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   BFH, 07.08.2013 - VII B 43/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26197
BFH, 07.08.2013 - VII B 43/13 (https://dejure.org/2013,26197)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2013 - VII B 43/13 (https://dejure.org/2013,26197)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2013 - VII B 43/13 (https://dejure.org/2013,26197)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung; Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 227 Abs 1, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1
    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 Abs 1 ZPO, § 155 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • cpm-steuerberater.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227; FGO § 155
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Erkrankung

  • datenbank.nwb.de

    Diagnosekürzel in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt nicht die Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nur genaues Attest entschuldigt vom Gerichtstermin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nur genaues Attest entschuldigt vom Gerichtstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1792
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.11.2012 - VIII B 144/11

    Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei schwerer

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII B 43/13
    Das FG hat einen gemäß § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Verlegung eines Verhandlungstermins gebietenden erheblichen Grund in zutreffender Anwendung der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. den vom FG referierten BFH-Beschluss vom 21. November 2012 VIII B 144/11, BFH/NV 2013, 240, m.w.N.) verneint.
  • BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15

    Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung

    Weitere Ermittlungspflichten des Gerichts --etwa durch Nachfrage bei der mehr als 600 km vom Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten entfernt praktizierenden Ärztin-- bestanden in dieser Situation nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, unter II., Rz 8; vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 3).
  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

    Abgesehen davon, dass jedenfalls bei unmittelbar vor dem Termin eingereichten ärztlichen Attesten erforderlich ist, dass diese die Diagnose unverschlüsselt ausweisen und nicht nur Diagnosekürzel verwenden (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 9. Mai 2012 VII B 3/12, BFH/NV 2012, 1324; vom 29. September 2011 IV B 122/09, BFH/NV 2012, 419), ergibt sich aus der vom Gericht ermittelten "Übersetzung" der unspezifischen Diagnose vom 7. April 2014 (Sonstige psychische Störung, Bauch- bzw. Beckenschmerzen, sonstige Krankheit des Kreislaufsystems, Störung, bei der sich ein seelischer Konflikt durch körperliche Beschwerden äußert) nicht die Verhandlungsunfähigkeit des Klägers für den Folgetag.
  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
    So bestehen schon aufgrund der lediglich schlagwortartigen Krankheitsbezeichnung "Psychovegetative Erschöpfung {F48.0G}, Reaktive Depression {32.9G}" Zweifel, ob dadurch der von der Rechtsprechung geforderten genauen Schilderung der Erkrankung (BFH-Beschluss vom 07.08.2013 - VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792) Genüge getan wurde.
  • LSG Hamburg, 04.03.2015 - L 1 KR 53/12

    Anspruch auf eine datenschutzrechtliche Maßnahme

    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend (vgl. BFH, Beschl. v. 07.08.2013 - VII B 43/13).
  • LSG Hamburg, 04.03.2015 - L 1 KR 46/14

    Anspruch auf Abfassung einer Rechtsbehelfsbelehrung mit einem bestimmten Inhalt

    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend (vgl. BFH, Beschl. v. 07.08.2013 - VII B 43/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 R 2812/15
    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. August 2013 - VII B 43/13 - juris Rn. 3).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 3899/13

    Anforderungen an einen Gewinnfeststellungsbescheid sowie an die Berücksichtigung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 3898/13

    Anforderungen an einen Gewinnfeststellungsbescheid sowie an die Berücksichtigung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 836/15

    Ladung des FA zur Abgabe einer Vermögensauskunft eines Rechtsanwalts; Aufteilung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
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