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   BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11   

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https://dejure.org/2011,6108
BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11 (https://dejure.org/2011,6108)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2011 - XI B 66/11 (https://dejure.org/2011,6108)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2011 - XI B 66/11 (https://dejure.org/2011,6108)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • openjur.de

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer; Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 1 Abs 1a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, BGB § 613a, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1999, § 1 Abs 1a UStG 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 613a BGB, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rewis.io

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; FGO § 115; UStG § 1 Abs. 1a
    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Einbeziehung von Zahlungen einer Stadt für Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer in die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer öffentlichen Hand; zu den Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Einbeziehung von Zahlungen einer Stadt für Personalübernahme durch einen anderen Unternehmer in die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung einer Stadt für Personalübernahme durch Unternehmer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zuschüsse
    Umsatzsteuerliche Behandlung
    Zuwendungen aus öffentlichen Kassen
    Allgemeiner Überblick
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 460
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Kein Entgelt liegt vor, wenn die Zahlung lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen soll und nicht der Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).

    bb) Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2007 IX B 94/07, BFH/NV 2007, 2081; in BFH/NV 2011, 858).

    Eine nach Meinung der Klägerin fehlerhafte Würdigung dieser Umstände durch das FG vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 858).

    Dies vermag die Zulassung der Revision aber nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 858).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01 --Zita Modes-- (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.

    Vielmehr beschränkt sie sich im Wesentlichen auf die Darstellung von Rechtsgrundsätzen des EuGH in seinem Urteil --Zita Modes-- in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, und beanstandet die Rechtsauffassung des FG, wonach in diesem Zusammenhang auch die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsübergang nach § 613a BGB heranzuziehen seien.

  • BFH, 09.06.2011 - XI B 67/10

    Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juni 2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714, unter 3., m.w.N.).

    Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handele (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1714, unter 3., m.w.N.).

  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2010 XI B 88/09, BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    bb) Ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet und zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2007 IX B 94/07, BFH/NV 2007, 2081; in BFH/NV 2011, 858).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Kein Entgelt liegt vor, wenn die Zahlung lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen soll und nicht der Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Ebenso ist geklärt, dass die Besteuerung das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraussetzt und der Leistungs-empfänger einen Vorteil haben muss, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union --EuGH-- vom 18. Dezember 1997 C-384/95 --Landboden--, Slg. 1997, I-7387, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 102; BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Insoweit muss hinsichtlich jeder Urteilsbegründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667; vom 21. Juli 2011 IX B 46/11, BFH/NV 2011, 1905).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 22/09

    Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu entscheiden, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteile vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, und vom 28. Oktober 2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854).
  • BFH, 21.07.2011 - IX B 46/11

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
    Insoweit muss hinsichtlich jeder Urteilsbegründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667; vom 21. Juli 2011 IX B 46/11, BFH/NV 2011, 1905).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    Zahlungen der öffentlichen Hand können auch dann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795; BFH-Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858; vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer

    Insoweit muss hinsichtlich jeder Urteilsbegründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667; vom 21. Juli 2011 IX B 46/11, BFH/NV 2011, 1905, und vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75, Rz 4; vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460, Rz 19; vom 28. Mai 2015 X B 171/14, BFH/NV 2015, 1243, Rz 28).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 12 K 3973/08

    Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

    Der Erwerber muss mithin die Unternehmensfortführung beabsichtigen, so dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen muss (BFH-Beschluss vom 14. November 2011, XI B 66/11, unter II. 1. c, aa, m. w. Nachw.).
  • FG Hessen, 12.03.2013 - 6 K 1700/10

    Wirksame Anmeldung von Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenztabelle; Wirksame

    An der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage fehlt es allerdings, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH vom 17.06.2010, XI B 88/09, BFH/NV 2010, 1875 und vom 14.11.2011, XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2017 - 11 K 19/17

    Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht vom Landkreis im Rahmen einer

    Zahlungen der öffentlichen Hand können auch dann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt (BFH, Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BStBl. II 2009, 483; vom 29. Oktober 2008 XI R 76/07, BFH/NV 2009, 795; Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2009, 795; vom 14. November 2011 XI B 66/11, BFH/NV 2012, 460).
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