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   BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11   

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BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11 (https://dejure.org/2011,7778)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2011 - XI B 24/11 (https://dejure.org/2011,7778)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2011 - XI B 24/11 (https://dejure.org/2011,7778)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis; Unterschriftsersetzung; Keine Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 9 Abs 1, UStG § ... 13 Abs 1 Nr 3, UStG § 14 Abs 2 S 1, FGO § 93 Abs 1, FGO § 94, FGO § 96 Abs 2, FGO § 104 Abs 1 S 1, FGO § 105 Abs 1 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 160 Abs 3 Nr 6, ZPO § 165 S 2, GG Art 103 Abs 1
    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 UStG 1993, § 13 Abs 1 Nr 3 UStG 1993, § 14 Abs 2 S 1 UStG 1993, § 93 Abs 1 FGO, § 94 FGO
    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis - Unterschriftsersetzung - Keine Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Erfassung einer Zahlung als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz oder als nicht steuerbarer echter Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 277
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 10.12.2009 - XI R 7/08

    Kein Vorsteuerabzug, wenn Leistungserbringer den Verzicht auf die Steuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Unternehmer auf die Steuerbefreiung dadurch verzichten, dass er in seiner Rechnung über die Leistungen gegenüber dem Leistungsempfänger mit einem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer abrechnet (vgl. z.B. Urteil vom 10. Dezember 2009 XI R 7/08, BFH/NV 2010, 1497, unter II.2.b, m.w.N.).

    Nichts anderes ergibt sich --entgegen dem Beschwerdevorbringen-- aus den Entscheidungen des BFH in BFH/NV 2010, 1497, und vom 19. Oktober 2010 V B 103/09, BFH/NV 2011, 327.

  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358, unter II.4.b, m.w.N.).

    Die Klägerin hat außerdem nicht dargetan, was sie --wenn der geltend gemachte Gehörsverstoß wie im Streitfall nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte betrifft-- bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte und inwiefern durch ihr unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 358, unter II.4.b, m.w.N.).

  • BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Im Übrigen wendet sich die Klägerin mit ihren Angriffen insoweit gegen die materiell-rechtliche Beurteilung und Sachverhaltswürdigung des FG und macht damit keinen der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Revisionszulassungsgründe geltend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2010 IX B 25/10, BFH/NV 2010, 2052).
  • BFH, 15.10.2008 - XI B 247/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199, m.w.N.; vom 15. Oktober 2008 XI B 247/07, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.; vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2000 - V B 15/00

    GmbH-GF nicht selbständig tätig

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199, m.w.N.; vom 15. Oktober 2008 XI B 247/07, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.; vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Soweit die Klägerin die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in Frage stellt, begründet dies keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199, m.w.N.; vom 15. Oktober 2008 XI B 247/07, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.; vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2010 - V B 103/09

    Umsatzsteuerbare Verzichtsleistung

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    Nichts anderes ergibt sich --entgegen dem Beschwerdevorbringen-- aus den Entscheidungen des BFH in BFH/NV 2010, 1497, und vom 19. Oktober 2010 V B 103/09, BFH/NV 2011, 327.
  • BFH, 01.02.2001 - V R 23/00

    Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    d) Das FG geht außerdem zu Recht davon aus, dass der leistende Unternehmer die dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bis zur Rechnungsberichtigung selbst dann schuldet, wenn der rückgängig gemachte Verzicht auf die Steuerbefreiung auf das Jahr der Ausführung des Umsatzes zurückwirkt und die Steuerpflicht daher nicht mehr besteht (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BStBl II 2003, 673).
  • BFH, 01.07.2010 - V B 62/09

    Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet -

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
    a) Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ist nur erforderlich, wenn über bisher ungeklärte und klärbare abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2010 V B 62/09, BFH/NV 2010, 2136, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

  • BFH, 17.02.2009 - IX B 139/08

    Gerichtliche Hinweispflicht - Ermittlung und Zurechnung von Einkünften aus

  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

  • BFH, 17.05.1999 - VII B 44/98

    Beweiskraft des Protokolls

  • BFH, 17.01.2017 - III B 20/16

    Divergenzrüge: kumulative Begründung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung:

    Im Übrigen liegt die Rechtsfrage auch nicht im allgemeinen Interesse, da die vorliegende Entscheidung maßgeblich von den tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalls abhängig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 24, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Ist dieser Nachweis --wie im Streitfall-- nicht geführt und eine Berichtigung der Niederschrift unterblieben, muss davon ausgegangen werden, dass der Inhalt der Niederschrift sachlich zutrifft (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, und vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, BFH/NV 1999, 1490, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

    Zu einem derartigen Hinweis war das FG nicht verpflichtet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 17, m.w.N.; vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 17; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 12; vom 30. Juli 2013 IV B 109/12, BFH/NV 2013, 1931, Rz 9; vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14).
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Eine Rechtsfrage hat nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil sie sich in einer Vielzahl gleichliegender Fälle ebenfalls stellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 VI B 31/11, BFH/NV 2011, 1322, Rz 7; vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 16; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 93) oder bislang eine Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung fehlt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, Rz 9; vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 24).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Er hat rechtserhebliche abstrakte Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den von ihm angeführten Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung wie hier maßgeblich von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 23; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 92, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    Ebenso wenig vermag der Hinweis auf eine fehlende Entscheidung des BFH die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ersetzen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, unter II.2.b).
  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Überraschungsentscheidung gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. November 2011 V B 25/11, BFH/NV 2012, 257, unter II.1.a; vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, jeweils m.w.N.).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 257, unter II.1.a; in BFH/NV 2012, 277; vom 25. Juli 2011 I B 8/11, BFH/NV 2011, 1867, unter II.2.).

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 103/13

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

    b) Eine Überraschungsentscheidung liegt allerdings nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767).
  • BFH, 02.08.2013 - II B 111/12

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund eines nach einer

  • BFH, 07.08.2014 - IX B 43/14

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 22.03.2023 - II B 26/22

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 7 K 7090/13

    Keine rückwirkende Genehmigung für Linienverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

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