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   BFH, 12.11.2012 - III B 186/11   

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https://dejure.org/2012,40337
BFH, 12.11.2012 - III B 186/11 (https://dejure.org/2012,40337)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2012 - III B 186/11 (https://dejure.org/2012,40337)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2012 - III B 186/11 (https://dejure.org/2012,40337)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • openjur.de

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen; Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 6, FGO § 155, ZPO § 295 Abs 1, GG Art 103 Abs 1
    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • rewis.io

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen Willkürentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 295
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Beweisantritts

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Übergehen von Beweisanträgen; Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge bei einer willkürlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Beweisantritts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.11.2012 - III B 186/11
    aa) Wird ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen, dann liegt darin ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).

    Liegt ein solcher verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene oder selbst fachkundige Beteiligte --so wie der als Rechtsanwalt zugelassene Kläger-- dies in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, und zwar unabhängig davon, ob ein Verzichtswille gegeben ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 208, m.w.N.).

  • BFH, 05.08.2004 - IV B 224/02

    Liebhaberei; Rechtsanwalt

    Auszug aus BFH, 12.11.2012 - III B 186/11
    Da der Kläger die aus seiner Sicht fehlerhaft unterlassene Beiziehung der Akten des Familiengerichts in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat, hat er auch insoweit ein etwaiges Rügerecht verloren (z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 IV B 224/02, BFH/NV 2005, 44).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 24/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 12.11.2012 - III B 186/11
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der begehrten Akteneinsicht muss der Beschwerdeführer u.a. substantiiert darlegen, was er bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (z.B. BFH-Beschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 12.11.2012 - III B 186/11
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269), insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (Lange in HHSp, § 116 FGO Rz 202).
  • BFH, 21.04.2010 - III B 182/09

    Kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im steuerlichen Kindergeldrecht -

    Auszug aus BFH, 12.11.2012 - III B 186/11
    Eine Entscheidung ist jedoch nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen (z.B. Senatsbeschluss vom 21. April 2010 III B 182/09, BFH/NV 2010, 1435, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    Zwar liegt sowohl eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) als auch des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) vor, wenn das FG einen aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblichen Beweisantrag ablehnt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2012 III B 186/11, Rz 5; vom 15. Dezember 2011 X B 138/10, BFH/NV 2012, 595).

    Liegt ein solcher verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene oder selbst fachkundige Beteiligte dies in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, und zwar unabhängig davon, ob ein Verzichtswille gegeben ist (z.B. BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236, Rz 5).

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Das Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers im genannten Sinn, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren müssen in der Begründung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision dargelegt werden (BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236, Rz 15).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Soweit das FA insoweit eine seines Erachtens unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG rügt, vermag dies die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Diese Voraussetzungen eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269), insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (z.B. Senatsbeschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 202).
  • BFH, 21.03.2013 - VI B 155/12

    Bindung des FG an Vorgaben des BFH

    Gleichwohl haben die --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG anwaltlich vertretenen-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift substantiiert darzulegen, insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (Senatsbeschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).
  • BFH, 21.08.2013 - X B 150/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnmobilen - Anforderungen an die

    Im Streitfall ist nicht substantiiert dargelegt worden, dass eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Entscheidung vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).
  • BFH, 08.10.2014 - I B 96/13

    Unübliche Firmenpacht als vGA

    Die besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen, insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (BFH-Beschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116; vom 16. Mai 2012 IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462; vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236; vom 19. November 2013 IX B 79/13, juris).
  • BFH, 28.05.2013 - V B 51/12

    Entscheidungen ausländischer Behörden

    Liegt ein solcher verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger dies in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, und zwar unabhängig davon, ob ein Verzichtswille gegeben ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1843, und vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).
  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

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