Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.04.2013

Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2013 - III B 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11000
BFH, 22.04.2013 - III B 115/12 (https://dejure.org/2013,11000)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2013 - III B 115/12 (https://dejure.org/2013,11000)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2013 - III B 115/12 (https://dejure.org/2013,11000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 108
    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 108 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen behaupteten Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerlicher Anerkennung eines Fahrtenbuchs mangels grundsätzlicher Bedeutung, da eine Zusage des Finanzamts, das mit einem Computerprogramm erstellte Fahrtenbuch anzuerkennen, nicht feststellbar ist.

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    aa) Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Auffassung, der Grundsatz des Vertrauensschutzes sei dadurch verletzt, dass das FG --nach der klägerischen Ansicht rückwirkend-- die Maßstäbe des BFH-Urteils vom 16. November 2005 VI R 64/04 (BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410) auf den Streitfall angewendet habe.

    (1) Zunächst steht der Anwendung der Maßstäbe des BFH-Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, da der Kläger keinen Anlass hatte, auf eine davon abweichende, für ihn günstige Rechtsprechung oder Rechtsauffassung zu vertrauen.

    Bis zum Erlass des BFH-Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 bestand schon keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genügt, auf welche der Kläger hätte vertrauen können.

    Denn --neben der oben aufgeführten erstinstanzlichen Rechtsprechung-- war auch die Finanzverwaltung schon vor Erlass des Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 davon ausgegangen, dass beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen eine Anerkennung des Fahrtenbuches nur in Betracht komme, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen seien, zumindest aber dokumentiert würden (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 1997, BStBl I 1997, 562, Rz 17, und vom 21. Januar 2002, BStBl I 2002, 148, Rz 18).

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).

    Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1165, m.w.N.).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze stellen in der Regel materiell-rechtliche Fehler dar, und zwar auch dann, wenn sich diese Fehler auf die Würdigung von Tatsachen erstrecken (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1165, m.w.N.); sie sind damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2007 II B 31/06, BFH/NV 2007, 972; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 83).

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Zudem ergebe sich eine Verletzung des Vertrauensschutzes auch aus dem Umstand, dass der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zugesagt habe, ein nachträglich anhand der Handakten und des Terminkalenders des Rechtsanwalts erstelltes Fahrtenbuch --im Lichte des BFH-Beschlusses vom 24. Februar 2000 IV B 83/99 (BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298)-- anzuerkennen und dies gleichwohl für das Streitjahr nicht getan habe.

    Auch aus dem klägerischen Verweis auf den BFH-Beschluss in BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298 ergibt sich nicht etwas anderes.

    Der Beschluss des BFH in BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298 kann deshalb --bereits aus diesem Grund-- keine Vertrauensgrundlage bilden.

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116, und vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890).

    Eine Entscheidung ist dann (objektiv) willkürlich, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1116, und in BFH/NV 2009, 890).

  • BFH, 25.02.2009 - X B 121/08

    Anwendbarkeit von § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116, und vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890).

    Eine Entscheidung ist dann (objektiv) willkürlich, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1116, und in BFH/NV 2009, 890).

  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Die Entscheidung des FG muss dabei in einem solchen Maße fehlerhaft sein, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3, jeweils m.w.N.).

    Unterhalb dieser Schwelle liegende (auch erhebliche) Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit bzw. eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 3).

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Dies gilt selbst dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist, die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 05.01.2007 - II B 31/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze stellen in der Regel materiell-rechtliche Fehler dar, und zwar auch dann, wenn sich diese Fehler auf die Würdigung von Tatsachen erstrecken (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1165, m.w.N.); sie sind damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2007 II B 31/06, BFH/NV 2007, 972; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 83).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 108 Rz 1, 3).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
    Das würde voraussetzen, dass eine gesicherte, für die Meinung des Klägers sprechende Rechtsauffassung bestand (BFH-Entscheidungen vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418; vom 1. Oktober 2003 X B 75/02, BFH/NV 2004, 44, und vom 26. September 2007 V B 8/06, BFHE 219, 245, BStBl II 2008, 405; vgl. im Übrigen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.IV.2.b ee, in dem der Große Senat die gebotene Vertrauensgrundlage durch eine jahrzehntelange, von allen befassten Senaten des BFH mitgetragene Rechtsprechung sowie eine entsprechende ständige Verwaltungspraxis als geschaffen ansah).
  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

  • BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06

    NZB: Beweiswürdigung, offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

  • BFH, 19.02.2009 - XI B 68/08

    Annahme eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs bei einem Zuschuss -

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00

    Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997

  • FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04

    Anrechnung eines geldwerten Vorteils in Höhe von 1 Prozent pro Monat des

  • FG Münster, 24.08.2005 - 1 K 2899/03

    1%-Regelung, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, Vertrauensschutz

  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3019/98

    Umfang der privaten Nutzung eines unternehmenseigenen Pkws

  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 708, Rz 21; vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 3 ff.; vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 27).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462, Rz 20; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222, Rz 22; vom 12. Dezember 2012 IX B 109/12, BFH/NV 2013, 404, Rz 3; vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 3 ff., und vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 27).
  • BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß

    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, und in BFH/NV 2013, 1114).

  • BFH, 04.07.2016 - V B 115/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 V B 23/15, BFH/NV 2016, 53; vom 6. Februar 2014 II B 129/13, BFH/NV 2014, 708, Rz 21; vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 3 ff.; vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 27).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Ein Verstoß liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114).
  • BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Vielmehr ist sie insoweit auf den von ihr gestellten Antrag auf Tatbestandsberichtigung zu verweisen (§ 108 FGO, BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 25, m.w.N.).
  • FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11

    Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistungen; Lieferung und

    Der Steuerpflichtige kann jedenfalls nicht auf einen rechtswidrigen, also offenbar unrichtigen Zustand vertrauen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.04.2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 114 und vom 13.12.2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550).
  • BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen

    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114; vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und

    d) Seine Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands kann der Kläger nicht als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren rügen, vielmehr ist er insoweit auf den Antrag auf Tatbestandsberichtigung verwiesen (§ 108 FGO; BFH-Beschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • BFH, 02.08.2013 - X B 93/12

    Verpachtetes Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 09.04.2013 - IX B 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11610
BFH, 09.04.2013 - IX B 16/13 (https://dejure.org/2013,11610)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2013 - IX B 16/13 (https://dejure.org/2013,11610)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2013 - IX B 16/13 (https://dejure.org/2013,11610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89

    Abzug von Werbungskosten aus der Beteiligung an Bauherrenmodellen

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - IX B 16/13
    Maßgebend ist damit allein der Antrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung (vgl. § 92 Abs. 3 FGO; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Juni 1994 IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 182).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht