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   BFH, 01.12.2011 - I B 80/11   

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https://dejure.org/2011,47855
BFH, 01.12.2011 - I B 80/11 (https://dejure.org/2011,47855)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2011 - I B 80/11 (https://dejure.org/2011,47855)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - I B 80/11 (https://dejure.org/2011,47855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • openjur.de

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 295, AO § 162
    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • Bundesfinanzhof

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 162 AO
    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • rewis.io

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • rewis.io

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 -3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Bejahung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Verlust des Rügerechts durch Unterlassen der Geltendmachung eines Verfahrensmangels in der mündlichen Verhandlung bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 954
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Es war unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, das Ergebnis ihrer Wertermittlung mit den Beteiligten vorab zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337).

    Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler bei Schätzungen aufgrund objektiver Willkür kann allenfalls in Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist; ein Verstoß gegen Denkgesetze führt erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1337; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70, m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Die geltend gemachte Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88 (BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459) wegen der Wahl der Ertragswertmethode hat die Klägerin nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargetan.
  • BFH, 02.04.2008 - I B 197/07

    Grundsätzliche Bedeutung: Drohverlustrückstellung aus einem langfristig

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 I B 197/07, BFH/NV 2008, 1355).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Bei den von der Klägerin behaupteten methodischen Fehlern des FG bei der Wertermittlung würde es sich nicht um Verfahrensmängel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern um materiell-rechtliche Fehler handeln, die eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen; das gilt auch im Hinblick auf die angeblichen Verstöße gegen Denkgesetze und Zirkelschlüsse (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 83, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08

    Duldungsbescheid wegen schenkweiser Überlassung von Geld zum Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Diese Grundsätze gelten für nicht durch rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertretene Beteiligte allerdings nur, soweit der betreffende Verfahrensverstoß auch bei einer entsprechenden Wertung in der "Laiensphäre" erkennbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 26.05.2009 - I B 20/09

    Übergehen eines Beweisantrags - Verletzung rechtlichen Gehörs - Rügeverlust -

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2010 - I B 130/09

    Beweiserhebung von Amts wegen - Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2010 I B 130/09, BFH/NV 2010, 2282; vom 11. Januar 2011 I B 87/10; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2011 - I B 87/10

    Beweiserhebung von Amts wegen, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, Verlust des

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2010 I B 130/09, BFH/NV 2010, 2282; vom 11. Januar 2011 I B 87/10; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
    Zu dem von der Klägerin zur Anwendung im Streitfall präferierten sog. Stuttgarter Verfahren zur Anteilsbewertung wird zudem auf die Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006  1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C.II.3.) verwiesen.
  • ArbG Köln, 14.09.2018 - 18 Ca 1286/18

    Einzelfallentscheidung zur Mitarbeit im elterlichen Gewerbebetrieb -

    Entsprechend werden auch außerhalb der Bewertung von Nachlass-Immobilien Kaufangebote durchaus als aussagekräftige Schätzgrundlagen angesehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08 -, BGHZ 185, 252-272, Rn. 52 - Rückkaufwert einer Lebensversicherung; BFH, Beschluss vom 01. Dezember 2011 - I B 80/11 -, Rn. 6, juris - Wert Gesellschaftsanteile; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 1997 - 1 U 167/94 -, Rn. 46, juris - Grundstückswert).
  • BFH, 19.03.2013 - XI S 2/13

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren der Prozesskostenhilfe

    Zwingende Rückschlüsse auf das Antragsrecht der Partei lassen sich dieser auf den Rechtsanwalt zugeschnittenen Vorschrift nicht entnehmen (vgl. dazu z.B. OLG Nürnberg, Beschluss in MDR 2003, 712, m.w.N.; ferner BFH-Beschluss vom 7. Februar 2011 VII S 7/11 (PKH), BFH/NV 2012, 954; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 121 Rz 24; a.A. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 II-8 WF 256/11, nicht veröffentlicht, juris; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rz 34, jeweils m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2011 X S 11/11 (PKH), BFH/NV 2012, 441; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 142 FGO Rz 194).

    Ein Anwaltswechsel kann --wie hier-- zur Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten führen (vgl. dazu Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 31. Oktober 1991 XII ZR 212/90, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1992, 189; OLG Celle, Beschluss in OLGR Celle 2007, 579; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 954).

    a) Ein derartiger Anspruch besteht regelmäßig nur dann, wenn der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder wenn das Vertrauensverhältnis zum beigeordneten Rechtsanwalt nicht durch sachlich ungerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Antragstellers gestört worden ist, d.h. wenn der zunächst beigeordnete Rechtsanwalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ohne ein Dazutun des Antragstellers zur Vertretung nicht mehr in der Lage ist oder wenn der Antragsteller Veranlassung hatte, den Mandatsvertrag aus einem Grund zu kündigen, der auch einen vermögenden Kläger veranlasst hätte, sich von seinem Wahlanwalt zu trennen (vgl. dazu BGH-Beschluss in NJW-RR 1992, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. August 2000  1 WF 143/00, OLGR Frankfurt 2000, 310; OLG Celle, Beschluss in OLGR Celle 2007, 579; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 954).

    Als Zeitpunkt der Aufhebung der bisherigen und Anordnung der neuen Beiordnung ist der Tag des Zugangs der neuen Prozessvollmacht bei Gericht --hier der 7. März 2013-- zu bestimmen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 954).

  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die Beteiligten auf für sie günstige in Betracht kommende tatsächliche Umstände aufmerksam zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 18.08.2023 - IX B 104/22

    Videoverhandlung

    Zu diesem Ergebnis gelänge man auch unter Anwendung der vermittelnden Auffassung, wonach das Rügerecht bei einem nicht vertretenen Beteiligten nur dann verloren gehen soll, wenn der betreffende Verfahrensverstoß bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar war; in den konkret entschiedenen Fällen hat der BFH jeweils die Erkennbarkeit für einen Laien bejaht (vgl. BFH-Beschluss vom 01.12.2011 - I B 80/11, Rz 7).
  • BFH, 25.03.2013 - I B 26/12

    Aufhebung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt nicht, dass das Gericht die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend erörtert; das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 96 Rz 67, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11

    Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch

    Bei den für die Unternehmenswertermittlung insoweit vorstellbaren Methoden (z.B. die Ertrags- oder Substanzwertwertmethode) handelt es sich ebenfalls um bloße Schätzungsmethoden (vgl. BFH-Beschluss vom 1.12.2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954 m.w.N.).

    Auch ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hätte folglich, wenn er unter Anwendung einer dieser Methoden einen bestimmten Unternehmens- oder Anteilswert ermittelt hätte, nur eine Schätzung vornehmen können (vgl. BFH-Beschluss vom 1.12.2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht andererseits aber nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit ihnen umfassend zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 25.01.2013 - V B 95/12

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

    Bei einem Verstoß gegen Denkgesetze handelt es sich aber um einen materiell-rechtlichen Fehler, der nicht zur Revisionszulassung berechtigt, nicht aber um einen Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

    Das Gericht ist nämlich grundsätzlich weder zur Gewährung rechtlichen Gehörs noch zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Nach einer vermittelnden Auffassung soll das Rügerecht bei einem nicht vertretenen Beteiligten nur dann verloren gehen, wenn der betreffende Verfahrensverstoß bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar war; in den konkret entschiedenen Fällen hat der BFH jeweils die Erkennbarkeit für einen Laien bejaht (BFH-Beschluss vom 01.12.2011 - I B 80/11, BFH/NV 2012, 954, Rz 7; im Ergebnis wohl auch BFH-Beschluss vom 29.10.2008 - VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120, unter II.3.; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.1976 - VI C 4.76, BVerwGE 51, 66).
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

  • BFH, 23.09.2014 - XI B 40/14

    Zur Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

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