Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.09.2011

Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11   

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https://dejure.org/2011,5520
BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11 (https://dejure.org/2011,5520)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2011 - VI R 14/11 (https://dejure.org/2011,5520)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - VI R 14/11 (https://dejure.org/2011,5520)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • openjur.de

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung; Teilabhilfebescheid

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 76, AO § 367, EStG § 33 Abs 2
    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • Bundesfinanzhof

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 EStG 2002, § 96 Abs 1 FGO, § 76 FGO, § 367 AO, § 33 Abs 2 EStG 2002
    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • rewis.io

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Kosten für den Einbau eines Treppenlifts i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachweis von Krankheitskosten erleichtert

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    An dem Erfordernis einer vorherigen amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung (oder einem vergleichbaren Zeugnis) zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme, die auch zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) gehören könnte, hält der erkennende Senat jedoch seit dem Senatsurteil vom 11. November 2010 VI R 17/09 (BFHE 232, 40) nicht länger fest.

    Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (Senatsurteil in BFHE 232, 40), es sei denn, es liegt ein für jedermann erkennbares offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (Senatsurteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).

    Ein solches Gutachten kann daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags gewertet werden (Senatsurteil in BFHE 232, 40, m.w.N.).

  • FG Münster, 19.11.2010 - 14 K 2520/10

    Kosten für den Einbau eines Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1319 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Münster vom 19. November 2010  14 K 2520/10 E aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Münster zurückzuverweisen.

  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Auch bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, 616, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, 25, m.w.N.), verlangte der BFH diesen oder einen vergleichbaren (BFH-Urteil vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613) formalisierten Nachweis.
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Angesichts dessen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • FG München, 17.04.2007 - 6 K 598/05

    Erledigung eines Einspruchverfahrens durch Abhilfebescheid; zur abweichenden

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    In diesem Fall stellt der Änderungsbescheid vom 24. Januar 2007 nicht lediglich einen Teilabhilfebescheid, sondern eine das Einspruchsverfahren wegen Einkommensteuer 2005 beendende --weil vollständige-- Abhilfeentscheidung dar, so dass die Klage ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. Urteil des FG München vom 17. April 2007  6 K 598/05, juris).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (Senatsurteil in BFHE 232, 40), es sei denn, es liegt ein für jedermann erkennbares offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (Senatsurteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Auch bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, 616, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, 25, m.w.N.), verlangte der BFH diesen oder einen vergleichbaren (BFH-Urteil vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613) formalisierten Nachweis.
  • BFH, 04.11.1981 - II R 119/79

    Einspruch - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Neben der Beschränkung des Einspruchsantrags liegt es in der Verfügungsbefugnis des Steuerpflichtigen, bei einem Teilabhilfebescheid das Einspruchsverfahren durch eine Rücknahme des Einspruchs oder durch eine formlose (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79, BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270, 272) Erledigungserklärung abzuschließen.
  • BFH, 08.07.1994 - III R 48/93

    Ansprüche auf Gewährung einer Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften -

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11
    Auch bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, 616, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, 25, m.w.N.), verlangte der BFH diesen oder einen vergleichbaren (BFH-Urteil vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613) formalisierten Nachweis.
  • BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen

    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) das klageabweisende Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück (Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 VI R 14/11, BFH/NV 2012, 39).
  • FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts im Haus der

    Der Bundesfinanzhof hob das klageabweisende Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück (Urteil vom 05.10.2011 VI R 14/11, BFH/NV 2012, 39).
  • FG Münster, 18.09.2012 - 11 K 3982/11

    Kosten für den Einbau eines Treppenlifts

    Mit Urteil vom 05.10.2011 (Az. VI R 14/11, BFH/NV 2012, 39) hat der Bundesfinanzhof das die Klage abweisende Urteil des 14. Senates des Finanzgerichts Münster vom 19.11.2010 aufgehoben, und die Sache an den inzwischen zuständig gewordenen 11. Senat des Finanzgerichts Münster zurückverwiesen.

    Der Senat ist bzgl. der Forderung eines amtsärztlichen Attestes für den Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nicht an die rechtlichen Ausführungen des Bundesfinanzhofes aus seinem Urteil vom 05.10.2011 (Az. VI R 14/11, a.a.O.) gebunden.

  • FG Köln, 27.08.2014 - 14 K 2517/12

    Kosten eines Fahrstuhls

    Nach den Urteilen des BFH in BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012, und vom 5. Oktober 2011 VI R 14/11, BFH/NV 2012, 39 seien Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses -- Einbau eines Aufzuges oder Treppenlifts -- als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stünden, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund träten.

    An diesem Erfordernis halte der VI. Senat des BFH seit dem Urteil vom 11. November 2010 VI R 17/09 (BFHE 232, 40, BStBl II 2011, 969) nicht weiter fest und führe diese Rechtsprechung im Urteil in BFH/NV 2012, 39 weiter fort.

    Dieser medizinischen Wertung habe die steuerliche Beurteilung zu folgen, es sei denn es liege ein für jedermann erkennbares offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711 und in BFH/NV 2012, 39).

  • OLG Naumburg, 24.01.2013 - 1 W 3/13

    Vertretungsmacht des Betreuers: Umfang des Aufgabenkreises "Gesundheitssorge"

    Bei einer generalisierenden Betrachtungsweise sind Treppenlifte aber nicht anders zu behandeln als andere medizinische Hilfsmittel wie z.B. Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle (vgl. dazu BFH Urteil vom 5.10.2011 - VI R 14/11 - hier: zitiert nach juris [Rn. 13]).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2011 - IX B 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15368
BFH, 27.09.2011 - IX B 81/11 (https://dejure.org/2011,15368)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2011 - IX B 81/11 (https://dejure.org/2011,15368)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2011 - IX B 81/11 (https://dejure.org/2011,15368)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • openjur.de

    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • Bundesfinanzhof

    AO § 181 Abs 5, EStG § 10d Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • Bundesfinanzhof

    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 181 Abs 5 AO, § 10d Abs 2 EStG 1990, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • rewis.io

    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 181 Abs. 5
    Auswirkungen einer Einreichung der Erklärungen zur Feststellung des Verlustabzugs nach Ablauf der maßgeblichen Feststellungsfristen auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen einer Einreichung der Erklärungen zur Feststellung des Verlustabzugs nach Ablauf der maßgeblichen Feststellungsfristen auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 27.09.2011 - IX B 81/11
    Die darüber hinaus in den nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsätzen vom 8. Juli und 25. August 2011 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der

    Auszug aus BFH, 27.09.2011 - IX B 81/11
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (mehr); die aufgeworfene Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2011 IX R 38/10, BFHE 233, 326; vom 25. Mai 2011 IX R 36/10, BFHE 233, 314).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 36/10

    Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

    Auszug aus BFH, 27.09.2011 - IX B 81/11
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (mehr); die aufgeworfene Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2011 IX R 38/10, BFHE 233, 326; vom 25. Mai 2011 IX R 36/10, BFHE 233, 314).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

    Danach kann ein verbleibender Verlustabzug nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende GdE verfügt hat (sog. Soll-Verlustabzug; vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1132, und grundlegend in BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963, unter II.3.b bb; s.a. BFH-Beschluss vom 27. September 2011 IX B 81/11, BFH/NV 2012, 39).
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