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   BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11   

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https://dejure.org/2011,44663
BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11 (https://dejure.org/2011,44663)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - XI B 21/11 (https://dejure.org/2011,44663)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - XI B 21/11 (https://dejure.org/2011,44663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • openjur.de

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 126 Abs 5, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG § 10 Abs 5 Nr 1
    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 126 Abs 5 FGO, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999, § 10 Abs 5 Nr 1 UStG 1999
    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • rewis.io

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 126 Abs. 5
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung eines forstwirtschaftlich tätigen Vereins; Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von der Finanzierung des Vereinsbereichs dienenden "echten Mitgliedsbeiträgen" einer ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 126 Abs. 5
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung eines forstwirtschaftlich tätigen Vereins; Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von der Finanzierung des Vereinsbereichs dienenden "echten Mitgliedsbeiträgen" einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltliche Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 813
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.06.2009 - V R 77/07

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Das Finanzgericht (FG) hat nach der Zurückverweisung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juni 2009 V R 77/07 (BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912) die Klage abgewiesen.

    aa) In dem im ersten Rechtszug ergangenen Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912 hat der BFH u.a. ausgeführt,.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwiefern im Streitfall, in dem der Kläger im konkreten einzelwirtschaftlichen Interesse seiner Mitglieder unternehmerisch tätig wurde (so das im ersten Rechtszug ergangene BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.1.b) und mit den Waldkalkungen an die betreffenden Waldeigentümer konkrete wirtschaftliche Leistungen erbracht hat, eine Umsatzbesteuerung dieser Leistungen eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Vereinsmitglieder bzw. des Vereins darstellen könnte.

    Dafür, dass der Kläger (teilweise) lediglich allgemeine ideelle Interessen seiner Mitglieder wahrgenommen haben könnte, wie z.B. eine Vereinigung zur allgemeinen Förderung der Interessen des Agrarsektors (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 --VNLTO--, Slg. 2009, I-839, Deutsches Steuerrecht 2009, 369, Rz 32 ff.), ergeben sich weder aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung noch aus den Feststellungen des FG im zweiten Rechtsgang (vgl. das im ersten Rechtszug ergangene BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.1.b) greifbare Anhaltspunkte.

    a) Der Kläger macht geltend, das FG habe entgegen den Vorgaben des BFH im ersten Rechtszug in seinem Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.4.

    bb) Selbst wenn das FG damit von den Vorgaben im BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.4., vor einer Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG sei zunächst die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzustellen, abgewichen sein sollte, hätte es der Darlegung bedurft, dass im Falle der exakten Ermittlung der Höhe der relevanten Mitgliedsbeiträge die Vorschriften des § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG nicht zur Anwendung gekommen wären und dass sich eine niedrigere Steuerfestsetzung hätte ergeben können.

  • BFH, 18.05.2011 - XI B 57/10

    Klageabweisung aus nicht vom Finanzamt vorgetragenen Gründen - Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    b) Der Sonderfall, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder zumindest greifbar gesetzwidrig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2011 XI B 57/10, BFH/NV 2011, 1704, unter 4., m.w.N.), liegt im Streitfall offensichtlich nicht vor.
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    a) Mit einem solchen Beschwerdevorbringen, das sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung wendet, wird allerdings keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95).
  • BFH, 25.03.2009 - II B 62/08

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts - Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980; vom 25. März 2009 II B 62/08, BFH/NV 2009, 1091).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980; vom 25. März 2009 II B 62/08, BFH/NV 2009, 1091).
  • BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00

    Bedingte Veräußerungsabsicht

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898; vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 01.06.2010 - V B 13/09

    Zur Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Denn nach der bei der Prüfung eines Verfahrensfehlers allein maßgeblichen Rechtsauffassung des FG, auf deren materiell-rechtliche Richtigkeit es in diesem Zusammenhang ankommt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 VII B 155/07, nicht veröffentlicht, FamRZ 2008, 1621; vom 1. Juni 2010 V B 13/09, BFH/NV 2010, 2084), konnte die Klage unabhängig von der Höhe der Mitgliedsbeiträge nach der Auffassung des FG keinen Erfolg haben.
  • BFH, 18.02.2008 - VII B 155/07

    Haftungsbescheid gegen den Erben - Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses -

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Denn nach der bei der Prüfung eines Verfahrensfehlers allein maßgeblichen Rechtsauffassung des FG, auf deren materiell-rechtliche Richtigkeit es in diesem Zusammenhang ankommt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 VII B 155/07, nicht veröffentlicht, FamRZ 2008, 1621; vom 1. Juni 2010 V B 13/09, BFH/NV 2010, 2084), konnte die Klage unabhängig von der Höhe der Mitgliedsbeiträge nach der Auffassung des FG keinen Erfolg haben.
  • BFH, 08.10.2007 - III B 55/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    a) Mit einem solchen Beschwerdevorbringen, das sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung wendet, wird allerdings keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898; vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97

    Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere

  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

  • BFH, 28.08.2018 - X B 48/18

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die BFH-Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2017 X B 151/16, BFH/NV 2017, 1434, Rz 7; ebenso BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5).
  • BFH, 01.07.2020 - II B 89/19

    Grundsteuerbefreiung für Schulgebäude

    Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen nicht mehr, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 22.12.2011 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813; vom 23.10.2019 - VII B 40/19, BFH/NV 2020, 81, Rz 15, und vom 20.01.2020 - VIII B 121/19, BFH/NV 2020, 506, Rz 3).
  • BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer

    Denn Ausgangspunkt ist auch insoweit stets die Frage, inwieweit entgeltliche Vorteile der Mitglieder jeweils konkret festzustellen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.2011 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 9).
  • BFH, 10.07.2017 - X B 38/17

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nicht entscheidungserheblich ist; sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 X B 80/16, BFH/NV 2017, 760, unter II.1.a) oder vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2017 X B 151/16, BFH/NV 2017, 1434, Rz 7; ebenso BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5).
  • BFH, 23.06.2017 - X B 152/16

    Vorläufigkeitsvermerk - Teil-Einspruchsentscheidung und Zwangsruhe

    Sie ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn sie vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a), es sei denn, es würden neue Gesichtspunkte geltend gemacht, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen.
  • BFH, 11.11.2020 - IX B 40/20

    Grundsätzliche Bedeutung; Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen würden (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 19.10.2011 - IV B 24/10, BFH/NV 2012, 164, Rz 6; vom 22.12.2011 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5).
  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, unter 1.a; vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 K 254/20

    Keine Änderung von Feststellungsbescheiden

    Zwar ist eine Rechtsfrage, die der BFH entschieden hat, grundsätzlich geklärt (BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - IV B 24/10, BFH/NV 2012, 164; Beschluss vom 22. Dezember 2012 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813).
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