Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.02.2012

Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29255
BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29255)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2011 - XI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29255)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - XI B 3/11 (https://dejure.org/2011,29255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • openjur.de

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • Bundesfinanzhof

    AO § 110 Abs 2 S 1, AO § 110 Abs 2 S 2, FGO § 56 Abs 2 S 1, VwGO § 60 Abs 2, SGG § 67 Abs 2
    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 Abs 2 S 1 AO, § 110 Abs 2 S 2 AO, § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 60 Abs 2 VwGO, § 67 Abs 2 SGG
    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • rewis.io

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit des Ausreichens der Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung nach Ablauf der Monatsfrist

  • rechtsportal.de

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Begründung innerhalb der Antragsfrist von einem Monat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Nachholung der versäumten Handlung bzw. Wiedereinsetzungsantrag
    Antragsbegründung
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 12.10.2005 - XI B 11/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Die für die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erforderliche Klärungsbedürftigkeit liegt nicht vor, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH entschieden worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2007 II B 71/06, BFH/NV 2007, 2247, unter II.1.; zur insoweit entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 XI B 11/04, BFH/NV 2006, 237, unter 2.).

    aa) Die Frage, ob der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Monatsfrist begründet werden muss, ist durch die von der Klägerin selbst zitierte ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. auch die Nachweise bei Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 507) bejaht worden; diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (vgl. zu § 56 FGO Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 237, unter 2., m.w.N.).

    Diese Auffassung wiederum basiert auf dem von § 60 Abs. 2 VwGO und § 56 Abs. 2 FGO abweichenden Wortlaut des § 67 Abs. 2 SGG, wonach die Tatsachen zur Begründung des Antrags nur glaubhaft gemacht werden "sollen" (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 237, unter 2.).

  • BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verwendung einer

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Soweit das Bundessozialgericht zu § 67 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) die Auffassung vertritt, dass die Begründung auch nach Ablauf der Monatsfrist nachgeschoben werden kann, beruht dies auf seiner Rechtsprechung, dass für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Grundsatz der Amtsermittlung gilt (Urteil vom 23. August 1957  9 RV 18/56, BSGE 6, 1).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01

    Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Ein Verstoß der Finanzbehörde bei Erlass des angefochtenen Verwaltungsakts oder im Rechtsbehelfsverfahren gehört im Allgemeinen nicht dazu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473; vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456).
  • BFH, 23.08.2007 - II B 71/06

    EFH; Wohnfläche von 238 qm; Sachwertverfahren

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Die für die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erforderliche Klärungsbedürftigkeit liegt nicht vor, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH entschieden worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2007 II B 71/06, BFH/NV 2007, 2247, unter II.1.; zur insoweit entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 XI B 11/04, BFH/NV 2006, 237, unter 2.).
  • BFH, 14.02.2011 - XI B 32/10

    Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung - Voraussetzungen der

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    a) Der Zulassungsgrund für eine Revision zur Fortbildung des Rechts ist gegeben, wenn über bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere, wenn der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen, Gesetzeslücken auszufüllen oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung Argumente vorgetragen werden, die der BFH noch nicht erwogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Februar 2011 XI B 32/10, BFH/NV 2011, 746, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2009 - X B 142/08

    Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Ein Verstoß der Finanzbehörde bei Erlass des angefochtenen Verwaltungsakts oder im Rechtsbehelfsverfahren gehört im Allgemeinen nicht dazu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473; vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456).
  • BFH, 05.05.2000 - III B 14/00

    Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Zumal wenn dieser fachkundig beraten ist, hat das FG den Antragsteller nicht über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Die Rechtsauffassung des BFH entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu § 60 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), dessen Wortlaut mit demjenigen des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO übereinstimmt (vgl. BVerwG-Urteil vom 21. Oktober 1975 VI C 170.73, BVerwGE 49, 252, m.w.N.; BVerwG-Beschluss vom 16. Februar 1999  8 B 10/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report 1999, 472).
  • BFH, 29.10.2003 - V B 61/03

    Wiedereinsetzung, Begründung

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Zumal wenn dieser fachkundig beraten ist, hat das FG den Antragsteller nicht über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459).
  • BFH, 02.12.2010 - XI B 23/10

    Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten

    Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
    Eine Rechtsfrage kann nicht geklärt werden, wenn ihr ein Sachverhalt zugrunde liegt, den das FG nicht festgestellt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2009 I B 196/08, BFH/NV 2009, 1588, m.w.N.; vom 2. Dezember 2010 XI B 23/10, BFH/NV 2011, 614).
  • BFH, 05.02.2009 - VIII B 95/08

    Neuer Tatsachenvortrag - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Kein Rügerecht, wenn

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

  • BFH, 08.04.2009 - I B 78/08

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei "klärbarer Rechtsfrage"

  • BFH, 22.04.2009 - I B 196/08

    Keine Betriebsstättenbegründung allein durch Tätigkeit in Räumen des

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer

    Das spätere Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen ist daher nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil in BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922, unter II.2.b aa; BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c bb).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Die ständige und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO Senatsbeschluss vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14

    Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als

    Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat weder das Finanzamt noch das FG den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (ständige Rechtsprechung: (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459; vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707; anderer Ansicht wohl: Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO Rz. 35; Koenig, Abgabenordnung, 3. Aufl. 2014, § 110 Rz. 89 jedenfalls für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung).

    Der Antragsteller soll nicht später neue, möglicherweise wechselnde Gründe vortragen können, für deren Glaubhaftmachung er sich bessere Erfolgsaussichten erhofft (so BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).

  • BFH, 09.06.2015 - X R 40/14

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von

    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14

    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die

    Zudem muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch innerhalb der Antragsfrist von einem Monat begründet werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
  • FG München, 19.12.2017 - 2 K 3421/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat die Finanzbehörde den Antragsteller weder über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären noch zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459 und vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2012 - IX B 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6891
BFH, 01.02.2012 - IX B 128/11 (https://dejure.org/2012,6891)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2012 - IX B 128/11 (https://dejure.org/2012,6891)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - IX B 128/11 (https://dejure.org/2012,6891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • openjur.de

    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10d Abs 2, EStG § 10d Abs 3, AO § 176
    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10d Abs 2 EStG 1990, § 10d Abs 3 EStG 1990, § 176 AO
    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • rewis.io

    Keine Anwendung des § 176 AO bei der erstmaligen Feststellung des verbleibenden Verlustabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 10d Abs. 2; AO § 181 Abs. 5 S. 1
    Erlass einer gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Bei einer erstmaligen gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs § 176 AO nicht anwendbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - IX B 128/11
    Wie der erkennende Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 29. Juni 2011 IX R 38/10 (BFHE 233, 326, BStBl II 2011, 963) entschieden hat, kann ein verbleibender Verlustvortrag nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Streitjahre hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht