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   BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11   

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https://dejure.org/2011,1033
BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • openjur.de

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten; Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2
    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • Bundesfinanzhof

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO
    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Betriebs-Berater

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • ra.de
  • rewis.io

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • datenbank.nwb.de

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Offensichtlich verkehrsgünstigere? Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - nicht immer der kürzeste Weg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale - Auch längerer Weg zur Arbeit steuerlich absetzbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale für längere, aber verkehrsgünstigere Fahrstrecke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale für "günstigsten" Arbeitsweg

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bundesfinanzhof spricht Machtwort zu Wegekosten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Verkehrsgünstigere" Straßenverbindung - Urteil zur Entfernungspauschale

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entfernungspauschale: Längere Wege sind möglich

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale: Längere Arbeitswege möglich

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kürzeste Strecke oder verkehrsgünstiger Weg

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale - Steuerpflichtige dürfen auch Umwegstrecken steuerlich berücksichtigen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Besuch der CeBIT können aufteilbar sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: BFH zur Entfernungspauschale für eine längere, aber schnellere Alternativstrecke

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei offensichtlich verkehrsgünstigerer Strecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pendlerpauschale für günstigere Strecke

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pendlerpauschale: BFH erleichtert Umweg zur Arbeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 65
  • NJW 2012, 1390
  • NZA 2012, 492
  • BB 2012, 623
  • DB 2012, 323
  • BStBl II 2012, 520
  • BFH/NV 2012, 508
  • NZA-RR 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Rechtslage wiederum gründete sich wesentlich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852), die in Fällen, in denen zur Ableitung der Verkehrsströme längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen durch Schnell- oder Ringstraßen geschaffen worden waren, denjenigen Arbeitnehmern, die solche Verkehrsadern auch tatsächlich regelmäßig nutzten, den Abzug der hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen ermöglichen wollte.

  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 zweiter Halbsatz EStG ist mithin auch für die neu gefasste Regelung maßgeblich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1309).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) ist der beruflich veranlasste Anteil an Reisekosten als Werbungskosten abziehbar, wenn eine Reise berufliche und private Veranlassungsbeiträge enthält, die jeweils nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

    Damit hat es die im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 niedergelegten Grundsätze nicht angewandt, obwohl hierzu aufgrund der Gesamtumstände des Streitfalls Veranlassung bestanden hätte.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08

    Ansatz der verkehrsgünstigeren Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1966 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. November 2010  5 K 1482/08 und die Einspruchsentscheidung vom 12. März 2008 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2006 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 1.196,10 EUR sowie bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 50, 88 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Angesichts dessen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Soweit in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2005  10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852; Hessisches FG, Urteil vom 25. September 2006  1 K 1310/04, juris) eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten für erforderlich gehalten wird, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Verkehrsgünstig;

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Soweit in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2005  10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852; Hessisches FG, Urteil vom 25. September 2006  1 K 1310/04, juris) eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten für erforderlich gehalten wird, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 4 K 1810/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke - Private Lerngemeinschaften als

    Am 14. April 2012 wies der Berichterstatter den Klägervertreter telephonisch auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2011 VI R 19/11 (BStBl II 2012, 520) hin sowie auf Unstimmigkeiten in den Angaben der Klägerin zu den Fahrtstrecken (Bl. 48 Prozessakte).

    "Offensichtlich" verkehrsgünstiger ist eine Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Umständen für die Benutzung dieser Strecke entschieden hätte (s. BFH-Urteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BStBl II 2012, 520).

    In seiner dem letztgenannten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nachfolgenden Revisionsentscheidung vom 16. November 2011 VI R 19/11 (a.a.O.) hat der BFH klargestellt, dass nicht in jedem Fall eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten verlangt werden könne, was sich schon daraus ergebe, dass nicht jeder Weg zur Arbeit regelmäßig mindestens 20 Minuten dauere.

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 53/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung und Fährverbindung

    Die Frage, ob eine Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" als die kürzeste Route angesehen werden kann, ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (BFH-Urteile vom 16. November 2011 VI R 46/10, BFHE 236, 57; VI R 19/11, BFHE 236, 65).

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (BFH-Urteil in BFHE 236, 65), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus Besonderheiten einer im Rahmen der kürzesten Straßenverbindung zu nutzenden Fährverbindung wie langen Wartezeiten, häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb ergibt.

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 20/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei

    verbunden sind (z.B. Senatsurteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12

    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen

    Nach den BFH-Entscheidungen vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl. II 2012, 520 und VI R 46/10, BStBl. II 2012, 470) komme es für das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" nicht allein darauf an, ob die längere Streckenführung zu einer Zeitersparnis führe.

    Aus dem vom Kläger zitierten BFH Urteil vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl II 2012, 520) ergebe sich lediglich, dass auch andere Umstände als eine Zeitersparnis zur Beurteilung einer Strecke als offensichtlich verkehrsgünstiger führen könnten.

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit aber auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 508), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus anderen Besonderheiten ergibt (z.B. langen Wartezeiten oder häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten bei einer Fährverbindung oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb, Ampelschaltungen etc.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3

    Deshalb kann eine "offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung auch vorliegen, wenn nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis zu erwarten ist, sich die Strecke jedoch aufgrund anderer Umstände als verkehrsgünstiger erweist als die kürzeste Verbindung (BFH, Urteil vom 16.11.2011 VI R 19/11, BStBl II 2012, 520, 2. c) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 12.12.2013 - VI R 49/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei Erhebung von

    verbunden sind (z.B. Senatsurteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520).
  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers enthält das Urteil des FG auch keine Rechtssätze, die von denen der Senatsentscheidungen vom 16. November 2011 VI R 46/10 (BFHE 236, 57, BStBl II 2012, 470) und VI R 19/11 (BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520) zur Frage des Vorliegens einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung abweichen würden.
  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    dd) Soweit gerügt wird, das FG sei bei der Anerkennung von Fahrtaufwendungen mit dem Rechtssatz, wonach "stets die kürzeste, nicht aber die verkehrsgünstigste Verbindung anzusetzen ist", von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520; vom 21. März 2013 VI R 46/11, BFHE 241, 175, BStBl II 2013, 1044; vom 19. April 2012 VI R 53/11, BFHE 237, 446, BStBl II 2012, 802) abgewichen, kann offenbleiben, ob das FG seinem Urteil diesen Rechtssatz überhaupt zugrunde gelegt hat.
  • LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12

    Unterschiedliche Kantinenpreise für Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter -

    Daraus ergibt sich aber auch, dass eine unterschiedliche Kantinenpreisgestaltung hinsichtlich von Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmern gesetzwidrig ist (so auch: Kock, DB 2012, S. 323, 325; Grüneberg, AiB 2012, S. 176, 177; Ulber, AiB 2012, S. 7, 11; insoweit wohl auch: Vielmeier, NZA 2012, S. 535, 538).
  • FG Sachsen, 05.11.2012 - 6 K 204/12

    Zur Vermeidung eines beschrankten Bahnübergangs gewählte Umwegstrecke kann

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (vgl. BFH, DStR 2012, 1382; BFH, BFHE 236, 65), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus Besonderheiten der im Rahmen der kürzesten Straßenverbindung bestehenden Streckenführung ergibt (vgl. BFH, DStR 2012, 1382 für eine Fährverbindung wie langen Wartezeiten, häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb).
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