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   BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12   

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https://dejure.org/2013,11614
BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12 (https://dejure.org/2013,11614)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2013 - VII B 245/12 (https://dejure.org/2013,11614)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2013 - VII B 245/12 (https://dejure.org/2013,11614)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • openjur.de

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • Bundesfinanzhof

    AO § 69, AO § 34, FGO § 69
    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • Bundesfinanzhof

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 AO, § 34 AO, § 69 FGO
    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • rewis.io

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des früheren Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner

  • datenbank.nwb.de

    Ausgeschiedener Geschäftsführer als Haftungsschuldner; Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensfehlerfreiheit einer Inanspruchnahme des früheren Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1063
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2012 - 9 V 9222/10

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) - Haftungsbescheid vom

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12
    Der Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 2 veröffentlicht.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12
    Dabei kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein bestimmtes pflichtmäßiges Verhalten auch schon vor der Entstehung der Steuerforderung geboten sein, wenn die Entstehung absehbar war (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 11. März 2004 VII R 19/02, BFHE 205, 335, BStBl II 2004, 967, m.w.N.; Klein/Rüsken, AO, 11. Aufl., § 69 Rz 55, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: keine Berücksichtigung des hypothetischen

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheids neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, BFHE 217, 209, BStBl II 2009, 622, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2016 - I R 19/14

    Haftung bei Firmenfortführung

    Dabei konnte es ohne Rechtsfehler auf einen Pflichtenverstoß des Klägers erkennen, da er in Kenntnis der Vermögensverlagerung auf seine Ehefrau nicht Vorsorge getragen hat, die Steuerschulden der GmbH zu tilgen (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 25. April 2013 VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    aa) Welche Anforderungen an die einem Geschäftsführer obliegende Mittelvorsorgepflicht zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2013 VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063, Rz 19).

    Dies gilt (auch) für Steuerforderungen, mit denen der Geschäftsführer rechnen muss (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2014 VII R 30/13, BFH/NV 2014, 1492, Rz 21 und 22) bzw. deren Entstehung absehbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 2, unter 2.d, Rz 26; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1063, Rz 17).

  • BFH, 20.05.2014 - VII R 12/12

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers; Firmenbestattung

    Dabei kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein bestimmtes pflichtmäßiges Verhalten auch schon vor der Entstehung der Steuerforderung geboten sein, wenn die Entstehung absehbar war (Senatsbeschluss vom 25. April 2013 VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063, m.w.N.).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Die Frage, welche konkreten Maßnahmen von einem gesetzlichen Vertreter zur ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Vertretenen einzufordern sind, beantwortet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BFH, Urteile v. 20.05.2014, VII R 12/12, juris; v. 11.03.2004, VII R 19/02, juris; Beschluss v. 25.04.2013, VII B 245/12, juris; Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 69 AO Rz. 46).

    In besonderen Konstellationen kann ein bestimmtes pflichtgemäßes Verhalten der gesetzlichen Vertreter sogar noch früher, nämlich schon vor der Entstehung des Steueranspruchs an sich geboten sein (vgl. BFH, Urteile v. 09.01.1997, VII R 51/96, juris; v. 11.03.2004, VII R 19/02, juris; v. 20.05.2014, VII R 12/12, juris; Beschluss v. 25.04.2013, VII B 245/12, juris; Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 69 AO Rz. 46 ff. mit Beispielen).

  • BFH, 11.11.2015 - VII B 74/15

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschuld der GmbH -

    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. April 2013 VII B 245/12 (BFH/NV 2013, 1063) treffe den Geschäftsführer einer GmbH nur dann eine Mittelvorsorgepflicht, wenn Steueransprüche erkennbar gewesen seien.
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Die Frage, welche konkreten Maßnahmen von einem gesetzlichen Vertreter zur ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Vertretenen einzufordern sind, beantwortet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BFH, Urteile v. 20.05.2014, VII R 12/12, juris; v. 11.03.2004, VII R 19/02, juris; Beschluss v. 25.04.2013, VII B 245/12, juris; Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 69 AO Rz. 46).

    In besonderen Konstellationen kann ein bestimmtes pflichtgemäßes Verhalten der gesetzlichen Vertreter sogar noch früher, nämlich schon vor der Entstehung des Steueranspruchs an sich geboten sein (vgl. BFH, Urteile v. 09.01.1997, VII R 51/96, juris; v. 11.03.2004, VII R 19/02, juris; v. 20.05.2014, VII R 12/12, juris; Beschluss v. 25.04.2013, VII B 245/12, juris; Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 69 AO Rz. 46 ff. mit Beispielen).

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 14/19

    Haftung für Säumniszuschläge; Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Überschuldung

    a) Es gehört zu den Pflichten eines Liquidators, nach Auflösung der GmbH dafür zu sorgen, dass Mittel zur Bezahlung der Steuerschulden zurückbehalten und die Steuerschulden bezahlt werden (vgl. Senatsurteil vom 16.12.2003 - VII R 77/00, BFHE 204, 391, BStBl II 2005, 249, unter II.B.3.a; Senatsbeschluss vom 25.04.2013 - VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063, Rz 17, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 4233/16

    Haftungsinanspruchnahme einer inzwischen ausgeschiedenen GmbH-Geschäftsführerin

    Dass die Klägerin im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gewerbesteuer 2010 nicht mehr Geschäftsführerin der GmbH gewesen sei, stehe der Annahme einer Verletzung der Mittelvorsorgepflicht nicht entgegen, weil gegen diese Pflicht auch vor der Abberufung maßgeblich verstoßen werden könne (Hinweis auf Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 25.04.2013 VII B 245/12, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2013, 1063, BFH-Urteil vom 11.03.2014 VII R 19/02, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2004, 967).

    Grundsätzlich kommt als Haftungsschuldner i. S. von § 69 AO auch ein zwischenzeitlich ausgeschiedener Geschäftsführer in Betracht, wenn er die ihm während seiner Tätigkeit obliegende Erfüllung steuerlicher Pflichten der Gesellschaft schuldhaft nicht erfüllt hat (BFH-Beschluss vom 25.04.2013 VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063).

  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. April 2013 VII B 245/12, BFH/NV 2013, 1063 m.w.N.) kann der Geschäftsführer einer GmbH auch schon vor Entstehung der Steuerforderungen gehalten sein, für erkennbar entstehende Steueransprüche Vorsorge zu treffen, damit deren Tilgung im Zeitpunkt der Fälligkeit möglich ist.
  • BFH, 29.08.2023 - VII R 47/20

    Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

    (1) Welche Anforderungen an die einem Geschäftsführer obliegende Mittelvorsorgepflicht zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.2013 - VII B 245/12, Rz 19; BFH-Beschluss vom 29.08.2018 - XI R 57/17, Rz 46).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1746/16

    Quotale Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Ansprüche aus dem

  • FG Münster, 09.12.2015 - 13 K 1232/12

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 9 K 9259/13

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung seiner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - 14 A 2279/15

    Haftung des Betreibers von Geldspielgeräten für die Vergnügungssteuerschulden;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2021 - 14 B 1192/21

    Rechtsschutz gegen Steuerhaftungsbescheid bei Nichthaftung für Gewerbesteuer und

  • FG Hamburg, 11.10.2017 - 4 K 9/16

    Allgemeines Steuerrecht; Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei

  • FG Hamburg, 07.08.2015 - 4 V 80/15

    Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei Bewilligung eines

  • VG Köln, 09.03.2023 - 24 L 1763/22
  • FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 3400/10

    Verletzung der einem GmbH-Geschäftsführer obliegenden Pflichten durch

  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1748/16

    Quotale Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Ansprüche aus dem

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 9 K 9052/18

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH auf Rückzahlung der Investitionszulage

  • FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2023 - 9 K 9157/22

    Persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer UG wegen rückständiger

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2023 - 9 K 9157/22

    Persönliche Inhaftungsnamhe des ehemaligen Geschäftsführeres einer UG wegen

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2020 - 11 K 3874/16

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Stromsteuer und Energiesteuer -

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