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   BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12   

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https://dejure.org/2013,11608
BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12 (https://dejure.org/2013,11608)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2013 - VIII B 54/12 (https://dejure.org/2013,11608)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - VIII B 54/12 (https://dejure.org/2013,11608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anlageberater - Qualifikation der Einkünfte - Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz - Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage - Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • openjur.de

    Anlageberater; Qualifikation der Einkünfte; Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz; Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage; Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, EStG § 15, EStG § 18, BewG § 11 Abs 2 S 2
    Anlageberater - Qualifikation der Einkünfte - Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz - Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage - Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • Bundesfinanzhof

    Anlageberater - Qualifikation der Einkünfte - Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz - Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage - Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 15 EStG 1997, § 18 EStG 1997, § 11 Abs 2 S 2 BewG
    Anlageberater - Qualifikation der Einkünfte - Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz - Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage - Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • rewis.io

    Anlageberater - Qualifikation der Einkünfte - Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz - Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage - Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtliche Einordnung von Einkünften eines Anlageberaters

  • datenbank.nwb.de

    Anlageberater erzielt gewerbliche Einkünfte; Fehlen schriftlicher Arbeitsnachweise; Verwertung protokollierter Zeugenaussagen aus einem anderen Verfahren; Bewertung nicht öffentlich gehandelter Vorzugsaktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbliche Einkünfte eines Anlageberaters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung von Einkünften eines Anlageberaters mit akademischer Ausbildung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Anlageberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1098
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass ein Anlageberater auch mit akademischer Ausbildung eine gewerbliche und keine freiberufliche Tätigkeit als beratender Betriebswirt und auch keinen dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf ausübt (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 IV B 118/97, juris).

    Der BFH hat hierzu (in BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24) unmissverständlich ausgeführt: "Gegenstand der ... Beratungstätigkeit war nicht betriebswirtschaftliche Grundlagenforschung, sondern die Erteilung von Anlageempfehlungen.

  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    a) Das FG ist nicht von dem BFH-Urteil vom 9. März 1994 II R 39/90 (BFHE 173, 561, BStBl II 1994, 394) abgewichen.
  • BFH, 28.05.1998 - IV B 118/97

    Grundsätzlichen Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Verfassungswidrigkeit einer

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass ein Anlageberater auch mit akademischer Ausbildung eine gewerbliche und keine freiberufliche Tätigkeit als beratender Betriebswirt und auch keinen dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf ausübt (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 IV B 118/97, juris).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 14/09

    Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Senat die Einkünfte der Berufsbetreuer und Insolvenzverwalter wegen der auf die Verwaltung fremden Vermögens gerichteten Tätigkeit den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugerechnet hat (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 14/09, BFHE 230, 54, BStBl II 2010, 909, und vom 26. Januar 2011 VIII R 3/10, BFHE 232, 453, BStBl II 2011, 498).
  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 3/10

    Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Senat die Einkünfte der Berufsbetreuer und Insolvenzverwalter wegen der auf die Verwaltung fremden Vermögens gerichteten Tätigkeit den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugerechnet hat (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 14/09, BFHE 230, 54, BStBl II 2010, 909, und vom 26. Januar 2011 VIII R 3/10, BFHE 232, 453, BStBl II 2011, 498).
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VIII B 54/12
    aa) Eine Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 8. September 2011 IV R 5/09, BFHE 235, 241, BStBl II 2012, 122) ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass das FG im Streitfall die wirtschaftliche Verursachung verneint hat.
  • BFH, 14.01.2020 - VIII R 27/17

    Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

    Eine rein beratende Tätigkeit, die sich z.B. auf die Erteilung von Anlageempfehlungen beschränkt, ohne dass die zur Vermögensanlage erforderlichen Verfügungen selbst vorgenommen werden können oder ein Depot betreut wird, ist nicht von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 264, 325, BStBl II 2019, 528, und in BFHE 264, 334, BStBl II 2019, 532; vom 02.09.1988 - III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vgl. auch BFH-Beschluss vom 08.02.2013 - VIII B 54/12, BFH/NV 2013, 1098, zum Anlageberater/Finanzanalysten).
  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 2/16

    Rentenberater sind gewerblich tätig

    Demgegenüber ist eine rein beratende Tätigkeit, die sich z.B. auf die Erteilung von Anlageempfehlungen beschränkt, ohne dass die zur Vermögensanlage erforderlichen Verfügungen selbst vorgenommen werden können oder ein Depot betreut wird, nicht von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1988 - III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2013 - VIII B 54/12, BFH/NV 2013, 1098 zum Anlageberater/Finanzanalysten).
  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 11/16

    Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten

    Anlageberater erzielen nach ständiger Rechtsprechung des BFH unabhängig von ihrer Ausbildung und der näheren Ausgestaltung der Tätigkeit keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte (BFH-Entscheidungen vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vom 8. Februar 2013 VIII B 54/12, BFH/NV 2013, 1098).
  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 26/16

    Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters

    Demgegenüber ist eine rein beratende Tätigkeit, die sich z.B. auf die Erteilung von Anlageempfehlungen beschränkt, ohne dass die zur Vermögensanlage erforderlichen Verfügungen selbst vorgenommen werden können oder ein Depot betreut wird, nicht von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1988 - III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2013 - VIII B 54/12, BFH/NV 2013, 1098, zum Anlageberater/Finanzanalysten).
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