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   BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16525
BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11 (https://dejure.org/2013,16525)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2013 - VII R 24/11 (https://dejure.org/2013,16525)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2013 - VII R 24/11 (https://dejure.org/2013,16525)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage - Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • openjur.de

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage; Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage; Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 100 Abs 1 S 4, GG, FGO § 90 Abs 3
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage - Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage - Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 Abs 1 S 4 FGO, GG, § 90 Abs 3 FGO
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage - Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • rewis.io

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage - Erneute Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Klageumstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 100 Abs. 1 S. 4
    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; Rehabilitationsinteresse eines unberechtigt abgelehnten Bewerbers auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; Rehabilitationsinteresse eines unberechtigt abgelehnten Bewerbers auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1423
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und deshalb diesem gegenüber grundsätzlich nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlerhaft gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Dezember 2010  7 C 23.09, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2011, 618).

    Er gilt dann nicht, wenn das betreffende Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat oder wenn sonst besondere Umstände dafür sprechen, dass der verantwortliche Beamte es kraft seiner Stellung oder seiner besonderen Einsichten "besser" als das Kollegialgericht hätte wissen müssen (BVerwG-Urteile in NVwZ 2011, 618, und vom 30. Juni 2004  4 C 1.03, BVerwGE 121, 169).

  • BFH, 09.06.1988 - VII K 14/84

    Entscheidung des BFH - Vorbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11
    Der Senat kann erneut durch Gerichtsbescheid entscheiden, nachdem die Klägerin ihren Klageantrag umgestellt hat (vgl. schon Urteil des Senats vom 9. Juni 1988 VII K 14/84, BFHE 153, 507, BStBl II 1988, 840).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11
    Er gilt dann nicht, wenn das betreffende Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat oder wenn sonst besondere Umstände dafür sprechen, dass der verantwortliche Beamte es kraft seiner Stellung oder seiner besonderen Einsichten "besser" als das Kollegialgericht hätte wissen müssen (BVerwG-Urteile in NVwZ 2011, 618, und vom 30. Juni 2004  4 C 1.03, BVerwGE 121, 169).
  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15

    Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf;

    Denn die Verhängung eines Hausverbots verletzt in der Regel nicht die Menschenwürde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1979 - 2 B 66/79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92 = juris; vgl. auch z. B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a. a. O. [keine Stigmatisierung in der Feststellung objektiver Strafbarkeit des untersagten Verhaltens]; BFH, Urteil vom 5. März 2013 - VII R 24/11 - BFH/NV 2013, 1423 ff. = DStR 2013, 1564 = juris Rdnr. 10 [keine ungerechtfertigten Herabwürdigung durch die - unberechtigte - Ablehnung ihrer Zulassung zur Steuerberaterprüfung]).

    Darin ist weder ein ethisches Unwerturteil, das geeignet wäre, das soziale Ansehen des Klägers herabzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a. a. O.), enthalten noch eine ungerechtfertigten Herabwürdigung der bisherigen Tätigkeit des Klägers als Beistand (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 5. März 2013, a. a. O.).

    Nicht jeder erledigte Eingriff in Grundrechte rechtfertigt aber nach den vorstehenden Ausführungen ohne Weiteres eine Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. auch BFH, Urteil vom 5. März 2013, a. a. O.).

  • FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17

    Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler

    Es ist auch nicht vorgetragen worden oder anderweitig ersichtlich, dass der Besuch objektiv einen diskriminierenden Vorwurf oder eine diskriminierende Bewertung enthalten oder erweckt haben könnte, der für ein Rehabilitationsinteresse notwendig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.2013 VII R 24/11, BFH/NV 2013, 1423), zumal nicht vorgetragen worden ist, dass --wie beispielsweise bei einem Auskunftsersuchen an Dritte (hierzu BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220)-- Dritte von der Ermittlungsmaßnahme des Flankenschutzes Kenntnis erlangt haben könnten, so dass ihnen gegenüber ein Bedürfnis für eine Richtigstellung bestehen könnte.
  • FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 2175/12

    Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums

    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage ist auszugehen, wenn erkennbar ist, dass der betreffende zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BFH-Urteil vom 5. März 2013 - VII R 24/11, BFH/NV 2013, 1423).
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