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   BFH, 12.06.2013 - X B 191/12   

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https://dejure.org/2013,18865
BFH, 12.06.2013 - X B 191/12 (https://dejure.org/2013,18865)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2013 - X B 191/12 (https://dejure.org/2013,18865)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - X B 191/12 (https://dejure.org/2013,18865)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • openjur.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG; Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, EStG VZ 2005, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, BGB § 774 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 6 Abs 1 Nr 3a EStG 2002, EStG VZ 2005, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • Betriebs-Berater

    Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung für Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Umfang der Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Bildung einer Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 45
  • BFH/NV 2013, 1622
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98

    Rückstellung wegen Bürgschaft

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    NV: Die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung setzt u.a. voraus, dass der künftig zu aktivierende Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner sogleich wegen einer Wertminderung abzuschreiben wäre (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333).

    Soweit das FG für seine Auffassung das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98 (BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333) anführt, missversteht es diese Entscheidung.

  • BFH, 10.04.1987 - III R 274/83

    Ausweisung einer übernommenen Bürgschaftsverpflichtung durch einen

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    a) Das FG kann sich für seine Auffassung, aus der im Jahr 2003 vorgenommenen Umschuldung eines Darlehens und der Eröffnung eines weiteren Kontokorrentkontos Anfang Januar 2005 folge, dass die Bank noch zu diesen Zeitpunkten davon ausgegangen sei, die GmbH werde ihre Verbindlichkeiten erfüllen, nicht auf das BFH-Urteil vom 10. April 1987 III R 274/83 (BFH/NV 1988, 22) berufen.
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    c) Zur Berechtigung des Klägers, eine Teilwertabschreibung auf seine GmbH-Beteiligung vorzunehmen, weist der Senat auf das BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01 (BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416, unter 2.b) hin.
  • BFH, 26.02.2004 - IX B 125/03

    Rechtliches Gehör; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Beteiligte zuvor bereits konkrete Angaben gemacht hatte, diese dem Gericht aber nicht ausreichen (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2004 IX B 125/03, BFH/NV 2004, 973).
  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    Ein Steuerpflichtiger kann auch durch eine zu niedrige Steuerfestsetzung gemäß § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in seinen Rechten verletzt sein, wenn die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer Folge eines Bilanzansatzes ist, der sich in vorhergehenden Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten ausgewirkt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2006 I R 2/06, BFHE 215, 230, BStBl II 2007, 469, unter II.1., m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - X B 191/12
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (umfassend zum Ganzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991  1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    In einem solchen Fall muss es den Steuerpflichtigen, der einen solchen Mittelzufluss durch Vorlage von Bankbelegen nachgewiesen hat, vor einer ihm nachteiligen Entscheidung, die auf die verbleibenden Zweifel des FG gestützt wird, allerdings konkret auffordern, weitergehend auch z.B. nachzuweisen, wie derjenige, der dem Steuerpflichtigen den Geldbetrag überwiesen hat, zu diesen Mitteln gekommen ist (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten Senatsbeschluss vom 12. Juni 2013 X B 191/12, BFH/NV 2013, 1622, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Zudem folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 5. November 1986  1 BvR 706/85, BVerfGE 74, 1, 5; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2013 X B 191/12, BFH/NV 2013, 1622; in BFH/NV 2014, 54, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 1444/16

    Passivierung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften i.S.d. § 5 Abs.

    Unabhängig von der Frage, ob die Klägerin zu den jeweiligen Bilanzstichtagen von einer Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Kunden ausgehen durfte, ist allerdings zu beachten, dass die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft/Garantie voraussetzt, dass der künftig zu aktivierende Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner sogleich wegen einer Wertminderung abzuschreiben wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Juni 2013 X B 191/12, BFH/NV 2013, 1622).
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