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   BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10   

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https://dejure.org/2011,12464
BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10 (https://dejure.org/2011,12464)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - VII R 22/10 (https://dejure.org/2011,12464)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - VII R 22/10 (https://dejure.org/2011,12464)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • openjur.de

    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2, AO § 162, AO § 69
    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • Bundesfinanzhof

    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2 FGO, § 162 AO, § 69 AO
    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • IWW
  • rewis.io

    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Haftungsschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer GmbH durch einen Geschäftsführer bzgl. Zahlung der Umsatzsteuer und Säumniszuschläge

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung der Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners bei Ausübung der Schätzungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Schätzung und Haftungsquote bei fehlender Mitwirkung des Schuldners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 777
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.05.2004 - VII R 8/03

    Drei-Tages-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Haftungsschuldner; Schätzung

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
    Das erstinstanzliche Urteil war aber aufzuheben, weil das FG bei der Ausübung seiner Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO) die Verletzung der dem Haftungsschuldner nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) obliegenden Pflicht zur Mitwirkung an der Sachaufklärung nicht in dem gebotenen Maß berücksichtigt hat und sich darüber hinaus bei der Schätzung der Haftungssumme von Erwägungen hat leiten lassen, die das Ergebnis nach Auffassung des Senats nicht nachvollziehbar begründen, so dass die Reduzierung der Quote nicht schlüssig ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2004 VII R 8/03, BFH/NV 2004, 1498).

    Vielmehr hat das FG das Maß der Verletzung der dem Haftungsschuldner nach § 90 Abs. 1 AO obliegenden Mitwirkungspflicht bei der Ausübung seiner Schätzungsbefugnis zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1498).

    Zwar ist die Schätzung als Tatsachenwürdigung grundsätzlich dem FG vorbehalten und damit für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich bindend; jedoch entfällt diese Bindung dann, wenn die vom FG gezogenen Schlussfolgerungen mit den Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen unvereinbar oder in sich widersprüchlich sind (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1498; BFH-Urteil vom 7. März 1973 II R 34/66, BFHE 109, 472, BStBl II 1973, 707).

    In Schätzungsfällen stehen den materiellen Rechtsfehlern Verstöße gegen die angewandte Schätzungsmethode, gegen Denkgesetze und gegen allgemeine Erfahrungssätze und anerkannte Schätzungsgrundsätze, insbesondere die Unmöglichkeit des Schätzungsergebnisses, gleich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1498; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).

  • BFH, 07.03.1973 - II R 34/66

    Festgestellter Sachverhalt - Grundlage für Entscheidung - Widerspruchsvolle

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
    Zwar ist die Schätzung als Tatsachenwürdigung grundsätzlich dem FG vorbehalten und damit für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich bindend; jedoch entfällt diese Bindung dann, wenn die vom FG gezogenen Schlussfolgerungen mit den Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen unvereinbar oder in sich widersprüchlich sind (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1498; BFH-Urteil vom 7. März 1973 II R 34/66, BFHE 109, 472, BStBl II 1973, 707).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
    In Schätzungsfällen stehen den materiellen Rechtsfehlern Verstöße gegen die angewandte Schätzungsmethode, gegen Denkgesetze und gegen allgemeine Erfahrungssätze und anerkannte Schätzungsgrundsätze, insbesondere die Unmöglichkeit des Schätzungsergebnisses, gleich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1498; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
    Ein Schätzungsfehler kann dem FA, das keinerlei Angaben über die Gesamtverbindlichkeiten und die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten erhalten hat, nicht vorgeworfen werden (Senatsbeschluss vom 31. März 2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322, Rz 21).
  • FG Köln, 17.06.2009 - 11 K 3017/05

    Haftung für Steuerverbindlichkeiten und Säumniszuschläge bei einer GmbH

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1274 veröffentlichten Urteil teilweise statt.
  • FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und

    Will er eine für ihn günstigere Haftungsquote erreichen, bleibt es ihm vorbehalten, einen entsprechenden Liquiditätsstatus der GmbH vorzulegen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777, Rz 13).
  • BFH, 23.04.2015 - V R 32/14

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Schätzungen

    Da die Schätzung des FG zulässig ist, verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und weder gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, noch gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171; vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777; vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    Solange der Haftungsschuldner die vorgenannten Daten nicht selbst ermittelt oder vorlegt, kann das FA von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 2004 VII R 8/03, BFH/NV 2004, 1498; vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777, Rz 13, 23).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 9 K 9259/13

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung seiner

    Mache der Haftungsschuldner keine oder nur unvollständige Angaben, könne er sich auf Schätzungsfehler des Finanzamtes nur in einem eingeschränkten Umfang berufen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777 und BFH-Beschluss vom 19. November 2012 VII B 126/12, BFH/NV 2013, 504).

    Der BFH erwartet vom Haftungsschuldner in diesem Bereich unter Hinweis auf § 90 Abs. 1 AO eine besonders intensive Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes und mangelnde Mitwirkung des Haftungsschuldners geht prozessual zu seinen Lasten: So darf z. B. das Finanzamt oder im Anschluss das FG die sog. Tilgungsquote im sog. Haftungszeitraum ggf. im Schätzungswege ermitteln (§ 162 Abs. 1 AO) und bei der Schätzung der Höhe dieser Quote "das Maß der Verletzung der dem Haftungsschuldner nach § 90 Abs. 1 AO obliegenden Mitwirkungspflicht" berücksichtigen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777; BFH-Beschluss vom 19. November 2012 VII B 126/12, BFH/NV 2013, 504; Rüsken, a.a.O., § 69 Rz. 63 f , jeweils m. w. N.).

  • FG Münster, 30.04.2019 - 12 K 620/15

    Abgabenordnung: Haftungsschuldner für die Steuerschulden einer GmbH bei mehreren

    Will er eine für ihn günstigere Haftungsquote erreichen, bleibt es ihm vorbehalten, einen entsprechenden Liquiditätsstatus der GmbH vorzulegen (BFH-Urteil vom 26.10.2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777).
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    Soweit für die dem FA aufgegebene Schätzung der Haftungsquote überhaupt allgemeine Grundsätze aufgestellt werden können, hat der Senat dies mit dem auch vom Kläger zitierten Urteil (vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777) bereits getan.
  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der

    Dem FA, das keinerlei Angaben über die Gesamtverbindlichkeiten und die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten erhalten hat, kann ein Schätzungsfehler grundsätzlich nicht vorgeworfen werden (BFH-Urteil vom 26.10.2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777).
  • FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13

    Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für

    Ein Schätzungsfehler kann dem FA, das keinerlei Angaben über die Gesamtverbindlichkeiten und die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten erhalten hat, nicht vorgeworfen werden (BFH-Urteil vom 26.10.2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777; BFH-Beschluss vom 31.03.2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 K 9151/15

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der

    Angesichts des Umstandes, dass die O... GmbH unstreitig Jahressteuererklärungen und Jahresabschlüsse nur für die Zeit bis 31. Dezember 2009 beim FA B... oder beim Beklagten eingereicht hat, ist die vom Beklagten in der Einspruchsentscheidung im Schätzungswege vorgenommene Ermittlung des sog. Quotenschadens für den Haftungszeitraum 10. November 2010 bis 28. Juni 2013 sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach sachgerecht (vgl. zu dieser Schätzungsbefugnis des Finanzamtes allgemein: BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777 sowie BFH-Beschluss vom 19. November 2012 VII B 126/12, BFH/NV 2013, 504, jeweils m. w. N.).
  • FG Hamburg, 16.07.2014 - 3 K 240/13

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Vorsteuerabzug aus

    Ein Schätzungsfehler kann dem FA, das keinerlei Angaben über die Gesamtverbindlichkeiten und die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten erhalten hat, nicht vorgeworfen werden (BFH-Urteil vom 26.10.2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777; BFH-Beschluss vom 31.03.2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322).
  • FG Münster, 29.08.2019 - 5 K 4028/16

    Verfahrensrecht - Zur Haftungsinanspruchnahme eines Kontobevollmächtigten als

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15

    Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 6 K 823/13

    Haftung des schwer erkrankten GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer der GmbH bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 6 K 1169/12

    Lohnsteuerhaftung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei illegaler

  • FG München, 22.05.2012 - 2 K 3459/09

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung

  • FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12

    Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 K 9226/09

    Haftungsinanspruchnahme der ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer der

  • FG München, 20.05.2014 - 2 K 2289/11

    Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für nach § 13b Abs. 1 Satz 1

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