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   BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10   

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https://dejure.org/2011,9445
BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10 (https://dejure.org/2011,9445)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2011 - IV B 72/10 (https://dejure.org/2011,9445)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2011 - IV B 72/10 (https://dejure.org/2011,9445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel; Zulassung der Revision durch das FG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 5 Abs 1, BGB § 397
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 397 BGB
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei Gesellschafterwechsel - Zulassung der Revision durch das FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung des Gewinns aus dem Erlass einer Verbindlichkeit (Forderungsverzicht) im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Wechsel der Kommanditisten

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung des Gewinns aus dem Erlass einer Verbindlichkeit bei Gesellschafterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 59/96

    Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BFH (BFH-Urteil vom 19. Februar 1998 IV R 59/96, BFHE 185, 402, BStBl II 1999, 266) lag, anders als die Klägerin meint, ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.
  • BFH, 30.05.2005 - X B 149/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 30.03.1993 - IV R 57/91

    Zur bilanziellen Behandlung einer sog. Rangrücktrittsvereinbarung

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit kommt es erst, wenn der Gläubiger dem Schuldner aus betrieblicher Veranlassung die Schuld gemäß § 397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlässt (BFH-Urteil vom 30. März 1993 IV R 57/91, BFHE 170, 449, BStBl II 1993, 502).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 92/94

    Zur Frage der Bilanzierung von im Rahmen typischer Wechseldiskontgeschäfte

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Bei einer echten aufschiebenden Bedingung, deren Wesen in der Ungewissheit des Bedingungseintritts besteht, sind, solange diese Ungewissheit besteht, die Voraussetzungen für eine Aktivierung künftig entstehender Ansprüche nicht erfüllt (BFH-Urteile vom 26. April 1995 I R 92/94, BFHE 177, 444, BStBl II 1995, 594, und vom 23. März 2011 X R 42/08, BFHE 233, 398).
  • BFH, 28.07.1977 - IV R 127/76

    Erhöhung der Revisionssumme - Anwendung auf verkündetes oder zugestelltes Urteil

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Bringt das FG weder im Tenor des Urteils noch in den Urteilsgründen zum Ausdruck, dass es die Revision zulassen will, so fehlt es an dem Erfordernis des § 115 Abs. 1 FGO, dass "das Finanzgericht ... sie zugelassen hat" (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819).
  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96

    Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Die von der Klägerin gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 65/96 (BFHE 185, 147, BStBl II 1998, 437) ist nicht in zulässiger Weise dargetan.
  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

    Auszug aus BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1986 - IX R 186/85

    Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung durch das Finanzgericht

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 70/92

    Zur bilanziellen Darstellung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung zu einem vom

  • BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des

  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

  • BFH, 05.07.2005 - XI B 185/04

    Zulassung der Revision; Urteilsausspruch; Beginn der Revisions-/Beschwerdefrist

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 38/10

    Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem

    Hatten die Neugesellschafter das Unternehmen vor dem Erlass der Schulden übernommen, so war nach jener Rechtsprechung der dadurch bedingte "Sanierungsgewinn" bei den neu eintretenden Gesellschaftern zu erfassen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 185, 402, BStBl II 1999, 266; vom 16. Mai 2002 IV R 58/00, BFHE 199, 271, BStBl II 2002, 748; BFH-Beschluss vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21).
  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

    Bis zum Realisationsakt gilt das bilanzrechtliche Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches), das einen Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung i.S. von § 5 Abs. 1 EStG 2002 darstellt (BFH-Urteil vom 13. September 1989 I R 117/87, BFHE 158, 340, BStBl. II 1990, 57; BFH-Beschluss vom 31. August 2011 IV B 72/10, 2012, 21) und die Berücksichtigung aller zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verluste verlangt, während Gewinne sich bilanziell erst niederschlagen, wenn es zum Realisationsakt kommt.
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    a) Um eine Divergenz des Urteils des Finanzgerichts (FG) von Entscheidungen des BFH ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtsgrundsätze und abstrakte, ebenfalls tragende Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des BFH so gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, und vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21, je m.w.N.), und zwar eine Abweichung im Grundsätzlichen (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).
  • BFH, 27.03.2013 - I R 71/12

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise

    Die Revision ist immer dann nicht zugelassen, wenn das Urteil keinen positiven Ausspruch über die Zulassung der Revision enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, BStBl II 1977, 819; vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21, m.w.N.).
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