFHE 229, 151, BStBl II 2010, 787) nicht näher bezeichnet, so dass deren Vorgreiflichkeit nicht beurteilt werden kann; insoweit ist auch das Verfahren IX R 67/10 zur Frage nachträglicher Schuldzinsen nicht vorgreiflich.
  • BFH, 07.09.2007 - VII B 180/06

    Haftung des Geschäftsführers: Umsätze in der Krise der GmbH

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Dieser bloße Hinweis reicht aber nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. November 2003 III B 37/03, BFH/NV 2004, 370, unter 1.2. Abs.; vom 7. September 2007 VII B 180/06, BFH/NV 2008, 16, unter II.2.a; vom 5. Mai 2011 X B 139/10, BFH/NV 2011, 1291, unter II.1.b a.E.).
  • BFH, 28.03.2007 - VIII B 50/06

    NZB: Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Wird ein Verfahrensverstoß wegen unterlassener Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) gerügt, so ist schlüssig darzutun, dass das dem Gericht eingeräumte Verfahrensermessen ("kann") auf Null reduziert und es deshalb ausnahmsweise verpflichtet gewesen ist, das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in den vorgreiflichen Verfahren auszusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 VIII B 50/06, BFH/NV 2007, 1337).
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Auch ist nicht dargelegt, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2006 - II B 147/05

    NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04

    Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den

  • BFH, 20.11.2003 - III B 37/03

    Einzelkomponenten von Musterküchen als geringwertige WG

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02

    Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

  • BFH, 19.02.2002 - IX R 36/98

    Disagioerstattung bei Vorfälligkeitsentschädigung

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13

    Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den

    Besteht die Verpflichtung des Darlehensgebers, in eine vertragliche Änderungsvereinbarung und, damit einhergehend, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen, gerade deshalb, weil für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits und der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist, liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstücks vor (so schon BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57; BFH-Beschlüsse vom 9. August 2012 IX B 57/12, BFH/NV 2012, 2014; vom 15. Januar 2008 IX B 166/07, BFH/NV 2008, 567; vom 2. März 2005 IX B 184/03, BFH/NV 2005, 1067).

    Denn die Klägerin hat ihre Darlehensschuld vorzeitig abgelöst, um das veräußerte Grundstück lastenfrei übereignen zu können; in diesem Fall tritt der durch die Änderung des Darlehensvertrages begründete wirtschaftliche Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vermögensumschichtung an die Stelle der Veranlassung der Darlehensaufnahme durch die frühere Einkunftsart (BFH-Urteil in BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57; BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 2014; Blümich/Heuermann, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 11.09.2013 - 7 K 545/13

    Vermietung und Verpachtung: Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als

    Der ursprünglich durch die Aufnahme eines Kredites zur Anschaffung einer Vermietungsobjektes bestehende Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird durch die Veräußerung des Vermietungsobjektes unterbrochen, wenn die vorzeitige Rückführung des Kredits auf die Verpflichtung des Veräußerers zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks zurückzuführen ist; die Vorfälligkeitsentschädigungen sind dann nicht den bis zur Veräußerung erzielten laufenden Einkünften, sondern dem Veräußerungsvorgang zuzurechnen (vgl. BFH Urteile vom 23.1.1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, vom 23.9.2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57 und vom 6.12.2005 VIII R 34/04 a.a.O.; Beschluss vom 9.8.2012 IX B 57/12, BFH/NV 2012, 2014).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 4 K 1032/10

    Maßgeblichkeit des Feststellungsbescheids des Landesamtes für Versorgung zum

    Der bloße Hinweis auf eine im Jahr 1991 veröffentlichte Urteilsanmerkung ist nicht ausreichend, eine grundsätzliche Bedeutung des Falls oder die Erforderlichkeit einer Rechtsfortbildung darzulegen (vergl. BFH-Beschluss vom 9. August 2012 IX B 57/12, BFH/NV 2012, 2014).
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