Rechtsprechung
BFH, 19.10.2011 - X R 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- openjur.de
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- Bundesfinanzhof
EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 3
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- Bundesfinanzhof
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 1 S 2 Nr 3 EStG 2002 vom 14.08.2007
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts - IWW
- rewis.io
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- ra.de
- rewis.io
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags von 18.000 EUR für "Studiobedarf" i. R.d. Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb eines Fotostudios; Anforderungen an die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags i.R.d. Einkommensteuer - rechtsportal.de
EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags von 18.000 EUR für "Studiobedarf" i. R.d. Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb eines Fotostudios; Anforderungen an die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags i.R.d. Einkommensteuer - rechtsportal.de
EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags von 18.000 EUR für "Studiobedarf" i. R.d. Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb eines Fotostudios; Anforderungen an die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags i.R.d. Einkommensteuer - datenbank.nwb.de
Investitionsabzugsbetrag: die Bezeichnung "Studiobedarf" für eine in einem Fotostudio geplante Investition keine ausreichende Benennung des Wirtschaftsguts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Nachweis der geplanten Investitionen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.07.2010 - 16 K 116/10
- BFH, 19.10.2011 - X R 25/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 718
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 25/10
Dies entspricht auch der Auslegung des § 7g EStG in der vor Inkrafttreten des UntStRefG geltenden Fassung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II.1.a; vom 11. Oktober 2007 X R 1/06, BFHE 219, 151, BStBl II 2008, 119, unter II.1.a, und vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471, unter II.3.). - BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 25/10
Dies entspricht auch der Auslegung des § 7g EStG in der vor Inkrafttreten des UntStRefG geltenden Fassung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II.1.a; vom 11. Oktober 2007 X R 1/06, BFHE 219, 151, BStBl II 2008, 119, unter II.1.a, und vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471, unter II.3.). - BFH, 11.10.2007 - X R 1/06
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - …
Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 25/10
Dies entspricht auch der Auslegung des § 7g EStG in der vor Inkrafttreten des UntStRefG geltenden Fassung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II.1.a; vom 11. Oktober 2007 X R 1/06, BFHE 219, 151, BStBl II 2008, 119, unter II.1.a, und vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471, unter II.3.).
- BFH, 12.11.2014 - X R 4/13
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr
Sie steht aber in Übereinstimmung mit der Auffassung der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (neben der Vorinstanz zum vorliegenden Revisionsverfahren auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juli 2010 16 K 116/10, EFG 2010, 2075, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 25/10, BFH/NV 2012, 718) und der ganz überwiegenden Literaturmeinung (Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 60; HHR/Meyer, § 7g EStG Rz 25; Lambrecht in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 7g Rz 11; Frotscher/ Kratzsch, § 7g Rz 56 ff.; Bartone in Korn, § 7g EStG n.F. Rz 81; Kaligin in Lademann, EStG, § 7g EStG n.F. Rz 15; Roland in Bordewin/Brandt, § 7g EStG n.F. Rz 28; KSM/Bugge, § 7g Rz B 69; Schmidt/Kulosa, EStG, 33. Aufl., § 7g Rz 23; Rosarius, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 463, 465; Meyer/Ball, Finanz-Rundschau 2009, 641, 645; Kulosa, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 843, 844; Graw, EFG 2013, 671; Heß, Betriebs-Berater 2013, 752; Kratzsch, NWB 2013, 736 f.; a.A. --soweit ersichtlich-- nur Pitzke, NWB 2009, 2063, 2064; Hottmann, Deutsches Steuerrecht 2009, 1236, 1240, und Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7g ab UntStRefG 2008 Rz 24b). - FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 2 K 189/12
Möglichkeit der Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages für eine …
Entsprechend ihrem Antrag ruhte das Einspruchsverfahren insoweit für die Dauer des gegen das vorgenannte Urteil damals anhängigen Revisionsverfahrens X R 25/10; im Übrigen half der Beklagte dem Einspruch ab.Mit Einspruchsbescheid vom 27. Juli 2012 wies der Beklagte den Einspruch der Kläger unter Aufrechterhaltung des Vorbehalts der Nachprüfung zurück, nachdem der Bundesfinanzhof im Verfahren X R 25/10 das Urteil des hiesigen 16. Senats vom 20. Juli 2010 ohne Entscheidung der streitigen Rechtsfrage aufgehoben hatte.
- BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher …
b) aa) Soweit die Kläger eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 25/10 (BFH/NV 2012, 718) rügen, wird aus ihren Ausführungen nicht deutlich, welchen von dieser Entscheidung abweichenden Rechtssatz das FG in der angegriffenen Entscheidung formuliert haben soll.
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 56/10
Handwerkerleistung im Rahmen von Neubaumaßnahmen
Aus der Begrenzung der begünstigen Aufwendungen auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen folgt, dass nur funktionserhaltende-, nicht aber funktionsändernde Baumaßnahmen von der Rechtsnorm erfasst werden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. Juli 2010 16 K 116/10, EFG 2010, 2075 - Revision eingelegt, AZ beim BFH: X R 25/10 für den Umbau der Garage zu Wohnflächen;… ebenso Schmidt-Drenseck, Kommentar zum EStG, § 35a Rz. 11 für den Ausbau von Dachflächen zu Wohnraum: "es darf nichts Neues geschaffen werden" und Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuergesetz, § 35a Rz. 26 für Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnflächenerweiterung). - BFH, 19.11.2013 - IV B 86/13
Keine erweiternde Auslegung des § 7g EStG für Härtefälle
Von der Anschaffung oder Herstellung einer ganzen Gattung von Wirtschaftsgütern oder gar von der Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die betrieblich verwendet werden könnten, ist dort nicht die Rede (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2011 X R 25/10, BFH/NV 2012, 718). - FG Nürnberg, 14.12.2020 - 6 K 746/19
Rückgängigmachung eines IAB mangels Anschaffung eines funktionsgleichen …
Zum Merkmal "funktionsgleich" vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2011 X R 25/10, BFH/NV 2012, 718, Rn. 21, sowie vgl. Kulosa in Schmidt, EStG, § 7g, 34. Aufl., 2015, Rz. 21). - FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Bildung einer Ansparrücklage - hinreichende Bezeichnung - Auflösung der …
Dabei genügt eine allgemeine Bezeichnung mit einem Oberbegriff nicht diesen Anforderungen, wenn dieser Oberbegriff eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsgüter umfasst, oder wenn die Bezeichnung eine Gesamtheit von Wirtschaftsgütern, die betrieblich verwendet werden können, bezieht (so auch: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - X R 25/10, juris; Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2004 - 2 K 753/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1441).