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   BFH, 26.06.2013 - I R 4/12   

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https://dejure.org/2013,27550
BFH, 26.06.2013 - I R 4/12 (https://dejure.org/2013,27550)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2013 - I R 4/12 (https://dejure.org/2013,27550)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - I R 4/12 (https://dejure.org/2013,27550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i. S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung - Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • openjur.de

    "Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung; Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • Bundesfinanzhof

    AStG § 2, EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a, EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a, AO § 164 Abs 3, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EG Art 56, AO § 88
    "Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung - Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • Bundesfinanzhof

    "Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung - Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AStG, § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG 1997, § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG 2002, § 164 Abs 3 AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO
    "Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung - Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • rewis.io

    "Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung - Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von der Veranlagung aufgrund beschränkter Einkommensteuerpflicht zur Veranlagung wegen erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht

  • datenbank.nwb.de

    Britische sog. Remittance-Base-Besteuerung keine Vorzugsbesteuerung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG; kein Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Steuerbescheidsänderung zur nachträglichen Durchsetzung einer geänderten Rechtsansicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Änderung von Bescheiden über die beschränkte Einkommensteuerpflicht in solche über eine erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1925
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Da § 173 AO nach seinem rechtlichen Gehalt keine Fehlerberichtigungsvorschrift ist, rechtfertigt nur das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen und Beweismitteln eine Änderung nach dieser Vorschrift, nicht hingegen ein nachträglich erkannter Rechtsfehler (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180).

    Ein Steuerbescheid darf wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen deshalb nur dann aufgehoben oder geändert werden, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätte (BFH-Beschluss in BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180, unter C.II. am Anfang).

    Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO scheidet hingegen aus, wenn die Unkenntnis der später bekanntgewordenen Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich (rechtserheblich) gewesen ist, weil das FA auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Steuer gelangt wäre (BFH-Beschluss in BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180, unter C.II.2.b).

    Das Kriterium der Rechtserheblichkeit (Kausalität) der neuen Tatsache bei der ursprünglichen Veranlagung soll es gerade ausschließen, dass die Beteiligten des Steuerschuldverhältnisses mit Hilfe eines Änderungsbescheids eine (scheinbar) neue Tatsache zum bloßen Anlass oder Vorwand nehmen, eine geläuterte Rechtsansicht nachträglich durchzusetzen (BFH-Beschluss in BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180); der Gesetzgeber hat vielmehr dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit in solchen Fällen Vorrang vor der materiellen Richtigkeit der ergangenen Verwaltungsentscheidung eingeräumt (BFH-Beschluss, ebenda).

  • FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 9 K 1639/06

    Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem AStG; Vorzugsbesteuerung i. S. d. §

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Genau Letzteres ist aber die Situation im Streitfall (in diesem Sinne auch FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2010  9 K 1639/06 E, juris; Hahn, jurisPR-SteuerR 22/2012, Anm. 3; Angermann/Anger, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2005, 439, 440).
  • BFH, 22.04.2010 - VI R 27/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Da das FA behördenintern an besagte Erlasslage gebunden gewesen ist, entsprachen die ursprünglichen Steuerfestsetzungen der seinerzeitigen Verwaltungspraxis und ist folglich davon auszugehen, dass das FA auch so entscheiden wollte, wie dies tatsächlich geschehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 27/08, BFH/NV 2010, 1607, m.w.N.).
  • FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08

    Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 21. November 2011  8 K 628/08 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 587 abgedruckt.
  • BFH, 11.06.1997 - X R 117/95
    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen, nicht hingegen rechtliche Erwägungen, müssen für eine auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützte Korrektur maßgeblich sein (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 117/95, BFH/NV 1997, 853).
  • BFH, 26.02.2009 - II R 4/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bauvertrag als nachträglich bekannt gewordene

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Im Falle einer beiderseitigen Pflichtverletzung ist nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung vorzunehmen (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502, und vom 26. Februar 2009 II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
    Im Falle einer beiderseitigen Pflichtverletzung ist nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung vorzunehmen (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502, und vom 26. Februar 2009 II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599, m.w.N.).
  • FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17

    Besteuerung auf remittance Basis

    Jedoch hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Juni 2013 (I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925) diese Entscheidung auf und gab der Klage statt.

    Dieses Urteil wurde aus hier nicht streitigen Gründen aufgehoben (BFH-Urt. vom 26. Juni 2013 I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925).

  • BFH, 09.04.2014 - X R 1/11

    Änderung wegen neuer Tatsachen bei unterbliebener Hinzurechnung nicht

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen, nicht hingegen rechtliche Erwägungen, müssen für eine auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützte Korrektur maßgeblich sein (Senatsurteil vom 11. Juni 1997 X R 117/95, BFH/NV 1997, 853; BFH-Urteil vom 26. Juni 2013 I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
    Neue rechtliche Erkenntnisse, auch die Erkenntnis der Verfassungswidrigkeit (vgl. Klein, AO, § 173 Rn. 36 m.w.N.), sind keine neuen Tatsachen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2013 - I R 4/12 -, juris; BFH, Beschluss vom 23. November 1987 - GrS 1/86 -, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180).
  • FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12

    Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners

    Allerdings kann der Steuerpflichtige sich auf eine Ermittlungspflichtverletzung der Finanzbehörde nicht berufen, wenn er seinerseits nicht den ihm obliegenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten in zumutbarer Weise nachgekommen ist (vgl. BFH 28.04.2006 - VI B 131/05, BFH/NV 2006, 1445; BFH 26.06.2013 - I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925; Peters, in: Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK AO, § 173 Rn. 178, Stand Juli 2017).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 3943/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheides

    Neue rechtliche Erkenntnisse, auch die Erkenntnis der Verfassungswidrigkeit (vgl. Klein, AO, 13. Auflage 2016, § 173 AO Rn. 36 m.w.N.), sind keine neuen Tatsachen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2013 - I R 4/12 - und; BFH, Beschluss vom 23. November 1987 - GrS 1/86).
  • FG Bremen, 23.10.2019 - 1 K 184/17

    Reichweite einer Vorläufigkeitserklärung wegen verfassungsrechtlicher Fragen -

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen, nicht hingegen rechtliche Erwägungen, müssen für eine auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützte Korrektur maßgeblich sein (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 117/95, BFH/NV 1997, 853 ; BFH-Urteil vom 26. Juni 2013 I R 4/12, BFH/NV 2013, 1925 ; BFH-Urteil vom 09. April 2014X R 1/11, BFH/NV 2014, 1499 ).
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