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   BFH, 28.11.2011 - III S 9/11   

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https://dejure.org/2011,10206
BFH, 28.11.2011 - III S 9/11 (https://dejure.org/2011,10206)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2011 - III S 9/11 (https://dejure.org/2011,10206)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2011 - III S 9/11 (https://dejure.org/2011,10206)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • openjur.de

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB); Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 133a Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 103 Abs 1
    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 133a Abs 1 S 1 Nr 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - Keine Gehörsverletzung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung oder der Nichtberücksichtigung im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren nicht vorgebrachter Überlegungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle der Nichterwähnung von Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine Anhörungsrüge bei fehlerhafter Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III S 9/11
    Mit Beschluss vom 14. Januar 2011 hat der Senat die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision III B 96/09 des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 31. März 2009  1 K 233/08 Kg als unbegründet zurückgewiesen.

    b) Soweit der Kläger nunmehr auf Art. 5 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abhebt (BGBl II 2008, 1420), handelt es sich um eine Überlegung, die im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren III B 96/09 nicht vorgebracht wurde.

  • BFH, 12.04.2011 - III S 49/10

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III S 9/11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2011 III S 49/10, BFH/NV 2011, 1177, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III S 9/11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2011 XI S 29/10, BFH/NV 2011, 824).
  • BFH, 15.07.2009 - X S 49/08

    Anforderung an eine Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - Keine

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III S 9/11
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör scheidet insofern aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2009 X S 49/08, nicht amtlich veröffentlicht --juris--).
  • BFH, 15.07.2013 - IX S 14/13

    Keine Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung von im vorausgegangenen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433, m.w.N.).

    Konnte der Senat zu diesem Vorbringen weder Stellung nehmen noch es übergehen, scheidet eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör insofern aus (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 433).

    Indes führt der Kläger in seiner Rügeschrift nicht aus, welcher Zulassungsgrund erfüllt wäre, wenn das FG diesen Umstand etwa übersehen und deshalb gegen § 10d Abs. 1 EStG verstoßen hätte (vgl. zu qualifizierten Rechtsanwendungsfehlern, z.B. die BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, und --in Bezug auf § 133a FGO-- in BFH/NV 2012, 433).

  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2009 VI S 17/09, BFH/NV 2010, 226; vom 15. Dezember 2010 II S 31/10, BFH/NV 2011, 619; vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris).

    Dieses Recht wird dann i.S. des § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn der BFH bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2011 XI S 29/10, BFH/NV 2011, 824; in BFH/NV 2012, 433).

  • BFH, 24.05.2012 - I S 5/12

    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

    Letzteres betrifft vor allem die Rüge, dass in der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433).
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2459/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris) verwiesen.
  • FG München, 18.09.2012 - 7 V 2463/12

    Anhörungsrüge gegen AdV-Beschluss wegen behaupteter Verletzung der Beachtens- und

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. B FH-Beschlüsse vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433; vom 11. Juli 2012 I S 8/12, juris) verwiesen.
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