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   BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10   

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https://dejure.org/2013,14046
BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10 (https://dejure.org/2013,14046)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2013 - XI R 45/10 (https://dejure.org/2013,14046)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2013 - XI R 45/10 (https://dejure.org/2013,14046)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • openjur.de

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 16 Buchst d, AO § ... 53 Abs 2, BSHG § 68 Abs 1, SGB 12 § 61 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, EGRL 112/2006 Art 131, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g, UStG § 4 Nr 18, UStG § 4 Nr 16 Buchst e, SGB 11 § 15
    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 16 Buchst d UStG 1999, § 53 Abs 2 AO, § 68 Abs 1 BSHG, § 61 Abs 1 SGB 12, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77
    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • rewis.io

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbarkeit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen eines Altenwohnheims

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Altenwohnheims

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung für gewerbliche Altenheime erleichtert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 79
  • BB 2013, 1622
  • BFH/NV 2013, 1348
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Nach Ergehen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. November 2012 C-174/11 --Zimmermann-- (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2013, 35, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 84) bringt die Klägerin vor, dass diese Entscheidung ihre Rechtsauffassung bestätige.

    Jedenfalls zu den danach maßgebenden Verhältnissen des Vorjahres (vgl. dazu EuGH-Urteil --Zimmermann-- in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 38 bis 41) fehlen Feststellungen des FG.

    Soweit danach die streitigen Umsätze nicht schon nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG i.V.m. § 68 Abs. 1 BSHG steuerfrei sind, wird das FG unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils --Zimmermann-- (UR 2013, 35, HFR 2013, 84) prüfen müssen, ob Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG eine Steuerfreiheit rechtfertigt.

    a) Ein Steuerpflichtiger kann sich auf die in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Steuerbefreiung vor einem nationalen Gericht berufen, um sich einer nationalen Regelung zu widersetzen, die mit dieser Bestimmung unvereinbar ist (vgl. EuGH-Urteil --Zimmermann-- in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 32, m.w.N.).

    Ficht ein Steuerpflichtiger --wie hier die Klägerin-- die Nichtanerkennung der Eigenschaft als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG an, haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen in diesem Artikel eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. EuGH-Urteil --Zimmermann-- in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 33, m.w.N.).

    b) Wie der EuGH in der Rechtssache --Zimmermann-- (UR 2013, 35, HFR 2013, 84) zu einem ambulanten Pflegedienst bezogen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG entschieden hat, "darf die nationale Regelung im Rahmen der Umsetzung der in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiung keine sachlich unterschiedlichen Bedingungen für Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht einerseits und die unter § 4 Nr. 18 UStG fallenden juristischen Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht andererseits vorsehen" (Rz 58).

    d) Das FG muss ferner ggf. prüfen, ob die streitigen Leistungen (ganz oder zum Teil) "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen [oder] Lieferungen von Gegenständen" sind (vgl. dazu EuGH-Urteil --Zimmermann-- in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 22 bis 24, m.w.N.; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, m.w.N.).

    Zu ihnen können zählen (vgl. EuGH-Urteil   Zimmermann   in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 31, m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1743/08

    Bestimmung des pflegebedürftigen Personenkreises für die Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Die Vorschrift setzt --anders als etwa § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG-- gerade keine Kostenübernahme des Sozialversicherungsträgers voraus (zutreffend FG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2010  2 K 1743/2008, EFG 2011, 391, rkr., unter 3.b), sondern stellt lediglich auf einen bestimmten Personenkreis ab, dem die Leistungen zugute gekommen sein müssen, nämlich Personen, die entweder körperlich hilfsbedürftig sind (§ 68 Abs. 1 BSHG) oder die --was im Streitfall ausscheidet-- wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 Nr. 2 AO).

    Es reicht für die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG vielmehr eine (einfache) Pflegebedürftigkeit i.S. von § 68 Abs. 1 BSHG bei dem entsprechenden Personenkreis aus; sie kann auch vorliegen, wenn keine Pflegestufe i.S. von § 15 SGB XI nachgewiesen wurde (zutreffend FG Nürnberg, Urteil in EFG 2011, 391, unter 3.d, m.w.N.).

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    d) Das FG muss ferner ggf. prüfen, ob die streitigen Leistungen (ganz oder zum Teil) "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen [oder] Lieferungen von Gegenständen" sind (vgl. dazu EuGH-Urteil --Zimmermann-- in UR 2013, 35, HFR 2013, 84, Rz 22 bis 24, m.w.N.; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, m.w.N.).
  • FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07

    Umsätze eines Seniorenwohnheims

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1025 veröffentlicht.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Sie bezweckt die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und --insoweit entsprechend-- aber auch die Entlastung der selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, unter II.2.a).
  • BFH, 30.07.2008 - XI R 61/07

    Anerkannte ambulante Pflegedienste auch insoweit von der Umsatzsteuer befreit,

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Bei der vorzunehmenden Prüfung ist davon auszugehen, dass "eng verbunden" i.S. des Eingangssatzes zu § 4 Nr. 16 UStG jede Leistung ist, die für die Pflege und Versorgung dieses Personenkreises unerlässlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 61/07, BFHE 222, 134, BStBl II 2009, 68, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Dabei ist vom FG ggf. zu prüfen, ob die streitigen Leistungen der Klägerin an die Bewohner des Senioren-Wohnstifts umsatzsteuerrechtlich als eine einheitliche Leistung zu qualifizieren sind (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473, unter II.1.a; vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448, Rz 29 ff.).
  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10
    Dabei ist vom FG ggf. zu prüfen, ob die streitigen Leistungen der Klägerin an die Bewohner des Senioren-Wohnstifts umsatzsteuerrechtlich als eine einheitliche Leistung zu qualifizieren sind (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 21/08, BFH/NV 2010, 473, unter II.1.a; vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448, Rz 29 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13

    Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen aus Pflegeverträgen nach Art. 13 Teil A Abs 1

    Der BFH habe mit Urteilen vom 19.03.2013 - XI R 45/10 und vom 25.04.2013 - V R 7/11 festgelegt:.

    Die Befreiungsvorschrift dürfe also nicht bei im Wesentlichen gleichen Leistungen nur auf bestimmte unter das Privatrecht fallende Einrichtungen angewendet werden, auf andere aber nicht (Rz. 57 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Falls demnach die 40%-Grenze nicht anwendbar sei, folge daraus nur dann eine Umsatzsteuerfreiheit der in Rede stehenden Leistungen, wenn es sich hierbei dem Grunde nach um Leistungen der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit, bzw. mit diesen eng verbundene Dienstleistungen handele (Rz. 60 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Falle hierfür die 40%-Grenze weg, so sei dieses Tatbestandsmerkmal anhand anderer Kriterien zu prüfen (Rz. 61 und 62 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Letztlich kämen auch Leistungen in Betracht, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen seien (Rz. 63 und 64 des BFH-Urteils XI R 45/10).

  • BFH, 18.03.2015 - XI R 38/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber ab 2009

    (1) Nach der Rechtsprechung sind insoweit zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kügler, EU:C:2002:473, UR 2002, 513, Rz 5, 8; L.u.P., EU:C:2006:380, UR 2006, 464, Rz 53; Zimmermann, EU:C:2012:716, UR 2013, 35, Rz 31, m.w.N.; BFH-Urteil vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFHE 241, 79, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 409):.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei

    Insoweit habe auch die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen eine Steuerbefreiung angenommen (Verweis auf FG Nürnberg, Urteil vom 30. September 2010, EFG 2011, 391 und BFH-Urteil vom 19. März 2013, XI R 45/10).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom Antragsteller zitierten Urteilen des FG Nürnberg vom 30. März 2010 (2 K 1743/2008, EFG 2011, 391) und vom BFH vom 19. März 2013 (XI R 45/10).

  • BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13

    Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie

    Als "eng verbundener Umsatz" im Sinne dieser Bestimmungen ist (auch) eine Leistung anzusehen, die für die Pflege und Versorgung der von den dort genannten Einrichtungen aufgenommenen Personen unerlässlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juli 2008 XI R 61/07, BFHE 222, 134, BStBl II 2009, 68; vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFHE 241, 79, BFH/NV 2013, 1348).
  • FG Münster, 25.01.2022 - 15 K 3554/18

    Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

    Einer besonderen Schwere, die nach § 15 SGB XI für die Feststellung einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades erforderlich ist, bedarf es jedoch nicht (vgl. zu § 4 Nr. 16 UStG aF BFH-Urteil vom 19.3.2013 XI R 45/10, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen - BFHE - 241, 79).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von gesondert vereinbarten Dienstleistungen im

    § 4 Nr. 16 UStG bezwecke auch die Entlastung der selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (BFH, Urteil vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFH/NV 2013, 1348).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass Altenheime steuerbefreite Leistungen erbrächten mit vergleichbarem Inhalt, so bezieht sie sich offensichtlich auf die Regelung in § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG in der vor 2009 geltenden Fassung (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFH/NV 2013, 1348 = Juris Rdnr. 32).

  • FG Hessen, 28.06.2017 - 1 K 19/16

    UStG n.F. § 4 Nr.14 Buchst. b S.1 und 2, Art. 132 Abs.1 Buchst. b MwStSystRL

    Die Steuerbefreiung unter Berufung auf diese unionsrechtliche Vorschrift setzt somit voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäß anerkannte, einer Einrichtung des öffentlichen Rechts, die Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen erbringt, gleichartige Einrichtung sein muss, die zudem ihre Leistungen in sozialer Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen erbracht haben muss wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 10.09.2002 C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833; und vom 15.11.2012 C-174/11, Zimmermann, UR 2013, 35, m.w.N.; BFH-Urteil vom 19.03.2013 XI R 45/10, BFHE 241, 79; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 7 K 7184/14, EFG 2016, 1474; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2017 1 K 1994/13 U, zitiert nach juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7391/11

    Umsatzsteuer 2005 bis 2007

    Darüber hinaus bezweckt die Befreiungsvorschrift auch die Entlastung von Selbstzahlern von der Umsatzsteuer (Zuerkennung einer Pflegestufe [I - III] ist nicht erforderlich, siehe BFH, Urteil vom 19.03.2013 - XI R 45/10, BFH/NV 2013, 1348).
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