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   BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11   

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https://dejure.org/2012,39432
BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11 (https://dejure.org/2012,39432)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2012 - XI R 40/11 (https://dejure.org/2012,39432)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2012 - XI R 40/11 (https://dejure.org/2012,39432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag; Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 54, FGO § 56 Abs 1... , FGO § 56 Abs 2, FGO § 97, FGO § 116 Abs 7 S 2, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 121, FGO § 124, FGO § 126 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 222 Abs 1, ZPO § 222 Abs 2, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • Bundesfinanzhof

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO, § 97 FGO, § 116 Abs 7 S 2 FGO
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FO § 120 Abs. 2; FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung mit Zustellungsurkunde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 08.02.2013)

    Fristgerecht: Briefumschlag als Beweismittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristbeginn auf Sylvester - und die unterlassene anwaltliche Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewinn aus Veräußerung zum Sonderbetriebsvermögen gehörender GmbH-Beteiligung unterliegt der Gewerbesteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 213
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter

    Auszug aus BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11
    Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Samstag fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 I B 48-49/09, BFH/NV 2010, 439; vom 29. April 2010 II R 56/09, BFH/NV 2010, 1833; vom 30. November 2010 IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613).

    Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 613; in BFH/NV 2012, 593, jeweils m.w.N.).

    Dabei darf ein Prozessbevollmächtigter sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern hat zu prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels -

    Auszug aus BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11
    Dabei darf ein Prozessbevollmächtigter sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern hat zu prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

    Dieser Umschlag hätte sich in der ihm vorgelegten Handakte befinden müssen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951).

    Es kann hier dahinstehen, ob der bearbeitende Rechtsanwalt eine solche eigenständige Prüfungspflicht bereits hätte erfüllen müssen, als er sein Schreiben vom 5. Januar 2012 fertigte und ihm die Handakte hierbei vorgelegen haben muss (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 15.12.2011 - II R 16/11

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines

    Auszug aus BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312; vom 24. Juni 2008 X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593, unter II.1.).

    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 613; in BFH/NV 2012, 593, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Samstag fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 213, m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951; vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).

    Eine entsprechende Prüfung wäre dem Prozessbevollmächtigten auch möglich gewesen, denn bei einer Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es jedoch zu den Pflichten eines Bevollmächtigten im Rahmen des Revisionsverfahrens, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2012 XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, unter II.2.b bb).
  • BFH, 04.08.2020 - XI R 15/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene

    aa) Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, Rz 12; vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 14).
  • BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19

    Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen

    aa) Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, Rz 12; vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 14).
  • BFH, 05.11.2019 - X R 15/18

    Unwirksamkeit einer durch Einlegen in den Briefkasten vorgenommenen

    Diese Regelung ist gemäß § 121 Satz 1 FGO auch in Bezug auf die Zulässigkeit der Revision anzuwenden (BFH-Urteil vom 10.06.1999 - V R 33/97, BFHE 189, 573, BStBl II 2000, 235, unter II.1.), sofern die Revision nicht unzulässig ist und daher gemäß § 126 Abs. 1 FGO zwingend durch Beschluss verworfen werden muss (BFH-Beschluss vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 22).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.

    Hätte er eigenständig den Ablauf der Frist geprüft, so hätte ihm auffallen müssen, dass der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk nicht angeheftet, sondern entsorgt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - IV B 50/10 -, BFH/NV 2011, 627; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22

    Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen

    aa) Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 14; vom 04.08.2020 - XI R 15/18, BFH/NV 2021, 29, Rz 18).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951 ; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 ), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.

    Hätte er eigenständig den Ablauf der Frist geprüft, so hätte ihm auffallen müssen, dass der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk nicht angeheftet, sondern entsorgt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250 ; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817 ; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - IV B 50/10 -, BFH/NV 2011, 627 ; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 08.10.2021 - IX B 48/21

    Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten;

    Bei der Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist mit vorzulegen (vgl. dazu nur BFH-Beschlüsse vom 28.09.2020 - VIII R 23/18, BFH/NV 2021, 188, Rz 15 f., und vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 18, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 45).
  • BFH, 28.08.2014 - VII B 12/14

    Keine Wiedereinsetzung bei Anwaltsverschulden

    Wie bereits ausgeführt, gehört es zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, und vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 08.07.2015 - III R 4/15

    Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

  • FG Nürnberg, 11.07.2023 - 6 K 177/23

    Unzulässigkeit der Klage wegen Einreichung des Klageschriftsatzes per Fax

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 9 K 9027/23

    Unzulässigkeit der Klage wegen Verstoßes des Steuerberaters gegen die Pflicht zur

  • FG Münster, 31.10.2023 - 15 K 112/23

    Verfahrensrecht - Zur Formwirksamkeit einer per Telefax im Januar 2023 durch

  • FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 251/09

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage betreffend einen Beschluss der

  • BFH, 28.04.2023 - XI ZB 101/22

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

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