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   BFH, 21.08.2012 - I B 179/11   

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https://dejure.org/2012,36032
BFH, 21.08.2012 - I B 179/11 (https://dejure.org/2012,36032)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2012 - I B 179/11 (https://dejure.org/2012,36032)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2012 - I B 179/11 (https://dejure.org/2012,36032)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • openjur.de

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 6 Abs 5 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116
    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 FGO
    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • rewis.io

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStDV § 7 Abs. 1 a.F.
    Richtigstellung unrichtiger Bilanzansätze bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils

  • datenbank.nwb.de

    Beachtung des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtigstellung unrichtiger Bilanzansätze bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von SoBV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.06.1964 - I 287/63 U

    Gewinnerhöhende Auflösung von zu Unrecht gebildeten Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - I B 179/11
    Der BFH hat dies aus der bis 1998 geltenden Bestimmung des § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1955 (EStDV a.F.) abgleitet, nach der im Falle der Übertragung der genannten betrieblichen Einheiten die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben (Satz 1) und der Rechtsnachfolger an diese Werte (Buchwerte) gebunden ist (Satz 2); er hat hierbei hervorgehoben, dass der Rechtsnachfolger nach diesen Regelungen --auch im Hinblick auf die tatsächlich der Veranlagung zugrunde liegenden Bilanzansätze-- in die Rechtsposition des bisherigen Unternehmers hineinwachse (Senatsurteil vom 9. Juni 1964 I 287/63 U, BFHE 81, 135, BStBl III 1965, 48).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - I B 179/11
    Der Buchwertfortführung gemäß § 22 UmwStG 1969 liege --gleich derjenigen in Fällen der unentgeltlichen Betriebsübertragung-- der Gedanke zugrunde, dass die Besteuerung der bisher nicht erfassten Gewinne (oder Wertsteigerungen) lückenlos gesichert bleibe; sie müsse deshalb --als Folge des durch die Buchwertverknüpfung hergestellten Bilanzenzusammenhangs-- auch die erfolgswirksame Berichtigung fehlerhafter Bilanzansätze des Einbringenden im Rahmen der Gewinnermittlung der aufnehmenden Personengesellschaft nach sich ziehen (BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886).
  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - I B 179/11
    a) Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs besagt, dass fehlerhafte --weil z.B. gegen die GoB verstoßende-- Bilanzansätze, die einer bestandskräftigen Veranlagung oder Gewinnfeststellung zugrunde liegen (sog. Veranlagungsbilanz), als Teil des Betriebsvermögens i.S. von § 4 Abs. 1 EStG 2002 lückenlos im Folgejahr fortzuführen und regelmäßig zum Ende dieser Periode erfolgswirksam richtigzustellen sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171; Schmidt/Heinicke, EStG, 31. Aufl., § 4 Rz 695 ff.).
  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - I B 179/11
    a) Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs besagt, dass fehlerhafte --weil z.B. gegen die GoB verstoßende-- Bilanzansätze, die einer bestandskräftigen Veranlagung oder Gewinnfeststellung zugrunde liegen (sog. Veranlagungsbilanz), als Teil des Betriebsvermögens i.S. von § 4 Abs. 1 EStG 2002 lückenlos im Folgejahr fortzuführen und regelmäßig zum Ende dieser Periode erfolgswirksam richtigzustellen sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171; Schmidt/Heinicke, EStG, 31. Aufl., § 4 Rz 695 ff.).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus BFH, 21.08.2012 - I B 179/11
    Soweit das FA hieraus ableitet, dass bei Berücksichtigung dieses Sachverhalts, das FG auch nach seiner eigenen auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62) beruhenden materiell-rechtlichen Sicht eine vGA in Höhe der Teilwertabschreibung hätte bejahen müssen, ist dies nicht geeignet, einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darzulegen.
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten

    Diese Bindung bestand auch hinsichtlich der infolge der Korrektur durch das FA in der Schlussbilanz der O-AG nach der Außenprüfung ausgewiesenen Rückstellung (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; vom 6. Juni 2013 I R 36/12, BFH/NV 2014, 74; BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

    bb) Eine interpersonelle Geltung der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs --hier auf Ebene der Klägerin zu 1. als übernehmender Rechtsträgerin nach der Realteilung-- hat der BFH bereits in verschiedenen Fallkonstellationen anerkannt (BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21; BFH-Urteile vom 6. Juni 2013 I R 36/12, BFH/NV 2014, 74; vom 11. April 2013 III R 32/12, BFHE 241, 346, BStBl II 2014, 242, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 10. Dezember 1991 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385; zur Bilanzberichtigung nach einem Formwechsel s. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 VIII R 45/12, BFHE 249, 83, BStBl II 2015, 759).
  • BFH, 06.06.2013 - I R 36/12

    Beschwer bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine

    d) Auch wenn die Klägerin im Streitfall infolge der Korrektur der Schlussbilanz durch das FA (Rückgängigmachung der Auflösung der Rücklage im Wege der geänderten Einkommensermittlung im Steuerbescheid) und mit Blick auf eine interpersonelle Geltung der Grundsätze über den Bilanzenzusammenhang und die Bilanzberichtigung (s. für den Fall der Einbringung: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; s.a. Senatsbeschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21) für die "Eröffnungsbilanz" an den Ausweis einer Rücklage grundsätzlich gebunden sein sollte, ist ihr nicht verwehrt, diesem Ansatz unter Hinweis auf einen Bilanzierungsfehler, der sich bisher steuerlich nicht ausgewirkt hat, entgegenzutreten (BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162; s.a. Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 1009).
  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 521/09

    Formeller Bilanzzusammenhang bei Realteilung, Ergänzungsbilanz,

    Nach der Rechtsprechung des BFH findet der Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs in bestimmten Fällen auch gegenüber einem Rechtsnachfolger Anwendung, sodass unrichtige Bilanzansätze, die in die bereits bestandskräftige Veranlagung des Rechtsvorgängers mit Auswirkung auf dessen Gewinn oder Verlust Eingang gefunden haben, in der Bilanz des Rechtsnachfolgers ergebniswirksam zu korrigieren sind (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21; BFH-Urteil vom 07.06.1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407; vom 09.06.1964 I 287/63 U, BStBl. III 1965, 48, BFHE 81, 135).
  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 308/18

    Regelmäßig erfolgt keine Berücksichtigung von Zahlungen als nachträgliche

    Entsprechendes gilt nach dem insoweit mit § 7 Abs. 1 EStDV a.F. übereinstimmenden Wortlaut des § 6 Abs. 3 EStG (BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21).
  • FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18

    Übertragung eines verpachteten Hotelgrundstücks vom Vater auf die Kinder unter

    In Fällen der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gilt der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, so dass unrichtige Bilanzansätze, die in die letzte Veranlagung des Rechtsvorgängers mit Auswirkungen auf dessen Gewinn (oder Verlust) Eingang gefunden haben, in der Bilanz des Rechtsnachfolgers ergebniswirksam zu korrigieren sind, da der Rechtsnachfolger auch im Hinblick auf die tatsächlich der Veranlagung zugrunde liegenden Bilanzansätze in die Rechtsposition des bisherigen Unternehmers hineinwächst (BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21 Rn. 9).
  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 308/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Abzug nachträglicher Betriebsausgaben im Rahmen eines gewerblichen

    Entsprechendes gilt nach dem insoweit mit § 7 Abs. 1 EStDV a.F. übereinstimmenden Wortlaut des § 6 Abs. 3 EStG (BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21 ).
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