Rechtsprechung
BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- openjur.de
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme; Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung; Urteilsaufhebung; Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- Bundesfinanzhof
FGO § 72, BGB § 133, FGO § 116 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- Bundesfinanzhof
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 FGO, § 133 BGB, § 116 Abs 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung - rewis.io
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- ra.de
- rewis.io
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt aufgrund einer rechtsgrundlosen Pfändung - datenbank.nwb.de
Klagerücknahme als prozessuale Willenserklärung auslegungsfähig; keine Rechtswirkung eines Urteils das trotz Klagerücknahme ergeht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 23.03.2011 - 2 K 3225/09
- BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 248
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11
Als prozessuale Willenserklärung ist die Klagerücknahme unter Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einer Auslegung zugänglich (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, und vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, BStBl II 1979, 374). - BFH, 30.12.2008 - I B 171/08
Inhaltliche Reichweite eines FG-Urteils - Unmittelbare Aufhebung eines …
Auszug aus BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11
Ein Urteil, das schon aus formalen Gründen nicht hätte erlassen werden dürfen, kann unmittelbar im Rahmen der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde aufgehoben werden (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2008 I B 171/08, BFH/NV 2009, 949). - BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
Klagefrist - Bezeichnung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Anfechtung - …
Auszug aus BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11
Als prozessuale Willenserklärung ist die Klagerücknahme unter Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einer Auslegung zugänglich (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, und vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, BStBl II 1979, 374).
- BFH, 06.06.2016 - III B 92/15
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren …
Im Übrigen könnte jedenfalls das Schreiben vom 4. Juli 2015, in dem die Klägerin die nunmehr mit der Beschwerde vorgebrachten Einwände nicht geltend gemacht hat, als rügelose Einlassung gedeutet werden, die der Geltendmachung des Verfahrensmangels entgegenstünde (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2011 VII B 69/11, BFH/NV 2012, 248). - FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der …
Es ist der in der Erklärung verkörperte wirkliche Wille anhand der erkennbaren Umstände durch die Tatsacheninstanz zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VII B 69/11, in juris).Es ist der in der Erklärung verkörperte wirkliche Wille anhand der erkennbaren Umstände durch die Tatsacheninstanz zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VII B 69/11, in juris).