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   BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09   

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https://dejure.org/2012,36808
BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09 (https://dejure.org/2012,36808)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2012 - VIII R 33/09 (https://dejure.org/2012,36808)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2012 - VIII R 33/09 (https://dejure.org/2012,36808)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - ...

  • openjur.de

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge; keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft; ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 1 S 6, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, BGB § 839, GG Art 34, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 6 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 1997, § 839 BGB
    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge – keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters – öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte ...

  • Betriebs-Berater

    Beruflicher Unfallschaden ohne Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • rewis.io

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge - keine Bindung an telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters - öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Auskunft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge

  • datenbank.nwb.de

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Geltendmachung eines beruflichen Unfallschadens und telefonische Auskünfte des Finanzamtes

  • heise.de (Pressemeldung, 24.01.2013)

    Unfallschaden ohne Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsche Telefonauskunft des Finanzamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beruflicher Unfallschaden und die unterbliebene Reparatur

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Werbungskosten - Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kraftfahrzeuge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten: Fahrzeugverkauf nach berufsbedingtem Unfall mit Privat-Pkw

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden ohne Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Sind Unfallschäden Werbungskosten?

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer, Unfall, Werbungskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unfallverursachte Wertminderung eines Kfz als Werbungskosten

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Privatwagen: Sind Unfallkosten Betriebsausgaben?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 38
  • NJW 2013, 639
  • BB 2012, 3041
  • DB 2013, 152
  • BStBl II 2013, 171
  • BFH/NV 2013, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 27.02.2007 - III B 158/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Ein solcher Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands gerichtet (BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 158/06, BFH/NV 2007, 1090; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1989  7 C 2/87, BVerwGE 82, 76; vom 26. August 1993  4 C 24/91, BVerwGE 94, 100; vom 15. Juni 2011  9 C 4/10, BFH/NV 2011, 2223).

    Aufgrund dieser Beschränkung auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine --wie hier behauptet-- fehlerhafte Auskunft allenfalls auf die Wiederherstellung des vor der falschen Auskunft bestehenden Zustands gerichtet sein (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1090; zur Unanwendbarkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs auf nur mittelbare Folgen FG Hamburg, Urteil vom 17. August 2004 III 369/02, juris; FG München, Urteil vom 27. April 2006  5 K 4680/03, juris).

    Ein solcher Anspruch wäre jedoch vor den Zivilgerichten, nicht aber vor den Finanzgerichten geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1987 VII B 142/86, BFH/NV 1988, 94, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1090; BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 2062; in BFH/NV 2010, 1495).

  • BFH, 01.07.2008 - VII R 37/07

    Zwingende Vordruckverwendung bei Antrag auf Mineralölsteuervergütung - keine

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Einen darüber hinausgehenden "finanzrechtlichen Herstellungsanspruch" wie im Sozialrecht gibt es im Steuerrecht nicht (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 82/07, BFH/NV 2010, 1495, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 III B 167/06, BFH/NV 2007, 865, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062, unter II.5.).

    Ein solcher Anspruch wäre jedoch vor den Zivilgerichten, nicht aber vor den Finanzgerichten geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1987 VII B 142/86, BFH/NV 1988, 94, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1090; BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 2062; in BFH/NV 2010, 1495).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 82/07

    Kein "finanzrechtlicher Herstellungsanspruch" - Nachrangige Zulagenberechtigung

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Einen darüber hinausgehenden "finanzrechtlichen Herstellungsanspruch" wie im Sozialrecht gibt es im Steuerrecht nicht (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 82/07, BFH/NV 2010, 1495, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 III B 167/06, BFH/NV 2007, 865, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062, unter II.5.).

    Ein solcher Anspruch wäre jedoch vor den Zivilgerichten, nicht aber vor den Finanzgerichten geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1987 VII B 142/86, BFH/NV 1988, 94, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1090; BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 2062; in BFH/NV 2010, 1495).

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Das FG wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1747 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG München vom 27. Mai 2008  13 K 2693/06 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. April 2007 dahin zu ändern, dass bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 8.000 DM und bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit weitere Betriebsausgaben in Höhe von 894 DM abgezogen werden und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird.

  • BFH, 08.04.1987 - VII B 142/86

    Geltendmachung von Kosten der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Wege

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Ein solcher Anspruch wäre jedoch vor den Zivilgerichten, nicht aber vor den Finanzgerichten geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1987 VII B 142/86, BFH/NV 1988, 94, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1090; BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 2062; in BFH/NV 2010, 1495).
  • BFH, 15.02.1990 - IV R 87/89

    Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG ist auch dann auf insgesamt 2 400 DM

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    cc) Im Übrigen hat das FG zu Recht darauf hingewiesen, dass das FA dem Kläger zu Unrecht für mehrere seiner freiberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG gewährt hat, obwohl ihm dieser für das Streitjahr lediglich einmal in Höhe von 2.400 DM zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1990 IV R 87/89, BFHE 160, 307, BStBl II 1990, 686).
  • BFH, 31.01.2007 - III B 167/06

    Kindergeld; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    Einen darüber hinausgehenden "finanzrechtlichen Herstellungsanspruch" wie im Sozialrecht gibt es im Steuerrecht nicht (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 82/07, BFH/NV 2010, 1495, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 III B 167/06, BFH/NV 2007, 865, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062, unter II.5.).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 4/09

    Häusliches Arbeitszimmer eines Schauspielers

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    bb) Die Voraussetzungen für einen unbeschränkten Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen beider Kläger liegen ersichtlich nicht vor, weil nicht das Arbeitszimmer, sondern jeweils das Gericht, an dem die Kläger als Richter tätig sind, den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236, m.w.N.) Das häusliche --bürotypisch ausgestattete-- Arbeitszimmer des Klägers war ersichtlich auch nicht als Betriebsstätte einer selbständig ausgeübten Dozenten-, Prüfer- und Schriftstellertätigkeit anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200; BFH-Beschluss vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    bb) Die Voraussetzungen für einen unbeschränkten Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen beider Kläger liegen ersichtlich nicht vor, weil nicht das Arbeitszimmer, sondern jeweils das Gericht, an dem die Kläger als Richter tätig sind, den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236, m.w.N.) Das häusliche --bürotypisch ausgestattete-- Arbeitszimmer des Klägers war ersichtlich auch nicht als Betriebsstätte einer selbständig ausgeübten Dozenten-, Prüfer- und Schriftstellertätigkeit anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200; BFH-Beschluss vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
    bb) Die Voraussetzungen für einen unbeschränkten Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen beider Kläger liegen ersichtlich nicht vor, weil nicht das Arbeitszimmer, sondern jeweils das Gericht, an dem die Kläger als Richter tätig sind, den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236, m.w.N.) Das häusliche --bürotypisch ausgestattete-- Arbeitszimmer des Klägers war ersichtlich auch nicht als Betriebsstätte einer selbständig ausgeübten Dozenten-, Prüfer- und Schriftstellertätigkeit anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200; BFH-Beschluss vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 09.11.1979 - VI R 156/77

    Privat genutzter PKW - Wertminderung - Werbungskosten - Zeitwert - Unfallkosten

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

  • BFH, 27.10.1989 - III R 38/88

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen infolge der Beteiligung an einer

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

  • BFH, 14.07.1992 - IX R 116/88

    Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die Zusicherung einer

  • BFH, 28.10.1994 - VI R 54/94

    Unfall auf der Fahrt zu einer Betriebsfeier

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95

    Schaden an notwendigem persönlichen Dienstreisegepäck in Höhe des Wertverlustes

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 74/94

    Ausschüttungen aus einem Reservefond einer Produktionsgenossenschaft der DDR -

  • BFH, 09.01.2002 - VI B 222/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wertverlust - PKW

  • BFH, 27.04.2006 - IV R 18/04

    Untätigkeitsklage

  • BFH, 11.02.2011 - V B 83/09

    Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

  • FG Hamburg, 17.08.2004 - III 369/02

    FGO/GVG: Ohne Vorverfahren erhobene und auf Amtshaftung erweiterte Klage

  • FG München, 27.04.2006 - 5 K 4680/03

    Zinslauf

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 27/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnungsregress - Zusage oder Erklärung an

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass im Steuerrecht ohnehin nur Erklärungen des zuständigen Sachgebietsleiters oder des Vorstehers des Finanzamtes Relevanz besitzen (stRspr des BFH, vgl BFHE 159, 114, 119; BFH Urteil vom 21.8.2012 - VIII R 33/09 = NJW 2013, 639, 640 mwN) .
  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Kosten eines Chauffeurs; vom 21. August 2012 VIII R 33/09, BFH/NV 2013, 114 betr.
  • FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16

    Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter

    Ein Steuerpflichtiger kann sich hinsichtlich der Entscheidungskompetenz seines Gesprächspartners nicht auf guten Glauben berufen, vielmehr muss er sich zu Beginn des Gesprächs darüber vergewissern, dass sein Gesprächspartner über die abschließende Entscheidungskompetenz verfügt (vgl. BFH, Urteile vom 21.08.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38, BStBl II 2013, 71; vom 14.07.1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99).
  • FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15

    Umsatzsteuer - Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der

    Zum entscheidungsbefugten Personenkreis gehören Sachgebietsleiter oder Vorsteher des Finanzamts (vgl. BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38; BStBl II 2013, 71).

    Ein Steuerpflichtiger kann sich hinsichtlich der Entscheidungskompetenz seines Gesprächspartners nicht auf guten Glauben berufen, vielmehr muss er sich zu Beginn des Gesprächs darüber vergewissern, dass sein Gesprächspartner über die hinreichende Entscheidungskompetenz verfügt (vgl. BFH-Urteil vom 14.7.1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99; bestätigt durch BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BFHE 239, 38; BStBl II 2013, 71).

  • FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11

    Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistungen; Lieferung und

    Der Steuerpflichtige kann jedenfalls nicht auf einen rechtswidrigen, also offenbar unrichtigen Zustand vertrauen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.04.2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 114 und vom 13.12.2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 KR 2555/12

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Kopforthese - keine Verbindlichkeit

    An den Nachweis der eine Bindung begründenden Merkmale sind danach strenge Anforderungen zu stellen: Es muss zweifelsfrei feststehen, dass der Sachverhalt und die rechtliche Frage zutreffend dargelegt und von dem die Auskunft erteilenden Mitarbeiter richtig verstanden worden sind; ungeachtet des Umstands, dass im Steuerrecht ohnehin nur Erklärungen des zuständigen Sachgebietsleiters oder des Vorstehers des Finanzamts Relevanz besitzen (st Rspr BFH 13.12.1989, X R 208/87, BFHE 159, 114; BFH 21.08.2012, VIII R 33/09, NJW 2013, 639 f).
  • FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -

    Denn die telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters löst keine Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen aus (BFH vom 21. August 2012 VIII R 33/09, BStBl II 2013, 171 m.w.N.).
  • FG Münster, 30.08.2017 - 7 K 2828/16

    Kein Schadenersatzanspruch einer Gemeinde gegen ein Finanzamt

    Ein solcher Anspruch entsteht, wenn durch hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (BFH-Urteil vom 21.8.2012 VIII R 33/09, BStBl. II 2013, 171 m.w.N. aus der Rspr. des BFH und des BVerwG).
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