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   BFH, 22.12.2011 - III R 93/10   

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https://dejure.org/2011,47851
BFH, 22.12.2011 - III R 93/10 (https://dejure.org/2011,47851)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - III R 93/10 (https://dejure.org/2011,47851)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - III R 93/10 (https://dejure.org/2011,47851)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • openjur.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 S 2, ZPO § 554 Abs 2 S 2
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 554 Abs 2 S 2 ZPO
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • rewis.io

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1
    Möglichkeit der Einordnung einer Person als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 EStG trotz Vollzeiterwerbstätigkeit; Berücksichtigung der Einkommensgrenze für die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind

  • datenbank.nwb.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit steht der Berücksichtigung als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 932
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Bei Anwendung der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) wäre das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Kindergeldanspruch bereits ab dem Zeitpunkt der Bewerbung zur Ausbildung als staatlich geprüfter Betriebswirt bestanden hätte.

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (z.B. Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

    Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982.

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Ihr Antrag im Schriftsatz vom 11. Mai 2011, wonach die Familienkasse verpflichtet werden soll, Kindergeld für das gesamte Streitjahr festzusetzen, lässt aber ihren auf Abänderung des FG-Urteils zu ihren Gunsten gerichteten Willen erkennen und ist damit als Anschlussrevision auszulegen (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564; vom 22. April 2004 V R 72/03, BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Diese ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründungsschrift der Familienkasse eingelegt wurde (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung; BFH-Urteile vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208; vom 2. Juni 2005 III R 15/04, BFHE 210, 141, BStBl II 2005, 828).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Ihr Antrag im Schriftsatz vom 11. Mai 2011, wonach die Familienkasse verpflichtet werden soll, Kindergeld für das gesamte Streitjahr festzusetzen, lässt aber ihren auf Abänderung des FG-Urteils zu ihren Gunsten gerichteten Willen erkennen und ist damit als Anschlussrevision auszulegen (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564; vom 22. April 2004 V R 72/03, BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 15/04

    Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Diese ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründungsschrift der Familienkasse eingelegt wurde (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung; BFH-Urteile vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208; vom 2. Juni 2005 III R 15/04, BFHE 210, 141, BStBl II 2005, 828).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    In Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 3/08, BFH/NV 2010, 1262).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2010 - 2 K 40/10

    Keine Berücksichtigung eines Kindes bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Mecklenburg- Vorpommern vom 27. Juli 2010  2 K 40/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
  • BFH, 11.09.2013 - II R 37/12

    Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden

    Der im Rahmen der Revisionserwiderung des Klägers gestellte Antrag, den Freibetrag in voller Höhe von 20.000 EUR zu gewähren und die Erbschaftsteuer auf 15.480 EUR herabzusetzen, ist als Anschlussrevision auszulegen (§ 155 FGO i.V.m. § 554 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 93/10, BFH/NV 2012, 932).

    Die unselbständige Anschlussrevision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet werden (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 932).

  • BFH, 25.09.2014 - III R 36/12

    Kindergeld - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO - Entscheidung des FG über

    a) Die Zulässigkeit einer Anschlussrevision setzt u.a. voraus, dass sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet wird (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 ZPO; vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. Juni 2005 III R 15/04, BFHE 210, 141, BStBl II 2005, 828, unter B.I.2.; vom 22. Dezember 2011 III R 93/10, BFH/NV 2012, 932, Rz 18).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Kind eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausübt, weil es nach dem Gesetzeswortlaut und der Gesetzessystematik unerheblich ist, aus welchen Gründen bei den Eltern keine typische Unterhaltssituation gegeben ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982; in BFH/NV 2011, 1329; vom 22. Dezember 2011 III R 65/10, BFH/NV 2012, 929; III R 93/10, BFH/NV 2012, 932; in BFHE 239, 116, BFH/NV 2013, 128, Rz 28 f., m.w.N.).
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