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   BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11   

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https://dejure.org/2011,44649
BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11 (https://dejure.org/2011,44649)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2011 - VII B 106/11 (https://dejure.org/2011,44649)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - VII B 106/11 (https://dejure.org/2011,44649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • openjur.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 231, FGO § 96 Abs 2, FGO § 105 Abs 3
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 AO, § 96 Abs 2 FGO, § 105 Abs 3 FGO
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • rewis.io

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt wegen eines im Bundeszentralregister gesetzten Suchvermerks; Suchvermerk im Bundeszentralregister wegen Unbekanntheit der französischen Behörden gegenüber des in dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Wohnsitzanfrage des FA beim Einwohnermeldeamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 691
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92

    Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 106/11
    Anders als die Beschwerde meint, weicht das angefochtene FG-Urteil nicht von dem Senatsurteil vom 24. November 1992 VII R 63/92 (BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220) ab.

    Wenn die Beschwerde demgegenüber meint, die Speicherung eines Suchvermerks im Zentralregister sei unnötig gewesen, weil bekannt gewesen sei, dass sich der Kläger in Frankreich aufhalte, beantwortet sie die Frage nach einem hinreichenden Anlass zur Ermittlung des Wohnsitzes des Klägers anders, als es das FG getan hat, bezeichnet jedoch keinen im FG-Urteil aufgestellten, von dem Senatsurteil in BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220 abweichenden Rechtssatz.

  • BFH, 17.09.2014 - VII R 8/13

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage

    Eine rein schematische Anfrage an das Einwohnermeldeamt kann die Verjährung nicht unterbrechen (Senatsurteile vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220; vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691).
  • FG München, 03.04.2019 - 1 K 2830/17

    Erloschen der Steuerrückstände durch Zahlungsverjährung

    Sie können folglich die Verjährung des Anspruchs nicht unterbrechen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220; BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691; vom 17. September 2014 VII R 8/13, BFH/NV 2015, 4).

    bb) Weiterhin hatte zwar die Mitteilung 2015 keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung der Steuerrückstände 2016 zur Folge, obwohl die Speicherung eines Suchvermerks im Zentralregister grundsätzlich hierzu geeignet ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691); ob die Mitteilung 2015 allerdings zu einer entsprechenden Eintragung geführt hat, ist nach den im Laufe des Klageverfahrens erfolgten Angaben des Finanzamts nicht mehr nachvollziehbar, was nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung) zu Lasten des Finanzamts geht.

  • FG München, 02.01.2013 - 14 K 2609/11

    Abrechnungsbescheid

    Anfragen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort können die Verjährung nur dann nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechen, wenn das FA besonderen Anlass zu den Anfragen hatte, weil ihm der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt war (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691 m.w.N.).
  • VG Köln, 19.08.2013 - 24 L 420/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Verfahren betreffend die Erhebung und

    Bei Ermittlungshandlungen der Finanzbehörden im Sinne von § 231 Abs. 1 S. 1 AO muss es sich um Handlungen handeln, die auf Durchsetzung des Steueranspruchs gerichtet sind, was grundsätzlich nur dann angenommen werden kann, wenn die Finanzbehörde besonderen Anlass hat, zum Zwecke der Realisierung ihres Anspruches den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen zu ermitteln, was wiederum nur dann der Fall ist, wenn die Finanzbehörde den Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht kennt, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 02. Dezember 2011, - VII B 106/11 - grundlegend: BFH, Urteil vom 24. November 1992, - VII R 63/92 - Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. September 2011, - 5 L 754/11; VG Köln, Beschluss vom 27. November 2009, - 23 L 1705/09, juris, alle juris.
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