Rechtsprechung
BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder
- openjur.de
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 126 Abs 5, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG § 10 Abs 5 Nr 1
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder
- Bundesfinanzhof
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 126 Abs 5 FGO, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999, § 10 Abs 5 Nr 1 UStG 1999
Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 126 Abs. 5
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung eines forstwirtschaftlich tätigen Vereins; Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von der Finanzierung des Vereinsbereichs dienenden "echten Mitgliedsbeiträgen" einer ... - rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 126 Abs. 5
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung eines forstwirtschaftlich tätigen Vereins; Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von der Finanzierung des Vereinsbereichs dienenden "echten Mitgliedsbeiträgen" einer ... - datenbank.nwb.de
Entgeltliche Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.10.2010 - 16 K 329/09
- FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09
- BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 813
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 28.08.2018 - X B 48/18
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die BFH-Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2017 X B 151/16, BFH/NV 2017, 1434, Rz 7; ebenso BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5). - BFH, 11.11.2020 - IX B 40/20
Grundsätzliche Bedeutung; Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen würden (…vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 19.10.2011 - IV B 24/10, BFH/NV 2012, 164, Rz 6; vom 22.12.2011 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5). - BFH, 10.07.2017 - X B 38/17
Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nicht entscheidungserheblich ist; sie ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist wie es das FG getan hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 X B 80/16, BFH/NV 2017, 760, unter II.1.a) oder vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a).
- BFH, 01.03.2019 - X B 45/18
Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2017 X B 151/16, BFH/NV 2017, 1434, Rz 7; ebenso BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, Rz 5). - BFH, 23.06.2017 - X B 152/16
Vorläufigkeitsvermerk - Teil-Einspruchsentscheidung und Zwangsruhe
Sie ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn sie vom BFH bereits geklärt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813, unter II.1.a), es sei denn, es würden neue Gesichtspunkte geltend gemacht, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen. - BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine …
Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, unter 1.a; vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813). - BFH, 01.07.2020 - II B 89/19
Grundsteuerbefreiung für Schulgebäude
Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen nicht mehr, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 22.12.2011 - XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813;… vom 23.10.2019 - VII B 40/19, BFH/NV 2020, 81, Rz 15, …und vom 20.01.2020 - VIII B 121/19, BFH/NV 2020, 506, Rz 3).