Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.10.2012

Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2012 - X B 22/12   

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https://dejure.org/2012,37754
BFH, 25.10.2012 - X B 22/12 (https://dejure.org/2012,37754)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2012 - X B 22/12 (https://dejure.org/2012,37754)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - X B 22/12 (https://dejure.org/2012,37754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen von weiterer Begründung

  • openjur.de

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht; Absehen von weiterer Begründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 78 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 116 Abs 6
    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen von weiterer Begründung

  • Bundesfinanzhof

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen von weiterer Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 5 S 2 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen von weiterer Begründung

  • rewis.io

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen von weiterer Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1
    Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und das Recht auf Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren bei unterlassener Beiziehung der Akten der Steuerfahndung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.06.1996 - X R 53/95

    Kappung und Erlaß von Kirchensteuern

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    b) Aus diesem Vorbringen ergibt sich ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (vgl. auch zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293), da es im Streitfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus den umfangreichen Ermittlungsakten der Steuerfahndung weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können.

    b) Anders ist es jedoch, wenn durch die Nicht-Beiziehung gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht verstoßen wird, da eine unterlassene Beiziehung der den Streitfall betreffenden Akten die Grundordnung des Verfahrens berührt (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1997, 293).

  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    a) Grundsätzlich bezieht sich zwar der durch das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO konkretisierte Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs nur auf die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten (BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, und vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630).

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen, besteht damit ebenso wenig, wie darauf, dass das Gericht zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht Gerichtsakten beizieht oder sich Verwaltungsakten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 511, und in BFH/NV 2011, 630).

  • BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    a) Grundsätzlich bezieht sich zwar der durch das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO konkretisierte Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs nur auf die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten (BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, und vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630).

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen, besteht damit ebenso wenig, wie darauf, dass das Gericht zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht Gerichtsakten beizieht oder sich Verwaltungsakten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 511, und in BFH/NV 2011, 630).

  • BFH, 18.04.1975 - III R 159/72

    Rechtliches Gehör - Verfassungsmäßigkeit - Aktenanforderung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    Das Gericht muss aber von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, 530, BStBl II 1975, 741; BFH-Beschluss vom 18. September 1989 IV B 3/89, BFH/NV 1990, 378).
  • BFH, 18.09.1989 - IV B 3/89

    Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangeheit

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    Das Gericht muss aber von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, 530, BStBl II 1975, 741; BFH-Beschluss vom 18. September 1989 IV B 3/89, BFH/NV 1990, 378).
  • BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94

    Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    Zwar kann für die Durchsetzung mehrfacher Akteneinsicht das Rechtsschutzinteresse fehlen, z.B. wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines anderen Verfahrens eingesehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1996 VI B 147/94, BFH/NV 1996, 429).
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 52/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht; unterbliebene Aktenübersendung

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    b) Aus diesem Vorbringen ergibt sich ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (vgl. auch zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293), da es im Streitfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus den umfangreichen Ermittlungsakten der Steuerfahndung weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können.
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00

    Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    Von einer weiteren Begründung, insbesondere einer Wiedergabe des Tatbestands, wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08

    Zu den Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels nach § 12 KaffeeStG -

    Auszug aus BFH, 25.10.2012 - X B 22/12
    b) Aus diesem Vorbringen ergibt sich ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (vgl. auch zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293), da es im Streitfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus den umfangreichen Ermittlungsakten der Steuerfahndung weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können.
  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 10.02.2015 - V B 87/14

    Verfahrensfehler durch Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 27.07.2020 - V B 78/18

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot;

    Von einer weiteren Begründung wird daher nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226, und vom 23.09.2002 - IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 27.11.2018 - V B 72/18

    Verfahrensfehler; Aufhebung und Zurückverweisung; Unmittelbarkeit der

    Von einer weiteren Begründung wird daher nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 54/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts, Verfahrensmangel

    Das Gericht muss aber von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können (BFH-Beschluss vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226, Rz 3).
  • BFH, 27.01.2016 - IV B 128/15

    Keine Akteneinsicht in dem Gericht nicht bekannte Akten

    Das FG wird bei seiner erneuten Entscheidung Folgendes zu berücksichtigen haben: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) vor, wenn Akten nicht beigezogen werden, bei denen es nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus ihnen weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226).
  • BFH, 12.12.2012 - V B 114/11

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, juris; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 25.10.2012 - X S 21/12

    Keine Zuständigkeit des BFH für einen AdV-Antrag nach Zurückverweisung an das FG

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2012 (Az. X B 22/12) das angefochtene Urteil wegen eines Verfahrensmangels (Unterlassen einer notwendigen Aktenbeiziehung und Nichtgewährung der Akteneinsicht) aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung sieht der Senat nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz   2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (z.B. BFH-Beschluss vom 25.10.2012 - X B 22/12, Rz 12, m.w.N.), ab.
  • BFH, 07.08.2019 - V B 111/18

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH §§ 191, 69, 34 AO wg.

    5 Satz 2 FGO , der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23.09.2002 - IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2021 - 3 V 398/21

    Umfang und Ort der Akteneinsicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2012 - I B 140/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40353
BFH, 24.10.2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • openjur.de

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts; Begründung eines Urteils

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GVG § 21e Abs 1 S 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • Bundesfinanzhof

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 2 Nr 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 21e Abs 1 S 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • rewis.io

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Verteilung der Geschäfte des Finanzgerichts nach dem jeweils beteiligten Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Gebot des gesetzlichen Richters; Geschäftsverteilung im FG anhand der beteiligten Finanzämter; Begründung eines Urteils durch Verweis auf vorangegangenen Beschluss über die Ablehnung eines AdV-Antrags in gleicher Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verteilung der Geschäfte des Finanzgerichts nach dem jeweils beteiligten Finanzamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1998 - I R 56/98

    Urteilsbegründung; Verweisung

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I B 140/12
    Mit Blick auf das Erfordernis der Urteilsbegründung gemäß § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn anstelle von Entscheidungsgründen auf eine zwischen den Beteiligten ergangene andere Entscheidung des FG verwiesen wird, die die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen betrifft (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1998 I R 56/98, BFH/NV 1999, 808).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I B 140/12
    Aus dem Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) folgt, dass die Verteilung der Geschäfte nach generell-abstrakten Merkmalen erfolgen muss, die die steuernde Auswahl und Manipulation bei der Zuteilung der zu erledigenden Aufgaben nach Möglichkeit vermeiden; die Zuweisung des Rechtsstreits zu einem bestimmten Spruchkörper oder Richter muss aus Sicht des Gerichts nach zufälligen Kriterien und "blindlings" erfolgen (Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997  1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, BStBl II 1997, 672).
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