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   BFH, 19.10.2012 - III B 40/12   

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https://dejure.org/2012,39435
BFH, 19.10.2012 - III B 40/12 (https://dejure.org/2012,39435)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2012 - III B 40/12 (https://dejure.org/2012,39435)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - III B 40/12 (https://dejure.org/2012,39435)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • openjur.de

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76 Abs 2
    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • Bundesfinanzhof

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • rewis.io

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher Hinweispflichten; Darlegungsanforderungen bei der NZB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von Ansparabschreibungen mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht; Anforderungen an die Darlegung bei einer Willkürentscheidung; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 222
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    cc) Das im Zusammenhang mit einer vorgeblichen Abweichung vom BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) geltend gemachte Fehlen einer wesentlichen Betriebserweiterung stellt ebenfalls nur die Rüge einer fehlerhaften Subsumtion dar.

    Soweit die Kläger auf die besondere Drucksituation hinweisen, aus der heraus sich die Klägerin zur Planung entsprechender Investitionen veranlasst sah, wird nicht deutlich, inwieweit das FG diesbezüglich von der Entscheidung eines anderen Gerichts und insbesondere von dem BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385 abgewichen sein soll.

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    ii) Schließlich haben die Kläger auch dem aus der vorgeblichen Divergenzentscheidung des BFH (Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182) entnommenen Rechtssatz keinen hiervon abweichenden Rechtssatz des FG aus der angegriffenen Entscheidung gegenübergestellt und nichts zur Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Sachverhalte ausgeführt.
  • BFH, 09.12.2003 - III B 135/03

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 65/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    hh) Hinsichtlich der gerügten Abweichung vom BFH-Urteil vom 15. September 2010 X R 16/08 (BFH/NV 2011, 33) legen die Kläger nicht dar, dass die beiden Entscheidungen zu gleichen oder jedenfalls vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind.
  • BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10

    Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391, m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2011 - III B 48/11

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Durch eine solche Rüge lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265).
  • FG München, 16.09.2011 - 8 K 2632/08

    Anpar-AfA

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    gg) Entsprechendes gilt für die vorgebliche Divergenzentscheidung des FG München vom 16. September 2011  8 K 2632/08 (EFG 2012, 315).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
    Ein Abweichen in der Würdigung von Tatsachen oder eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen, genügt nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

  • BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

  • BFH, 15.09.2010 - X R 22/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • BFH, 08.06.2011 - I R 90/10

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis -

  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

  • BFH, 19.10.2011 - X R 25/10

    Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Benennung des Wirtschaftsguts

  • BFH, 06.07.2012 - III B 240/11

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • FG Köln, 15.11.2006 - 13 K 82/06

    Gewerbesteuermessbetrag; Gewinnermittlung

  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Vielmehr ist im Einzelnen anzuführen, zu welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten im Verlauf des Prozesses trotz der Vertretung durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten eine Äußerung nicht möglich war (Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; BFH-Beschlüsse vom 15. September 2004 II B 63/03, BFH/NV 2005, 211; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).
  • BFH, 10.04.2013 - X B 106/12

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222, und vom 2. November 2012 III B 88/12, BFH/NV 2013, 234, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462, Rz 20; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222, Rz 22; vom 12. Dezember 2012 IX B 109/12, BFH/NV 2013, 404, Rz 3; vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114, Rz 3 ff., und vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 27).
  • BFH, 09.02.2017 - VI B 58/16

    Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung - Darlegung

    Die Entscheidung des FG muss dabei jedoch in einem solchen Maße fehlerhaft sein, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, und vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkür der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823; vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).
  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 19.10.2012 - III B 40/12, m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Eine (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls sowie schlichte Subsumtionsfehler des FG reichen nicht aus (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1648; in BFH/NV 2012, 1470; vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635, und vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).
  • BFH, 09.09.2013 - III B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorliegen eines Verzichts auf mündliche Verhandlung -

    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222, m.w.N.).
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