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   BFH, 07.11.2011 - III B 53/10   

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https://dejure.org/2011,8951
BFH, 07.11.2011 - III B 53/10 (https://dejure.org/2011,8951)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2011 - III B 53/10 (https://dejure.org/2011,8951)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2011 - III B 53/10 (https://dejure.org/2011,8951)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • openjur.de

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • Bundesfinanzhof

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • rewis.io

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2 S. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zahlung von Kindergeld bei mehreren Berechtigten durch Aufnahme eines Kindes in den Haushalt

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Dies kann nach der Rechtsprechung dann einen Verlust des Rügerechts zur Folge haben, wenn zu erkennen war, dass das Gericht die beantragte Vernehmung nicht durchführen werde (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).

    Er musste, sofern keine besonderen Umstände vorlagen, bei einer solchen Sachlage nicht in Betracht ziehen, das FG werde eine notwendige Beweiserhebung unterlassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Insbesondere war das Beweismittel nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (s. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) nicht unerheblich.
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Ergibt sich danach, dass sich T im Streitzeitraum in den Haushalten beider Elternteile in einer einen Besuchscharakter überschreitenden Weise aufgehalten hat, ist sie demjenigen Elternteil zuzuordnen, in dessen Haushalt sie sich überwiegend aufgehalten hat und in dem sie ihren Lebensmittelpunkt hat (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören kann, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    a) aa) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Sofern sich T in annähernd gleichem zeitlichen Umfang bei beiden Elternteilen aufgehalten haben sollte, ist nach den von dem Senat in dem BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03 (BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752) entwickelten Grundsätzen zu verfahren.
  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Wird das Übergehen von Beweisanträgen gerügt, so muss neben dem Beweisthema und dem angebotenen Beweismittel vorgetragen werden, inwiefern das Urteil des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Auszug aus BFH, 07.11.2011 - III B 53/10
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören kann, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Liegt eine annähernd gleichwertige Aufnahme des Kindes in die Haushalte der getrennt lebenden Eltern vor, bestimmen die Eltern untereinander analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG den Berechtigten (BFH-Urteile vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752, und vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30 zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; BFH-Beschluss vom 7. November 2011 III B 53/10, BFH/NV 2012, 422).
  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

    Besondere Umstände, aufgrund derer er in Betracht ziehen musste, das FG werde eine notwendige Beweiserhebung unterlassen (BFH-Beschluss vom 07.11.2011 - III B 53/10, BFH/NV 2012, 422, Rz 26), lagen hier nicht vor.
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