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   BFH, 25.03.2013 - X E 1/13   

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https://dejure.org/2013,10322
BFH, 25.03.2013 - X E 1/13 (https://dejure.org/2013,10322)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2013 - X E 1/13 (https://dejure.org/2013,10322)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2013 - X E 1/13 (https://dejure.org/2013,10322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.01.2013 - V S 27/12

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
    Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wehrte sich gegen die Dauer eines Verfahrens betreffend Prozesskostenhilfe (PKH) beim V. Senat des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Az. V S 27/12 (PKH)).

    Die Einwände des Kostenschuldners hinsichtlich des Verfahrens V S 27/12 (PKH) sind deshalb unerheblich.

  • BFH, 12.03.2013 - X S 12/13

    Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG - Fristbeginn

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
    Diesen Antrag hat der Senat durch Beschluss vom 12. März 2013 mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen (Az. X S 12/13 (PKH)).

    Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass spätestens mit Zugang des PKH-Beschlusses vom 12. März 2013 X S 12/13 (PKH) der Kostenschuldner sich nicht mehr darauf wird berufen können, er habe die Voraussetzungen einer erfolgreichen Entschädigungsklage nicht beurteilen können.

  • BFH, 12.06.2013 - X K 2/13
    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
    Dieses Schreiben wurde als Entschädigungsklage (Az. X K 2/13) in das Gerichtsregister des BFH aufgenommen.

    Über diesen Antrag wird in dem Hauptsacheverfahren X K 2/13 entschieden.

  • BFH, 08.09.1993 - II E 1/93

    Kostenerhebung bei Kostenentstehung aufgrund unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
    Die "Sache" im Sinne der Vorschrift ist das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 1993 II E 1/93, BFH/NV 1994, 335).
  • BFH, 20.02.2013 - X E 8/12

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung im Entschädigungsklageverfahren -

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - X E 1/13
    1. Für die Entscheidung über eine Erinnerung i.S. des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG ist in Entschädigungsklageverfahren nach §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes der Berichterstatter zuständig (§ 79a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 155 Satz 2 Halbsatz 2 FGO; vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 20. Februar 2013 X E 8/12, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    a) Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten nach § 8 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (Senatsbeschluss vom 25. März 2013 X E 1/13, BFH/NV 2013, 1106; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 139 FGO Rz 150, 170, m.w.N.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2013, 1106 unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, die "Sache" im Sinne der Vorschrift sei das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden, enthält auch dies lediglich eine Begrenzung auf das jeweilige Verfahren, nicht jedoch auf bestimmte Verfahrensabschnitte (so auch die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v., und vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivildienst --NJW-RR-- 2003, 1294, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N. zugrunde liegenden Sachverhalte).

  • BSG, 10.01.2017 - B 13 SF 19/16 S

    Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein

    Die "Sache" im Sinne dieser Vorschrift ist dasjenige Verfahren, in dem - genauer: für das - die streitbefangenen Kosten erhoben werden (vgl BFH Beschluss vom 25.3.2013 - X E 1/13 - BFH/NV 2013, 1106 RdNr 14; BFH Beschluss vom 31.1.2014 - X E 8/13 - BFH/NV 2014, 867 RdNr 36).
  • BFH, 12.06.2013 - X K 2/13

    Abhängigmachung der Zustellung einer Entschädigungsklage von Zahlung der

    Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung wurde durch Beschluss vom 25. März 2013 unter dem Az. X E 1/13 zurückgewiesen, da die Kostenrechnung rechtmäßig sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2016 - L 5 KR 190/15
    Die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten, die nach § 21 Abs. 2 S.1 GKG das Gericht trifft, ist auch Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG (vgl. Bundesfinanzgerichtshof (BFH), Urteil vom 25.3.2013, X E 1/13, juris, Rn. 12) und deswegen zulässiger Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten, die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 GKG das Gericht trifft, ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG (Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 25.03.2013 - X E 1/13 - m.w.N.) und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung.
  • VGH Hessen, 09.03.2016 - 3 E 91/14

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Die "Sache" im Sinne der Vorschrift ist das konkrete Verfahren, in dem die Kosten angefallen sind (BFH, Beschluss vom 25.03.2013 - X E 1/13 -, Rn. 14, juris).
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