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   BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11   

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https://dejure.org/2011,18399
BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11 (https://dejure.org/2011,18399)
BFH, Entscheidung vom 09.09.2011 - VII B 73/11 (https://dejure.org/2011,18399)
BFH, Entscheidung vom 09. September 2011 - VII B 73/11 (https://dejure.org/2011,18399)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • openjur.de

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 71, FGO § 78 Abs 1, FGO § 86, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • Bundesfinanzhof

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 86 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsichtnahme in die einen Schuldner betreffenden Steuerakten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Einsichtsrecht des Insolvenzverwalters in die dem Gericht unaufgefordert vorgelegten, den Streitfall nicht betreffenden Steuerakten des Schuldners

  • rewis.io

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht betreffende Verwaltungsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 364; FGO § 71 Abs. 2; FGO § 78 Abs. 1
    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsichtnahme in die einen Schuldner betreffenden Steuerakten

  • datenbank.nwb.de

    Kein Einsichtsrecht der Beteiligten in nicht den Streitfall betreffende Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 141
  • BFH/NV 2012, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.02.2007 - II B 94/06

    NZB: Verpflichtung zur Vorlage der Akten

    Auszug aus BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11
    Die den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO sind diejenigen, welche für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2007 II B 94/06, BFH/NV 2007, 1169, m.w.N.).

    Von einem solchen Fall abgesehen hat ein Beteiligter ebenso wenig einen Anspruch nach § 78 Abs. 1 FGO auf Einsichtnahme in vom FA übermittelte Akten, die das FG --weil den Streitfall nicht betreffend-- nicht angefordert hat, wie er einen aus § 71 Abs. 2 FGO folgenden Anspruch auf Verpflichtung des FA zur Übersendung von Akten an das FG hat, die für die Entscheidung in der Hauptsache ohne Bedeutung sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1169).

  • BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in

    Auszug aus BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11
    Auf die Bedenken des FG, ob für den mit der Klage geltend gemachten Anspruch des Klägers der Finanzrechtsweg gegeben ist (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 10. Februar 2011 VII B 183/10, BFH/NV 2011, 992), kommt es nicht an.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2010  1 BvR 3515/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 862) entschiedenen Fall, in dem es um die Einsicht in vom FG für seine Entscheidungen herangezogene Akten ging.
  • BFH, 10.04.2015 - III B 42/14

    Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter -

    Das Recht auf Akteneinsicht ist Ausdruck des in § 96 Abs. 2 FGO normierten prozessrechtlichen Grundsatzes, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden kann, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, und dient damit der Verwirklichung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 2011 VII B 73/11, BFH/NV 2012, 56, Rz 7).
  • BFH, 16.01.2013 - III S 38/11

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung

    Hierzu gehört jedes Aktenstück, das für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 2011 VII B 73/11, BFH/NV 2012, 56).
  • BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11

    Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten

    Anders als der Kläger offenbar meint, hat der Senat mit dem Beschluss vom 9. September 2011 VII B 73/11 nicht die Auffassung vertreten, das Recht eines Beteiligten auf Einsichtnahme in diejenigen dem Gericht vorliegenden Akten, welche vom Gericht als in Betracht kommende Entscheidungsgrundlage herangezogen worden sind, hänge von ihrer Entscheidungserheblichkeit für den betreffenden Rechtsstreit ab.
  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2018 - 20 K 337/18

    Unterlagenvorlage, Verwaltungsgerichtsprozess, Sozialdaten, Steuergeheimnis

    vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2011 - VII B 73/11 -, juris (zu § 86 FGO).
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